Diese Bodenkarte des Geologischen Dienstes NW zeigt die Verbreitung der Bodentypen in Hamm. Die Attributtabelle enthält darüberhinaus viele weitere Informationen zu Bodeneigenschaften.
Ein Bodenrichtwert für Bauland (§ 196 BauGB) ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt; er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke. Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Der Boden erfüllt im Naturhaushalt ebenso wie Wasser und Luft wertvolle Aufgaben. Böden können beispielsweise Stoffe, auch schädliche Stoffe filtern und speichern und haben damit eine große Bedeutung für den Schutz des Grundwassers. Darüber hinaus sind Böden, die besonders nass, trocken oder nährstoffarm sind, wichtig als Lebensraum und Schutz für seltene Tiere und Pflanzen. Besonders wichtig sind ertragreiche Böden für die Landwirtschaft und damit für unsere Versorgung mit Lebensmitteln.
Um diese Funktionen und damit den Boden erhalten zu können, wird eine Übersicht benötigt, wo diese schutzwürdigen Böden im Kreisgebiet Mettmann anzutreffen sind. Aus diesem Grund wurde außerhalb bebauter Gebiete eine Karte der schutzwürdigen Böden erstellt. Hierfür wurden unter anderem Bodenfunktionen (z.B. Biotopentwicklungspotenzial oder Bodenfruchtbarkeit) ermittelt, bewertet und in einer Karte zusammengestellt.
Die wissenschaftlich fundierte bodenkundliche Kartierung (Bodeninventur) mit der Herausgabe von Bodenkarten ist die wichtigste Grundlage für Bodennutzung, Bodenschutz und bodenkundliche Forschung. Hier handelt es sich um Flächendaten zu den für das Wachstum von Wäldern und Kulturpflanzen wichtigen natürlichen Standorteigenschaften (Wasser- und Nährstoffhaushalt, Bodenausgangssubstrat usw.) und zu deren Verbreitung. Sie sind Grundlage für die Bodenkarte zur Standorterkundung 1 : 5 000. Für mehr als 50% der Landesfläche Nordrhein-Westfalens liegen analoge Bodenkarten zur landwirtschaftlichen und forstlichen Standorterkundung im Maßstab 1 : 5 000 mit Erläuterungen vor. Dieses Kartenwerk ist, sowohl was die räumliche als auch die fachliche Beschreibung angeht, die detaillierteste amtliche Bodeninventur des Landes Nordrhein-Westfalen und somit eine optimale Grundlage für großmaßstäbige Raumplanungen wie Flächennutzungspläne, Biotopmanagement, Ausweisung von Wasserschutzgebieten und Bodenschutzmaßnahmen. Topografische Darstellungsgrundlage ist die Deutsche Grundkarte. Durch das engmaschige Bohrraster von meist weniger als 100 m zwischen zwei Bohrpunkten sind individuelle Einzelbeschreibungen bis 2 m Tiefe z. B. mit folgenden Angaben möglich - Bodentyp - Bodenartenschichtung - Grundwasser- und Staunässeeinfluß - Basengehalt und Humusform - landwirtschaftliche Nutzungseignung Diese Bodenkarten können in der Bibliothek des GD NRW eingesehen oder gegen Kostenerstattung als Farbplot oder als Bilddatei aufbereitet - allerdings ohne GIS-spezifische Funktionen - bezogen werden. Zurzeit werden 50 000 ha/Jahr in das digitale Informationssystem Bodenkarte 1 : 5 000 überführt. Interessenten erhalten eine Übersicht über den Stand der Kartierung oder auf Wunsch einen Kostenvoranschlag für konkrete Untersuchungsgebiete.
