Der WFS-Dienst Erneuerbare Energien stellt die Anlagen der Erneuerbaren Energien Biomasse, Freiflächenphotovoltaik, Wasserkraft und Windkraft dar. Darüber hinaus werden die Anlagen von Klärgas, Deponiegas und Grubengas dargestellt, die aber streng genommen nicht zu den Erneuerbaren Energien zählen, jedoch ebenfalls in hohem Maße zum Klimaschutz beitragen.
Nutzungsbedingungen: Das Fachinformationssystem „Energieatlas Nordrhein-Westfalen“ (www.energieatlas.nrw.de, http://www.energieatlas.nrw.de/) sowie der zugehörige WFS-Dienst Erneuerbare Energien werden vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz bereitgestellt. Grundlage für die Anlagendaten der Erneuerbaren Energien sind Daten der Bundesnetzagentur, der Übertragungsnetzbetreiber Amprion und Tennet, LANUK-eigene Daten und Daten des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW. Für die Nutzung des WFS-Dienstes Erneuerbare Energien NRW gelten folgende Nutzungsbedingungen: 1. Aussagen, sowie Karten und Graphiken dürfen nicht verändert werden. 2. Die Datengrundlagen wurden mit größter Sorgfalt für den Energieatlas aufbereitet und ausgewertet. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten wird keine Gewähr übernommen. 3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Inhalten ist, auch auszugsweise, nur mit Angabe des Herausgebers und der jeweiligen Datenquelle gestattet. Es ist an geeigneter Stelle ein deutlich sichtbarer Quellenvermerk wie folgt anzugeben: Energieatlas NRW, Herausgeber: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW unter Verwendung von Daten von [Datenquelle(n) einfügen]“. 4. Die Aktualität der Daten ist unter dem Informationsbutton der jeweiligen Karte ersichtlich. Aktuellere Daten sind bei den entsprechenden Datenquellen einzuholen. 5. Für Sach- und Vermögensschäden, die Nutzern durch die Verwendung der Daten und Karten sowie aus der Unmöglichkeit des Zugriffes oder der Benutzung entstehen, übernimmt der Herausgeber keine Verantwortung. Dem Herausgeber kommt keine Garantie- und Einstandshaftung für das technische Funktionieren, die Kompatibilität mit der von dem Nutzer verwendeten Soft- oder Hardware sowie Virenfreiheit zu. 6. Das LANUK NRW behält sich vor, den Energieatlas NRW ohne Angaben von Gründen einzustellen. Stand April 2017
Mit dem Projekt 'Wo die Brut ruht' sollen Bürger*innen Ihre Sichtungen von Schwalbenbrutplätzen melden können. Das Meldeportal ermöglicht dabei die punktgenaue Verortung der Sichtung anhand einer Karte sowie die Erfassung von zusätzlichen Informationen wie der Anzahl an Nestern über ein entsprechendes Formular.
Mit dem Projekt 'Wo die Brut ruht' sollen Bürger*innen Ihre Sichtungen von Schwalbenbrutplätzen melden können. Das Meldeportal ermöglicht dabei die punktgenaue Verortung der Sichtung anhand einer Karte sowie die Erfassung von zusätzlichen Informationen wie der Anzahl an Nestern über ein entsprechendes Formular.
Im Rahmen des Kölner Hitzeportals wird eine digitale Stadtkarte bereitgestellt, in die Bürger*innen ihre „Kühlen Orte“ eintragen können, welche einen angenehmen Aufenthalt bei sommerlicher Hitze bieten.
Im Rahmen des Kölner Hitzeportals wird eine digitale Stadtkarte bereitgestellt, in die Bürger*innen ihre „Kühlen Orte“ eintragen können, welche einen angenehmen Aufenthalt bei sommerlicher Hitze bieten.
Darstellung der Schutzgebiete nach §§ 23, 26, 28, 29 Bundesnaturschutzgesetz (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und Geschützte Landschaftsbestandteile) im Kreis Gütersloh. Als weitere Information zu den Naturschutzgebieten werden für einzelne Gebiete vegetationskundlich bedeutsame Flächen bzw. sogenannte Wechselgrünlandflächen geliefert, für die spezielle Regelungen in den Schutzgebietsverordnungen getroffen wurden. Weiterhin werden die europäischen Natura2000-Gebiete (FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete), begrenzt auf die Grenzen des Kreises Gütersloh, dargestellt. Zu den Schutzgebieten ist eine pdf-Datei mit dem Verordnungstext verlinkt.
Dieser Dienst stellt die für die ELWAS-Web Anwendung benötigten Kartenlayer der älteren Versionen der Gebiete nach §13 / 13a Düngeverordnung zur Verfügung (eutrophierte Gebiete, mit Nitrat belastete Gebiete, betroffene Feldblöcke).