Dieser Datensatz enthält die E-Bike-Ladestationen im Düsseldorfer Stadtgebiet. Die Stadtwerke Düsseldorf AG bieten in Zusammenarbeit mit dem städtischen Umweltamt einige E-Bike-Ladestationen im öffentlichen oder halböffentlichen Raum, z.B. an Biergärten, an, wo Sie kostenlos Ihr E-Bike-Akku aufladen können.
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten innerhalb der Stadtverwaltung Düsseldorf: Nutzungsrechte: Die Geodaten sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung (ausgenommen eine Kopie auf die eigene Festplatte zum Zwecke der Programmausführung) und das Recht der Verbreitung sowie der Bearbeitung in jeglicher Form, verbleiben beim Vermessungs- und Katasteramt der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die kommunalen Geodaten sind ausschließlich für die interne Nutzung freigegeben. Sollen diese Geodaten an einen oder mehrere externe Auftragnehmer weitergegeben werden, muss ein Nutzungsvertrag zwischen den externen Auftragsnehmern und ihrem Amt geschlossen werden. Nutzungsbedingungen: Sofern das Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf als Urheber nicht aus dem Dokument oder dem Datensatz selbst zu erkennen ist, muss ein Quellenvermerk mit Namensnennung erfolgen inkl. der Angabe des Jahres des Datenbezuges in Klammern: Datenquelle: Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr)
Dieser Datensatz enthält die Flächen der Denkmalbereichssatzungen der Landeshauptstadt Düsseldorf sowie die Satzung zum Schutz des Hofgartens und des Nordparks. Die Satzungen wurden nach dem § 5 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG NW) oder nach der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen erlassen.
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten innerhalb der Stadtverwaltung Düsseldorf: Nutzungsrechte: Die Geodaten sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung (ausgenommen eine Kopie auf die eigene Festplatte zum Zwecke der Programmausführung) und das Recht der Verbreitung sowie der Bearbeitung in jeglicher Form, verbleiben beim Vermessungs- und Katasteramt der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die kommunalen Geodaten sind ausschließlich für die interne Nutzung freigegeben. Sollen diese Geodaten an einen oder mehrere externe Auftragnehmer weitergegeben werden, muss ein Nutzungsvertrag zwischen den externen Auftragsnehmern und ihrem Amt geschlossen werden. Nutzungsbedingungen: Sofern das Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf als Urheber nicht aus dem Dokument oder dem Datensatz selbst zu erkennen ist, muss ein Quellenvermerk mit Namensnennung erfolgen inkl. der Angabe des Jahres des Datenbezuges in Klammern: Datenquelle: Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr)
Im Rahmen des „Stadtbezirksmarketing Brand“ beschäftigte sich die Arbeitsgruppe „Natur und Umwelt“ des Bürgervereins Brand zusammen mit dem Bezirksamt Brand und der Stadt Aachen mit dem Projekt „Wanderwege in Brand“. Mit ehrenamtlichem Engagement entstanden mehrere, einzigartige und landschaftlich wunderschöne Wanderwege, die in Form von kleinen Wander-Flyern sowohl Spaziergängern als auch erfahrenen Wanderern eine informative Orientierung geben.
Der Datensatz umfasst die beiden Landtagswahlkreise I und II der Stadt Aachen. Übersicht über den Wahlkreis Aachen I: Von der kreisfreien Stadt Aachen der Stadtbezirk Aachen-Mitte ohne die Stadtteile 31 Kaiserplatz, 32 Adalbertsteinweg, 33 Panneschopp, 34 Rothe-Erde, 35 Trierer Straße, 36 Frankenberg, 37 Forst, 41 Beverau, 42 Burtscheider-Kurgarten, 43 Burtscheider Abtei und 46 Steinebrück sowie die Stadtbezirke Aachen-Laurensberg, Aachen-Richterich und Aachen-Haaren. Übersicht über den Wahlkreis Aachen II: Von der kreisfreien Stadt Aachen vom Stadtbezirk Aachen-Mitte die Stadtteile 31 Kaiserplatz, 32 Adalbertsteinweg, 33 Panneschopp, 34 Rothe-Erde, 35 Trierer Straße, 36 Frankenberg, 37 Forst, 41 Beverau, 42 Burtscheider-Kurgarten, 43 Burtscheider Abtei und 46 Steinebrück sowie die Stadtbezirke Aachen-Kornelimünster/Wahlheim, Aachen-Brand und Aachen-Eilendorf. Der Datensatz ist unter der Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 verfügbar.
Dieser Datensatz enthält die Baublockseiten der Gebietsgliederungstabelle (GEGT) mit den Angaben über die bei der Stadt Dinslaken geführten statistischen Bezirksarten. Eine Baublockseite ist die kleinste statistische Einheit in der Gebietsgliederungstabelle und umfasst in der Regel einen halbseitigen Straßenabschnitt. Die flächenhaften Einzelobjekte repräsentieren die Baublockseiten, welche über entsprechende Attribute mit Hilfe eines Geoinformationssystems zu den unterschiedlichen Bezirken zusammengefügt werden können. Diese können die nachfolgenden Bezirksarten sein, Stadtteil, Wohnplatz, statistischer Bezirk, Siedlungsbezirk, Landtagswahlbezirk, Kreiswahlbezirk, Ratswahlbezirk, Stimmbezirk, Stimmbezirk Vorschlag, Sicherung Stimmbezirk, Bürgerentscheid, Integrationswahlbezirk, Kindergartenbezirk, Schiedsamtsbezirk, Zählbezirk, Sozialamtsbezirk.
Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung für einen bestimmten genau festgelegten Bereich des Stadtgebietes, hier mit Planstatus "Archiviert". Die Kommune beschließt einen Bebauungsplan als Satzung. Der Inhalt des Bebauungsplanes regelt, was in der Kommune wie und wo gebaut werden darf und welche Nutzungen bestimmten Flächen zugeordnet werden sollen. So werden zum Beispiel die Art und das Maß der baulichen Nutzung bestimmt, die Bauweise, die überbaubaren und die nicht-überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen, das erlaubte Maß der Versiegelung, die Flächen für Nebenanlagen und Garagen, die Verkehrsflächen, die Flächen für Kindergärten und Schulen oder auch Grünflächen. Ein Bebauungsplan besteht aus einer Planzeichnung mit Legende und textlichen Festsetzungen. Zu jedem Bebauungsplan gehört mindestens eine Begründung, in den meisten Fällen aber auch weitere Unterlagen wie ein Umweltbericht oder begleitende Gutachten und Untersuchungen. In Geoportalen wird entweder eine Übersicht über die Ausdehnung oder auch die Darstellung der Festsetzungen der Bebauungspläne dargestellt. Die Bereitstellung der Daten erfolgt entweder als Bebauungsplanumring (Geltungsbereich) mit georeferenzierten Rasterdaten (der Inhalte) oder als kompletter Inhalt (Vektor) der Bebauungspläne; beides nach dem seit 2023 geltenden Standard XPlanung. Die kompletten rechtsverbindlichen Inhalte sind jeweils als „Scan der Urkunde“ verfügbar (meist direkt downloadfähig) als pdf-Datei.
Der Hauptdeich zwischen Hobenbrake und Beckmannsfeld (östlicher Jadebusen […]) weist einen erheblichen Unterbestick auf und soll daher in den nächsten Jahren vorrangig erhöht und verstärkt werden. […] Für diese Deichverstärkung zusätzlich Klei benötigt. Dieser soll, falls im Binnenland ausreichende Kleimengen nicht zur Verfügung stehen, zu einem Teil, wie bei früheren Deichbaumaßnahmen auch, aus dem Deichvorland entnommen werden. Mit der Kleigewinnung in Salzwiesen würden Bereiche in Anspruch genommen werden, die aufgrund ihrer Einigartigkeit als Lebensraum für Pflanzen und Tiere aus Naturschutzsicht zunächst generell als wertvoll einzustufen sind. […] Um für den anstehenden Entscheidungsprozess Hilfen für eine sachliche Diskussion geben zu können wurde das Niedersächsische Landesamt für Ökologie – Forschungsstelle Küste 1990 vom II. Oldenburgischen Deichband beauftragt, evtl. für Kleigewinnung in Frage kommende Flächen im Deichvorland des östlichen Jadebusen zu untersuchen. […] In Absprache mit dem Planungsbehörden und dem II. Oldenburgischen Deichband wurden daraufhin 1994 in bereits 1990/91 untersuchten sowie einem zusätzlichen Suchraum weitere Arbeiten durchgeführt. Wobei Vegetation, epigäische Wirbellose sowie Avifauna erfasst wurden. Die Ergebnisse dieser neueren sowie der bereits 1990/91 durchgeführten Untersuchungen werden in dieser Arbeit zusammenfassend dargestellt. […]
Es werden die Geltungsbereiche (Umringe) aller Bebauungspläne sowie Satzungen der Kommunen im Kreis Kleve, die zur Zeit in Aufstellung und noch nicht inkraftgetreten sind, dargestellt. Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung für einen bestimmten genau festgelegten Bereich des Stadtgebietes. Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die Kommune beschließt einen Bebauungsplan als Satzung. Der Inhalt des Bebauungsplanes regelt, was in der Kommune wie und wo gebaut werden darf und welche Nutzungen bestimmten Flächen zugeordnet werden sollen. So werden zum Beispiel die Art und das Maß der baulichen Nutzung bestimmt, die Bauweise, die überbaubaren und die nicht-überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen, das erlaubte Maß der Versiegelung, die Flächen für Nebenanlagen und Garagen, die Verkehrsflächen, die Flächen für Kindergärten und Schulen oder auch Grünflächen. Ein Bebauungsplan besteht aus einer Planzeichnung mit Legende und textlichen Festsetzungen. Zu jedem Bebauungsplan gehört mindestens eine Begründung, in den meisten Fällen aber auch weitere Unterlagen wie ein Umweltbericht oder begleitende Gutachten und Untersuchungen. In Geoportalen wird entweder eine Übersicht über die Ausdehnung oder auch die Darstellung der Festsetzungen der Bebauungspläne dargestellt. Die Bereitstellung der Daten erfolgt entweder als Bebauungsplanumring (Geltungsbereich) mit georeferenzierten Rasterdaten (der Inhalte) oder als kompletter Inhalt (Vektor) der Bebauungspläne; beides nach dem seit 2023 geltenden Standard XPlanung. Die kompletten rechtsverbindlichen Inhalte sind jeweils als „Scan der Urkunde“ verfügbar (meist direkt downloadfähig) als pdf-Datei.
