Lage aller Einrichtungen in naturgelegenen Gebieten im Stadtgebiet Erkrath. Einrichtungen in idyllischer und naturbelassener Umgebung welche öffentlich genutzt werden können. Sie dienen durch ihre naturnahen Lebensräume der Erholung und können für Freizeitaktivitäten genutzt werden.
Böden gehören zu unseren wesentlichen Existenzgrundlagen. Sie sind Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen und damit auch Grundlage der menschlichen Ernährung. Sie speichern Wasser und Nährstoffe, das sie aufwachsenden Pflanzen zur Verfügung stellen und wandeln abgestorbene organische Substanzen durch Bodenor-ganismen in pflanzenverfügbare Nährstoffe um. Böden spielen damit eine zentrale Rolle in den globalen Stoffkreisläufen und damit auch im klimarelevanten Kohlenstoffkreislauf. Zudem schützen Böden nach Einsickerung von Niederschlagswasser und Passage durch den Bodenkörper durch Ausfilterung und chemisch-physikalische Bindung das sich neu bildende Grundwasser vor Verschmutzung, so dass sauberes Grundwasser entstehen kann, das Oberflächengewässer speist oder als Trinkwasser aufgearbeitet werden kann. Da sich Böden nur sehr langsam (Jahrhunderte bis Jahrtausende) aus dem Gestein entwickeln bzw. neu bilden können, ist der Schutz bestehender Böden vor Abtrag, Versiegelung, Verdichtung etc. eine zentrale Menschheitsaufgabe. Gesetzliche Grundlage zum Schutz der vielfältigen natürlichen Funktionen des Bodens in Deutschland ist das Bundes-Bodenschutzgesetz von 1998 (BBodSchG §2 Abs. 2 Nr. 1 und 2) zusammen mit der erst jüngst novellierten und im August 2023 in Kraft tretenden Bundesbodenschutzverordnung. Die Untere Bodenschutzbehörde des Rhein-Kreises Neuss hat in den vergangenen Jahren mit Förderung des Landes NRW großmaßstäbliche Bodenfunktionskarten für land- und forstwirtschaftlich genutzte Böden erstellen lassen.
Lage der Verwaltungsstandorte im Stadtgebiet Erkrath. Verwaltungsstandorte sind Niederlassungen des öffentlichen Sektors welche für die Durchführung von Verwaltungsaufgaben einer Behörde zuständig sind.
Lage aller Jugendtreffs im Stadtgebiet Erkrath. Ein Jugendtreff ist eine öffentliche Einrichtung für junge Menschen (meist ab ca. 13 Jahren), um ihre Freizeit zu verbringen, sich mit Freunde zu treffen und sich mit diesen auszutauschen.
Lage der der teilnehmenden Betriebe im Programm "Nette Toilette" im Stadtgebiet Erkrath. Bei diesem Projekt bieten Restaurants, Gaststätten, Vereine, Clubs oder andere Einrichtungen ihre WC-Anlagen kostenlos zur Nutzung zur Verfügung.
Interessante Orte in Erkrath: Verwaltungsstandorte, Kindertageseinrichtungen, Schulen, VHS-Standorte, Kultur, Sporteinrichtungen, Spielbereiche, Pflege- und Sozialplanung, Freizeit und Touristik, Friedhöfe und mehr.
Lage aller Kindergärten und Kindertagesstätten im Stadtgebiet Erkrath. Ein Kindergarten ist eine Einrichtung zur Betreuung sowie zur Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Die Infrastrukturdatenbank oder POI-Datenbank der Stadt Gelsenkirchen bietet Ihnen umfangreiche Informationen über Infrastrukturen in Gelsenkirchen. Sie haben derzeit die Möglichkeit, auf über 100 verschiedene Infrastrukturarten sowie über 7000 Datensätzen aus den Themenbereichen Familie, Bildung, Freizeit, Infrastruktur, Kultur, Verwaltung, Soziales und Wirtschaft zuzugreifen. Neben der räumlichen Lage sind Informationen zu Kontaktdaten und weiteren Fachinformationen hinterlegt. Das Angebot wird ständig erweitert und von den verantwortlichen Dienststellen laufend gepflegt.
Es gilt die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 (URL: https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0): Die bereitgestellten Daten und Metadaten dürfen für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung insbesondere 1. vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt werden; 2. mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden; 3. in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden
Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Gartendenkmäler sind Grün-, Garten- oder Parkanlagen, Friedhöfe oder sonstige Zeugnisse der Garten- und Landschaftsgestaltung, wenn sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen. Zu einem Gartendenkmal gehören seine historischen Ausstattungsstücke, soweit sie mit dem Gartendenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden.