Kartiert sind Großflughäfen mit über 50.000 Starts und Landungen pro Jahr. Weitere Flughäfen sind in den Ballungsräumen kartiert, wenn sie maßgeblich zur Lärmbelastung beitragen.
Kartiert sind Großflughäfen mit über 50.000 Starts und Landungen pro Jahr. Weitere Flughäfen sind in den Ballungsräumen kartiert, wenn sie maßgeblich zur Lärmbelastung beitragen.
Das Emissionskataster Luft enthält Informationen über die anthropogenen Emissionen in NRW. Dieser Datensatz umfasst verschiedene Emissionskataster, die sich auf unterschiedliche Emittenten beziehen. Diese Emissionskataster sind in die Kategorien: Kfz: Emissionen von Kraftfahrzeugen, Offroad: Emissionen von Offroad-Geräten, bemannt und unbemannt, Flug: Emissionen aus dem Flugverkehr, Schiff: Emissionen aus der Schifffahrt, HuK: Emissionen aus Haus- und Kleinfeuerungsanlagen unterteilt. Jedes Emissionskataster enthält separate Datensätze, die sich auf verschiedene Jahre beziehen. Diese Jahresangaben sind entscheidend für die Interpretation der Daten: Bezugsjahr: Das erste Jahr, das in einem Datensatznamen erscheint, ist das Jahr der Berechnung. Es dient als Grundlage für die Emissionsdaten. Prognosejahre: Alle weiteren Jahreszahlen im Namen eines Datensatzes sind Prognosen, die auf Basis des Bezugsjahres erstellt wurden. Diese Prognosen geben eine Einschätzung der zukünftigen Emissionsentwicklung.
Das ATKIS Basis-DLM bildet die topographischen Objekte einer Landschaft in Form von Vektordaten und unterschiedlichen Attributwerten ab. Die vorliegende Präsentation dient der Veranschaulichung der Strukturen dieses komplexen Datenmodells.
Für die Nutzung der Daten ist die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 anzuwenden. Die Lizenz ist über https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0 abrufbar.
Bei der Statistik der Tatsächlichen Nutzung handelt es sich um ein historisches Produkt, das nicht mehr von Geobasis NRW fortgeführt wird. Grundlage für die Statistik der Tatsächlichen Nutzung war, dass in Deutschland gemäß Agrarstatistikgesetz allgemein jährlich zum Berichtszeitpunkt 31.12. des Vorjahres eine Flächenerhebung durchgeführt wird. Erhebungsmerkmale sind dabei die Bodenflächen nach der Art der tatsächlichen Nutzung. Erhebungseinheiten der Flächenerhebung sind die Gemeinden und gemeindefreien Gebiete. Auskunftspflichtig für die Flächenerhebung sind die nach Landesrecht für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständigen Stellen. In NRW nahm gemäß Liegenschaftskatastererlass das Geodatenzentrum bei Geobasis NRW diese Aufgabe wahr. Dazu wurde der Sekundärdatenbestand Liegenschaftskataster ausgewertet. Es wurden alle Nutzungsarten der Nutzungsartengruppen zu den Bereichen Siedlung, Verkehr, Vegetation und Gewässer gemäß Nutzungsartenkatalog NRW aufbereitet (siehe Anlage 1 zum Liegenschaftskatastererlass NRW unter www.recht.nrw.de). Eine vollständige Liste samt weiterer Hinweise finden sich in dem Dokument „Ergänzende Informationen“. Die Flächen wurden unter Berücksichtigung der Abbildungsverzerrung aus den geometrischen ALKIS-Objekten der tatsächlichen Nutzung ermittelt und nicht auf die Buchfläche der darunter liegenden Flurstücke abgeglichen. Es wurden nur die Nutzungsartenflächen auf der Erdoberfläche berücksichtigt. Die überlagernden Nutzungen (z. B. Straße über Fluss) wurden nicht ausgewertet. Die Aufbereitung enthält je Gemeinde, Kreis bzw. kreisfreie Stadt, Regierungsbezirk und für NRW den amtlichen Schlüssel, die Bezeichnung und die aus den zugrundeliegenden Gemarkungen aggregierten Nutzungen (je Nutzungsartenbereich, Nutzungsartengruppe und Nutzungsart) mit Angaben zur Bodenfläche in qm. Verfügbare Jahrgänge: 2016 bis 2022.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.