Mehr als 90 % der Landesfläche werden von den vorliegenden acht nordrhein-westfälischen Blättern dieses Kartenwerks abgedeckt. Auf jedem Kartenblatt sind auf einer Fläche von ca. 8.000 Quadratkilometern die nach Alter und Zusammensetzung unterscheidbaren Gesteinsfolgen maßstabsangepasst dargestellt und in einer Legende beschrieben. Überlagerungen von jüngeren über älteren Gesteinen werden teilweise berücksichtigt. Auch der Gebirgsbau mit seinen tektonischen Elementen ist so detailliert wie möglich auf der Karte wiedergegeben. In Kombination mit dem vertikalen Tiefenschnitt wird die Mächtigkeit der Schichten im Untergrund und die Geometrie von Falten und Störungen anschaulich gemacht. Bearbeitungsgrundlage war vor allem die Geologische Karte von Nordrhein-Westfalen 1:100.000 unter Berücksichtigung aktueller Kartierergebnisse. Die GÜK 200 gibt einen guten Überblick über die großregionale Verbreitung der unterschiedlichen Gesteinsschichten. Das Kartenwerk wird von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), Hannover, in Zusammenarbeit mit den Geologischen Diensten der Bundesrepublik Deutschland herausgegeben. Die nordrhein-westfälischen Blätter können gefaltet beim Geologischen Dienst NRW bestellt werden. Wiederverkäufer wenden sich bitte an das GeoCenter, Stuttgart, welches alle herausgegebenen Kartenblätter vertreibt. Noch lieferbare Blätter: CC 3902 Lingen; CC 3910 Bielefeld; CC 3918 Hannover; CC 4710 Münster; CC 5510 Siegen. Digitale Daten zu diesem Kartenwerk können über das BGR Geoportal bezogen werden. Die GÜK 200 wurde abgelöst durch das blattschnittfreie digitale Kartenwerk „Geologische Übersichtskarte der Bundesrepublik Deutschland 1:250.000“ (GÜK 250).
Die Bebauungspläne der Kommunen im Kreis Kleve sind vektoriell komplett erfasst und stehen im Standard XPlanund (gml) zur Verfügung. Sie sind in diesem Format direkt bearbeit- und auswertbar. Über die Informationen gelangt man an die Pläne sowie textlichen Festsetzungen und Begründungen. Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung für einen bestimmten genau festgelegten Bereich des Stadtgebietes. Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die Kommune beschließt einen Bebauungsplan als Satzung. Der Inhalt des Bebauungsplanes regelt, was in der Kommune wie und wo gebaut werden darf und welche Nutzungen bestimmten Flächen zugeordnet werden sollen. So werden zum Beispiel die Art und das Maß der baulichen Nutzung bestimmt, die Bauweise, die überbaubaren und die nicht-überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen, das erlaubte Maß der Versiegelung, die Flächen für Nebenanlagen und Garagen, die Verkehrsflächen, die Flächen für Kindergärten und Schulen oder auch Grünflächen. Ein Bebauungsplan besteht aus einer Planzeichnung mit Legende und textlichen Festsetzungen. Zu jedem Bebauungsplan gehört mindestens eine Begründung, in den meisten Fällen aber auch weitere Unterlagen wie ein Umweltbericht oder begleitende Gutachten und Untersuchungen. In Geoportalen wird entweder eine Übersicht über die Ausdehnung oder auch die Darstellung der Festsetzungen der Bebauungspläne dargestellt. Die Bereitstellung der Daten erfolgt entweder als Bebauungsplanumring (Geltungsbereich) mit georeferenzierten Rasterdaten (der Inhalte) oder als kompletter Inhalt (Vektor) der Bebauungspläne; beides nach dem seit 2023 geltenden Standard XPlanung. Die kompletten rechtsverbindlichen Inhalte sind jeweils als „Scan der Urkunde“ verfügbar (meist direkt downloadfähig) als pdf-Datei.