Der Dienst beinhaltet rechtskräftige und/oder in Aufstellung befindlichen Bauleitpläne (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Rheda-Wiedenbrück. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben
Nutzungsbedingungen: Alle gezeigten Satzungen und Bauleitpläne dienen lediglich Informationszwecken. Bei den jeweils genannten Ansprechpersonen erhalten Sie weitere Auskunft.
Der Dienst stellt die Kreisgrenzen, die Gemeindegrenzen und Gemeindenamen, die Gemarkungsgrenzen und Gemarkungsnamen mit Gemarkungsnummern und die Flurgrenzen mit Flurnummern dar. Grundlage sind Daten (Sekundärbestand) des Automatisierten Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS).
WFS-Dienst mit umfassenden Informationen zu den rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie Veränderungssperren) der Stadt Neuss.
Die Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Neuss können beim Amt für Stadtplanung eingesehen und Ihnen auf Wunsch erläutert werden. Rechtsverbindliche planungsrechtliche Auskünfte werden nur in Schriftform auf schriftlichen Antrag gegen Gebühr erteilt.
Nutzungsbedingungen: Die Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen erteilt werden.
WFS der Dienst beinhaltet umfassende Informationen zu den rechtskräftigen sowie in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne und sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Meerbusch.
Nutzungsbedingungen: Die Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter des Bereichs Stadtentwicklung, Planung und Bauordnung der Stadt Meerbusch (Fachbereich 4 - Stadtplanung und Bauaufsicht) erteilt werden.
Bei den hier vorliegenden Unterlagen handelt es sich ausschließlich um Kopien. Es wird davon augegangen, dass Stellungnahmen und Äußerungen sich auf die im Amt für Planen, Bauen, Umwelt befindlichen Originale beziehen.
Der Dienst beinhaltet alle verbindlichen Bauleitpläne (Bebauungspläne), den vorbereitenden Bauleitplan (Flächennutzungsplan) i. d. F. der 11. Änderung, sonstige Baurechtssatzungen und Begründungen nach dem BauGB der Stadt Drolshagen.
Nutzungsbedingungen: Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet.