Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Nach § 2 der Verordnung über die Jagdzeiten (Landesjagdzeitenverordnung) des Landes Nordrhein-Westfalen vom 28. Mai 2015 sind Grau-, Kanada- und Nilgänse vom 15. Oktober bis 31. Januar in den „Gänseschongebieten“ Unterer Niederrhein und Weseraue von der Jagd zu verschonen.
Schonbezirke werden als ordnungsbehördliche Verordnung durch die Bezirksregierung ausgewiesen. Ein Fischschonbezirk kann festgesetzt werden für Gewässer oder Gewässerteile, die für die Erhaltung des Fischbestandes in seiner Gesamtheit oder für bestimmte Fischarten, Neunaugen, zehnfüßige Krebse oder Muscheln von besonderer Bedeutung sind. Es können auch Gewässer oder Gewässerteile, die besonders geeignete Laich- und Aufwuchsplätze für Fische sind, als Laichschonbezirk ausgewiesen werden. Ferner besteht die Möglichkeit, als ordnungsbehördliche Verordnung auch Gewässerteile, die als Winterlager für Fische besonders geeignet sind, als Fischschonbezirk auszuweisen.
Die wissenschaftlich fundierte bodenkundliche Kartierung (Bodeninventur) mit der Herausgabe von Bodenkarten ist die wichtigste Grundlage für Bodennutzung, Bodenschutz und bodenkundliche Forschung. Hier handelt es sich um nach bodenkundlichen Gesichtspunkten interpretierte Flächendaten der Bodenschätzung zur Verbreitung und zu den Eigenschaften der Böden (nur landwirtschaftliche Flächen). Die Durchführung der landwirtschaftlichen Bodenschätzung erfolgte ab 1934 (nach dem Bodenschätzungsgesetz vom 16. Oktober 1934) nach wissenschaftlichen und praktischen Erkenntnissen, gesondert für Acker und Grünland. Grundlage bildet die Ermittlung der Bodenart im Gelände, die für Acker in neun, für Grünland in fünf Gruppen eingeteilt wird. Für jede landwirtschaftlich nutzbare Bodenfläche Deutschlands erfolgte nach einheitlichem Schätzungsrahmen eine genaue Kennzeichnung des Bodens nach seiner Beschaffenheit aufgrund bodenkundlicher Kriterien und eine Bewertung der Ertragsfähigkeit nach einer Reinertragsverhältniszahl. Die Bodenkarte 1 : 5 000 auf Grundlage der Bodenschätzung liegt annähernd flächendeckend für die landwirtschaftlichen Nutzflächen von Nordrhein-Westfalen vor. Die Kartenblätter beinhalten Angaben zur Ertragskraft der Flächen (Wertzahlen der Bodenschätzung) sowie Angaben zum Bodentyp und zum geologischen Ausgangsgestein. Dem Kartenwerk liegen keine Geländearbeiten des GD NRW zugrunde, sondern es handelt sich überwiegend um die bodenkundliche Interpretation der Reichsbodenschätzung. Diese großmaßstäbigen Bodenkarten werden in der Regel als Plot auf der Grundlage der Grundriss- oder Normalausgabe der DGK 5 über die Bezirksregierung Köln/Abt. 7 Geobasis NRW sowie die Vermessung- und Katasterämter der Stadt- und Kreisverwaltungen vertrieben.
Der Karten-Layer Naturräumliche Haupteinheit kann im Web Map Service Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) ausgewählt werden und zeigt die Lage und räumliche Abgrenzung der naturräumlichen Einheiten in Nordrhein-Westfalen. Die Gliederung Nordrhein-Westfalens in Naturräumliche Haupteinheiten berücksichtigt in erster Linie geomorphologische, geologische, hydrologische und bodenkundliche Kriterien, um die Landschaft in größere einheitliche Gebiete aufzuteilen (Regionale Raumeinheiten mit weitgehend einheitlicher Naturausstattung). Politische Grenzen spielen dabei, abgesehen von den nationalen Außengrenzen Deutschlands, keine Rolle.
Die Vegetationsaufnahmen sind Basisinformationen für viele Projekte im Natur- und Umweltschutz. Die Aufnahmen geben das komplette Arteninventar an Pflanzen mit ihren Mengen- oder Deckungsanteilen an einer definierten Untersuchungsfläche wieder. Sie eignen sich zur Dokumentation von Ist-Zuständen und zur Beschreibung von Veränderungen der Vegetation. Ferner sind sie die Grundlage der Beschreibung der Vegetation und der Erfassungseinheiten der flächenhaften Vegetationskartierungen.
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Der Karten-Layer Vegetationstypen des Web Map Services Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) zeigt die Lage und räumliche Ausdehnung der, in einem Biotoptyp vorkommenden Pflanzengesellschaften. Die vegetationskundliche Zuordnung erfolgt auf Assoziations- oder Verbandsebene.
