Der Darstellungsdienst beinhaltet das Knoten- und Kantenmodell der Gemeindestraßen für das INSPIRE Thema Annex 1 Verkehrsnetze (Transportation Network - Road Network). Die Daten werden von den Kommunen in Schleswig-Holstein bereitgestellt und für die Anforderungen der INSPIRE-Richtlinie durch die GDI-SH aufbereitet.
Dieser Dienst stellt den Datensatz „Bohrungen in NRW“ und damit die Lage der in der Datenbank „Aufschlüsse und Bohrungen in Nordrhein-Westfalen“ [DABO] erfassten sowie der über das Portal „Bohranzeige NRW" angezeigten Bohrungen dar. Aus den Stammdaten der Schichtenverzeichnisse werden Angaben gemacht zu Lage, Nummer, Länge und Zweck der Bohrung sowie zur geologischen Einstufung der tiefsten erbohrten Schicht. Es wird zwischen vier Kategorien unterschieden: Grün = Schichtdaten freigegeben; Rot = Schichtdaten (noch) nicht freigegeben; Orange = Schichtdaten noch nicht verfügbar; Blau = angezeigt, noch nicht gebohrt.
Nutzungsbedingungen: {"id":"dl-by-de/2.0", "name": "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0", "url": "https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0", "Bohrungen in NRW (WMS) @Geologischer Dienst NRW, Jahr des Abrufs"}
Nutzungsbedingungen: Die Bauleitplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen erteilt werden.
WMS-Dienst für die Ansicht aller rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie Veränderungssperren) der Stadt Kaarst
Nutzungsbedingungen: Die Flächennutzungs- und Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter des Bereichs Stadtentwicklung, Planung und Bauordnung der Stadt Kaarst ("Bauamt") erteilt werden.
WMS-Dienst für die Ansicht aller rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie Veränderungssperren) der Stadt Kaarst
Nutzungsbedingungen: Die Flächennutzungs- und Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter des Bereichs Stadtentwicklung, Planung und Bauordnung der Stadt Kaarst ("Bauamt") erteilt werden.