Böden sind Naturkörper, hochwertige Landschaftsbestandteile und Lebensgrundlage für Mensch, Tier und Pflanze. Gesunde Böden liefern Nahrungsmittel und nachwachsende Rohstoffe, sie speichern einen Teil des Niederschlagswassers und schützen durch ihr Filtervermögen gegenüber Schadstoffen das Grund- und Oberflächnewasser. Zahlreiche Mitarbeiter des Geologischen Dienst NRW (GD NRW) erkunden, erfassen und klassifizieren seit Jahren die Böden des Landes NRW. Sie arbeiten nach einheitlichen Richtlinien auf Grundlage der neuesten bodenkundlichen Erkenntnisse und werten alle Sachinformationen objektiv aus. Die Böden werden bis in 2 m Tiefe bzw. bis zur Obergrenze des Festgesteins untersucht und in analogen wie digitalen Karten unterschiedlichen Maßstabs zu Bodeneinheiten zusammengefasst dargestellt. Die Kartenlegende enthält für jede Bodeneinheit Angeben über die Bodenartenschichtung (z. B. toniger Schluff über kiesigem Sand), die Bodentypen (z. B. Braunerde, Podsol oder Gley) und das geologische Ausgangsgestein (z. B. Mergelstein, Oberkriede). Bei großmaßstäbigen Karten (1 : 5 000) wird jede ausgegrenzte Bodenfläche individuell beschrieben, gleichartige Böden werden in der Legende zu einer Einheit zusammengefasst. Bodenkarten bilden nicht nur eine unentbehrliche Unterlage für land- und forstwirtschaftliche Planungen, sie sind auch eine wichtige Grundlage für eine nachhaltige Bodennutzung und Raumplanung sowie für den Boden-, Natur- und Grundwasserschutz. Folgende Bodenkarten sind für NRW in analoger Form vorhanden: - Bodenkarten von NRW 1 : 5 000 - Bodenkarten von NRW 1 : 25 000 - Bodenkarten von NRW 1 : 50 000 - Bodenübersichtskarten 1 : 200 000 Der GD NRW bietet für NRW bodenkundliche Karten nicht nur in gedruckter Form an, sondern auch als moderne, digitale Informationssysteme. Diese digitalen Karten liegen vorwiegend im Shape-Format vor und funktionieren durch angebundene Fachdatenbanken als leistungsfähige Auskunftssysteme: - Informationssystem Bodenkarte von NRW 1 : 5 000 - Informationssystem Bodenkarte von NRW 1 : 50 000 Weiterhin liegen mit speziellen Schwerpunktthemen folgende CD-ROM vor: - Erosions- und Verschlämmungsgefährdung in NRW - Mechanische Belastbarkeit der Böden in NRW - Auskunftssystem BK50 - Karte der schutzwürdigen Böden - Böden am Niederrhein
Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Bodendenkmäler sind bewegliche oder unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden oder in Gewässern befinden oder befanden. Als Bodendenkmäler gelten auch Zeugnisse tierischen und pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit, ferner Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, die durch nicht mehr selbstständig erkennbare Bodendenkmäler hervorgerufen worden sind, sowie vermutete Bodendenkmäler, für deren Vorhandensein konkrete, wissenschaftlich begründete Anhaltspunkte vorliegen, sofern sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen oder anzunehmen ist, dass sie diese erfüllen.
Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert des Bodens für Grundstücke mit im wesentlichen gleichen Nutzung- und Wertverhältnissen. Die Bodenrichtwerte wurden flächendeckend für das Gebiet des Kreises Heinsberg für Zonen gleicher Nutzungs- und Wertverhältnisse (zonale Bodenrichtwerte) ermittelt. Sie sind auf den Quadratmeter Grundstückfläche bezogen. Die Richtwerte sind unter www.boris.nrw.de abrufbar.
Der Datensatz enthält Informationen zu folgenden Themen: "Städtebauliche Vertrage": - Städtebauliche Verträge in Bearbeitung und abgeschlossen sowie externe Maßnahmen - ; "Umlegung": - Umlegung, Odnungsnummern, Bestands- und Umlegungskartennummern, Vereinfachte Umlegung, Kein U-Vermerk im Grundbuch, Ratenzahlungen, Nachbesserungen und private Verkehrsflächen - ; "Vorkaufsrechte": Aktenzeichen der Vorkaufsrechtsbescheinigungen und der Teilungen, Sammelbafragen OPR, Rahmenkarten im Gauß-Krüger-Koordinatensystem;
Zugriffseinschränkung: - "Städtebauliche Verträge": Beschränkter Zugang - ohne Zugriff auf personenbezogene und adressbezogene Daten; - "Vorkaufsrechte": Kein Zugang;
- "Umlegung": Kein Zugang.
Nutzungsbedingungen - "Städtebauliche Verträge": gebührenfrei - Keine Vervielfältigung und Verbreitung; Es gelten die Nutzungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen (URL: https://www.gelsenkirchen.de/de/_meta/Buergerservice/Onlinedienste/Geoportal/Nutzungsbedingungen.aspx)