Die wissenschaftlich fundierte bodenkundliche Kartierung (Bodeninventur) mit der Herausgabe von Bodenkarten ist die wichtigste Grundlage für Bodennutzung, Bodenschutz und bodenkundliche Forschung. Hier handelt es sich um Flächendaten zu den für das Wachstum von Wäldern und Kulturpflanzen wichtigen natürlichen Standorteigenschaften (Wasser- und Nährstoffhaushalt, Bodenausgangssubstrat usw.) und zu deren Verbreitung. Sie sind Grundlage für die Bodenkarte zur Standorterkundung 1 : 5 000. Für mehr als 50% der Landesfläche Nordrhein-Westfalens liegen analoge Bodenkarten zur landwirtschaftlichen und forstlichen Standorterkundung im Maßstab 1 : 5 000 mit Erläuterungen vor. Dieses Kartenwerk ist, sowohl was die räumliche als auch die fachliche Beschreibung angeht, die detaillierteste amtliche Bodeninventur des Landes Nordrhein-Westfalen und somit eine optimale Grundlage für großmaßstäbige Raumplanungen wie Flächennutzungspläne, Biotopmanagement, Ausweisung von Wasserschutzgebieten und Bodenschutzmaßnahmen. Topografische Darstellungsgrundlage ist die Deutsche Grundkarte. Durch das engmaschige Bohrraster von meist weniger als 100 m zwischen zwei Bohrpunkten sind individuelle Einzelbeschreibungen bis 2 m Tiefe z. B. mit folgenden Angaben möglich - Bodentyp - Bodenartenschichtung - Grundwasser- und Staunässeeinfluß - Basengehalt und Humusform - landwirtschaftliche Nutzungseignung Diese Bodenkarten können in der Bibliothek des GD NRW eingesehen oder gegen Kostenerstattung als Farbplot oder als Bilddatei aufbereitet - allerdings ohne GIS-spezifische Funktionen - bezogen werden. Zurzeit werden 50 000 ha/Jahr in das digitale Informationssystem Bodenkarte 1 : 5 000 überführt. Interessenten erhalten eine Übersicht über den Stand der Kartierung oder auf Wunsch einen Kostenvoranschlag für konkrete Untersuchungsgebiete.
Der Karten-Layer Wildnisgebiete NRW umfasst die seit dem Jahr 2011 in Nordrhein-Westfalen ausgewiesenen Wildnisentwicklungsgebiete im Staatswald Nordrhein-Westfalens. Diese Buchen- und Eichenaltholzbestände wurden vom Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) und dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW auf der Grundlage einer fachlich abgeleiteten Konzeption ermittelt. In den Wildnisentwicklungsgebieten findet keine forstliche Nutzung mehr statt, die natürlichen Entwicklungen werden zugelassen. Auf diese Weise werden internationale und nationale Vorgaben erfüllt und ein Beitrag zur Erhöhung der Biodiversität geleistet. Im Dienst enthalten sind gut 300 einzelne Flächen – so genannte Wildnisbiotope, die sich auf rund 100 Wildnisentwicklungsgebiete - im Regelfall FFH- und/oder Naturschutzgebiete - verteilen. Insgesamt werden damit etwa 7.800 ha Staatswald aus der forstlichen Nutzung genommen. Darüber hinaus werden im Karten-Layer weitere ungenutzte Waldgebiete wie die Prozessschutzzone des Nationalparks Eifel und zwei größere aus der Nutzung genommene Gebiete eines privaten Naturschutzvereins bzw. eines Privatwaldbesitzers aufgeführt.
Die wissenschaftlich fundierte bodenkundliche Kartierung (Bodeninventur) mit der Herausgabe von Bodenkarten ist die wichtigste Grundlage für Bodennutzung, Bodenschutz und bodenkundliche Forschung. Hier handelt es sich um Flächendaten der bodenkundlichen Kartierung zur Verbreitung und zu den Eigenschaften der Böden. Sie sind Grundlage für die Bodenkarte 1 : 50 000. Die Bodenkarten von Nordrhein-Westfalen 1 : 50 000 (BK 50) stellen die Verbreitung der zu Bodeneinheiten zusammengefassten Böden im Blattgebiet dar. Die Kartenlegende enthält für jede Bodeneinheit Angaben über die Bodenartenschichtung bis zu 2 m Tiefe, die Bodentypen und das geologische Ausgangsgestein. In einer besonderen Spalte sind die Wertzahlen der Bodenschätzung, die Nutzungseignung, die Ertragsfähigkeit und Bearbeitbarkeit sowie die Wasserverhältnisse der Böden angegeben. Die Bodenkarten bilden eine wichtige Unterlage für Aufgaben der Land- und Forstwirtschaft, der Landesplanung, Landespflege, Wasserwirtschaft und des Naturschutzes sowie für Forschung, Lehre und Unterricht. Die Bodenkarten des Kreises Wiedenbrück sowie des Kreises und der Stadt Iserlohn geben die bodenkundlichen Verhältnisse Blattgrenzen übergreifend wieder. Zu ihnen gehört jeweils ein Erläuterungsheft mit Schriften- und Kartenverzeichnis, in dem nach einer Einleitung auf die Faktoren der Bodenbildung, die Bodeneinheiten, die Bodennutzung, die nutzbaren Gesteine und Erze, den Baugrund und das Grundwasser eingegangen wird. Es sind vorhanden: Bodenkarte des Kreises Wiedenbrück 1 : 50 000. 19972 (mit Erläuterung) Bodenkarte des Kreises und der Stadt Iserlohn 1 : 50 000. 1972 (mit Erläuterung)