Der Datenbestand zeigt den regionalen Zuständigkeitsbereich der vier großen touristischen Regionalverbände. Die regionalen Tourismusverbände übernehmen die Aufgaben der Vermarktung und Koordination touristischer Aktivitäten in ihren jeweiligen Gebieten. Diese vier Regionen sind Oberbayern-München, Ostbayern, Franken und Allgäu/Bayerisch-Schwaben Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem aktiven Netzwerkmanagement: Die Regionalverbände verknüpfen verschiedene Partner, darunter die zu ihrem Gebiet gehörenden Tourismusregionen, die lokale Verbände, Leistungsträger und Kommunen. Der Dienst dient der Information und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Nutzungsbedingungen: Der Datensatz/Dienst steht unter der folgender Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Keine Bearbeitung 4.0 (CC BY-ND 4.0). Die Namensnennung hat in folgender Weise zu erfolgen: "Datenquelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus".
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Der Gruppenlayer Biotopkataster kann im Web Map Service Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) ausgewählt werden und zeigt die räumliche Lage der schutzwürdigen Biotope in Nordrhein-Westfalen. Die Erfassungsgenauigkeit der dargestellten Gebiete entspricht in der Regel der Deutschen Grundkarte im Maßstab 1 : 5.000. Nutzer des Biotopkatasters sind vor allem die Landschafts- und Forstbehörden, die Biologischen Stationen, die Straßenbauämter und nicht zuletzt die interessierte Fachöffentlichkeit vor allem in den ehrenamtlichen Naturschutzverbänden.
Dokumentation Immissionsbasierte Abgrenzung („Binnendifferenzierung“) nach § 5 AVV GeA: Unterteilung der nach § 3 AVV GeA betroffenen GWK in hydraulisch bzw. hydrogeologisch abgrenzbare Teilgebiete, Stand 12/2022: Dokumentation als pdf-Dokument In der Dokumentation ist eine Beschreibung der bei der Abgrenzung verwendeten Datengrundlagen und Methodik vorangestellt. Nachfolgend wird für jeden einzelnen Grundwasserkörper die Abgrenzung in belastete / unbelastete Teilgebiete dokumentiert.
Anhand dieser Dokumentationen kann die Abgrenzung innerhalb der GWK anhand der verwendeten hydraulischen bzw. hydrogeologischen Kriterien und anhand der ausweisungsrelevanten Grundwassermessstellen hinsichtlich ihrer räumlichen Lage innerhalb der GWK nachvollzogen werden. Die GWK sind dabei nach ihrer ID sortiert.
Der Datensatz zum Informationssystem Rohstoffübersichtskarte von Nordrhein-Westfalen 1:500.000 [IS RÜK 500] gibt einen generalisierten Überblick über die Verteilung der Rohstoffvorkommen in dem Bundesland. Das Kartenwerk zeigt aktuell und historisch relevante Rohstoffvorkommen von Kohle und Gas, der Steine und Erden sowie von Steinsalz, Erzen und Mineralen.
Der Datensatz zeigt eine vektorisierte Flächenkarte des Informationssystems Geologische Karte des Rheinisch-Westfälischen Steinkohlengebietes 1:10.000 [IS RK 10 KO]. Verfügbare Kartenthemen: Darstellung der Flöze an der Karbonoberfläche; Darstellung des Verlaufs von Störungen an der Karbonoberfläche; Darstellung der Tiefenlage der Karbonoberfläche; Darstellung von Gesteinen an der Karbonoberfläche.
Der Datensatz stellt eine Sammlung verfügbarer digitalisierter Informationen zum Thema Glazitektonik dar, welche im Rahmen der geologischen und bodenkundlichen Landesaufnahme erhoben wurden. Die Karte wurde im Maßstab 1:500.000 auf Grundlage von Selektionen aus dem Informationssystem Geologische Karte von Nordrhein-Westfalen 1:100.000 [IS GK 100], Geländebefunden aus der Landesaufnahme sowie Informationen aus der Fachliteratur erstellt. Verfügbare Kartenthemen: Kreide-Scholle; Gletscherschrammen; Stauchungen und Verschuppungen; Stauchungen und Verschuppungen im Untergrund; Oser, Kames; Eisgrenzen Saale-Eiszeit; Eisgrenzen Elster-Eiszeit; Drumlins; Kames gesamt; Stauchmoräne gesamt; Stauchkörper verdeckt; Oser; Festgestein.
Anhang I der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: "Ein beliebiges reales Objekt, das mit einem oder mehreren Eigennamen bezeichnet wird." Die Daten werden vierteljährlich aus dem Basis-DLM abgeleitet.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).