Anhang I der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: "Gebiete, die anhand des Grundbuchs oder gleichwertiger Verzeichnisse bestimmt werden." Die Daten werden vierteljährlich aus ALKIS abgeleitet.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Das Schwerebezugssystem wird realisiert durch die Schwerefestpunkte (SFP) des Schweregrundnetzes der Bundesrepublik Deutschland sowie den Schwerenetzen 1. bis 4. Ordnung mit den zugehörigen Schwerewerten.Diese Schwerefestpunkte sind in der Örtlichkeit dauerhaft vermarkt. Deren Schwerewerte sind durch Koordinaten und Höhen bestimmt. Fur die geodätischen Festpunkte werden folgende Nachweise geführt bzw. Daten bereitgestellt:- Übersicht uber das Festpunktfeld auf Blättern der topographischen Karte (Festpunktübersicht); - Beschreibung der Festpunkte mit topographischer Lageskizze zum Aufsuchen vor Ort (Festpunktbeschreibung); - Datei der Festpunkte (Ausdruck, Diskette) mit Lagekoordinaten, Höhenangaben, Schwerebeschleunigungsangaben u.a.m.; - GPS-Referenzstations-Messdaten in den Formaten RINEX, RTCM 2.1 (20,21) Als Ergänzung zum Nachweis der Festpunkte werden Netzbilder als Übersichten über die Netzanlage und gravimetrische Karten im Maßstab 1:200.000 geführt. Diese Karten werden nur auf Anforderung bei begründetem Bedarf als Kopie abgegeben.
Die Historischen Topographischen Kartenblätter 1:25 000 (TK25) präsentieren die Inhalte der Topographischen Karten im Maßstab 1:25 000 aus den Jahren 1875 bis 2012. Für jedes Blatt gibt es mehrere Ausgaben aus den verschiedenen Produktionsjahren. Bei der Varianate "nur Kartenbild" liegen die einzelnen Blätter in einer georeferenzierten Variante vor, bei der der Kartenrahmen entfernt wurde. Diese Variante ist besonders für die direkte Montage mehrerer Kartenblätter geeignet. Das Kartenwerk ist flächendeckend für das Land Baden-Württemberg verfügbar.
Die Historischen Topographischen Kartenblätter 1:100 000 (TK100) präsentieren die Inhalte der Topographischen Karten im Maßstab 1:100 000 aus den Jahren 1967 bis 2010. Für jedes Blatt gibt es mehrere Ausgaben aus den verschiedenen Produktionsjahren. Die einzelnen Karten liegen als vollständiger Scan des Papieroriginals (24 Bit, Tiff) vor. Das Kartenwerk ist flächendeckend für das Land Baden-Württemberg verfügbar.
Die Historischen Topographischen Kartenblätter 1:50 000 (TK50) präsentieren die Inhalte der Topographischen Karten im Maßstab 1:50 000 aus den Jahren 1925 bis 2011. Für jedes Blatt gibt es mehrere Ausgaben aus den verschiedenen Produktionsjahren. Die einzelnen Karten liegen als vollständiger Scan des Papieroriginals (24 Bit, Tiff) vor. Das Kartenwerk ist flächendeckend für das Land Baden-Württemberg verfügbar.
Die Historischen Topographischen Kartenblätter 1:50 000 (TK50) präsentieren die Inhalte der Topographischen Karten im Maßstab 1:50 000 aus den Jahren 1925 bis 2011. Für jedes Blatt gibt es mehrere Ausgaben aus den verschiedenen Produktionsjahren. Bei der Varianate "nur Kartenbild" liegen die einzelnen Blätter in einer georeferenzierten Variante vor, bei der der Kartenrahmen entfernt wurde. Diese Variante ist besonders für die direkte Montage mehrerer Kartenblätter geeignet. Das Kartenwerk ist flächendeckend für das Land Baden-Württemberg verfügbar.
Die Historischen Topographischen Kartenblätter 1:25 000 (TK25) präsentieren die Inhalte der Topographischen Karten im Maßstab 1:25 000 aus den Jahren 1875 bis 2012. Für jedes Blatt gibt es mehrere Ausgaben aus den verschiedenen Produktionsjahren. Die einzelnen Karten liegen als vollständiger Scan des Papieroriginals (24 Bit, Tiff) vor. Das Kartenwerk ist flächendeckend für das Land Baden-Württemberg verfügbar.
Anhang I der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: „Elemente des Gewässernetzes, einschließlich Meeresgebieten und allen sonstigen Wasserkörpern und hiermit verbundenen Teilsystemen, darunter Einzugsgebiete und Teileinzugsgebiete. Gegebenenfalls gemäß den Definitionen der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (2) und in Form von Netzen.“ Die Daten werden halbjährlich aus dem Basis-DLM abgeleitet.
Anhang I der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: "Ein beliebiges reales Objekt, das mit einem oder mehreren Eigennamen bezeichnet wird." Die Daten werden vierteljährlich aus dem Basis-DLM abgeleitet.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Anhang III der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: "Geografischer Standort von Gebäuden." Die Daten werden halbjährlich aus ALKIS abgeleitet.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).