Gebiete, die unter Berücksichtigung vorhandener Hochwasserschutzeinrichtungen, von Hochwasser betroffen sein können. Verschiedene Datensätze in Abhängigkeit von: 1. Berechnungsverfahren / historischer Quelle 2. Bemessungshochwasser (Rhein) (Quelle: Landesumweltamt NRW)
Die Amtliche Regionalkarte des Kreises Mettmann bildet zusätzlich zum Kreisgebiet auch dessen Umgebung ab und ist Teil der "Amtlichen Regionalkarte Rhein - Ruhr - Bergisches Land". Sie wird in mehreren Maßstäben, Farbigkeiten und Datenstrukturen angeboten. Grenzmaßstäbe der Daten je nach Datenaufbereitung: 1:125.000 und 1:500.000.
Die Gelsenkirchener Umweltzone wird im Norden durch den Nordring und die Polsumer Straße sowie die Marler Straße begrenzt. Im Osten, Süden und Westen begrenzen die Stadtgrenzen von Herten und Herne (Übergang Umweltzone Herten bzw. Herne), von Bochum (Übergang Umweltzone Bochum) sowie von Gladbeck und Essen (Übergang Umweltzone Gladbeck bzw. Essen) die Gelsenkirchener Zone, d. h. das Gelsenkirchener Stadtgebiet ist fast komplett in die Umweltzone Ruhrgebiet eingebunden
Zugriffseinschränkung: Unbeschränkter Zugang. Nutzungsbedingungen: gebührenfrei - Es gilt die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0: Die bereitgestellten Daten und Metadaten dürfen für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung insbesondere 1. vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt werden; 2. mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden; 3. in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden
Darstellung von bekannten Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet Gelsenkirchen. Die Datenbasis stammt von der ELE Verteilnetz GmbH und wurde durch die Stadt Gelsenkirchen auf Basis von Luftbildern ergänzt
Es gelten die Lizenzbedingungen „Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)“ bzw. „cc-by/4.0” (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „LGLN“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: LGLN (2024) Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)
Mehr als 60 Prozent der Fläche der Metropole Ruhr wird im Verbandsverzeichnis Grünflächen des Regionalverbandes Ruhr (RVR) als besonders schützenswerter und überörtlich bedeutsamer Freiraum geführt. Hierzu gehören die klassischen Freiflächen wie Wälder, Parks, Gewässer und Felder ebenso wie die Freiflächen aus zweiter Hand: Halden, Industriebrachen und zahlreiche weitere Restflächen mit überörtlicher Bedeutung für das regionale Freiflächensystem (Quelle: RVR)
Kompensationsflächen dienen der Natur als Ausgleich für Eingriffe und sind daher keiner anderen Nutzung zugänglich. Das Kataster wird sukzessive aufgebaut und erhebt methodenbedingt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Gemäß § 6 Abs. 8 LG NW sind festgesetzte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in ein Verzeichnis einzutragen. Zuständig für die Führung eines Verzeichnisses sind gem. Runderlass des MUNLV die Kreise und kreisfreien Städte als untere Naturschutzbehörde.