Starkregen in Städten können aufgrund unkontrolliert oberflächlich abfließenden Wassers Gefahren für Bewohner und für materielle Güter bedeuten. Mit der aufgrund des Klimawandels einhergehenden steigenden Wahrscheinlichkeit für Starkregen wächst auch das Potential der Gefährdung und Schadensträchtigkeit in den kommenden Jahrzehnten. Die GDI-GE Anwendung Starkregengefahren soll mit der vorhandenen Datenbasis und den Analyseergebnissen Gefahrenbereiche aufzeigen, in denen Maßnahmen zur Verringerung der Überflutungsgefährdung und des Objektschutzes sinnvoll/erforderlich sind. Ausgewertet wurde der Oberflächenabfluss ohne Berücksichtigung des Kanalnetzes. In der Anwendung sind neben den Fachinformationen zur Überflutungsgefährdung auch Zusatzinformationen, wie städtische Infrastrukturen (Schule, Krankenhaus, etc.), Denkmäler und Gewässer eingebunden. Weitere Datendienste können hinzugeladen werden
Es gilt die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 (URL: https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0): Die bereitgestellten Daten und Metadaten dürfen für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung insbesondere 1. vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt werden; 2. mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden; 3. in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden
Die Schätzungskarte Kreis Wesel beinhaltet die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung. Die Bodenschätzung dient als Grundlage zur Besteuerung landwirtschaftlich genutzter Flächen. Die landwirtschaftlich nutzbaren Flächen werden in Acker- und Grünland unterschieden. Die Ergebnisse der Bodenschätzung werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Die Schätzungskarte wird je nach Maßstab aus der Flurkarte oder der ABK abgeleitet. Die Schätzungskarte Kreis Wesel ist in den Maßstäben 1:500, 1:1.000 und 1:2.000 verfügbar.
Die Schätzungskarte Kreis Wesel beinhaltet die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung. Die Bodenschätzung dient als Grundlage zur Besteuerung landwirtschaftlich genutzter Flächen. Die landwirtschaftlich nutzbaren Flächen werden in Acker- und Grünland unterschieden. Die Ergebnisse der Bodenschätzung werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Die Schätzungskarte wird je nach Maßstab aus der Flurkarte oder der ABK abgeleitet. Die Schätzungskarte Kreis Wesel ist in den Maßstäben 1:500, 1:1.000 und 1:2.000 verfügbar.
Die Kartenserie im Maßstab 1:1 000 000, ist im praktischen DIN-A4-Format für eine schnelle Übersicht des Landes, aber auch für die Ableitung themenbezogener Karten geeignet. Die Serie beinhaltet die Physische Übersicht (DPUE1000MV), die Straßenübersicht (DSUE1000MV) und die Verwaltungsübersicht (DVUE1000MV).
Die hochaufgelösten Pléiades Neo Satellitenbilder mit einer räumlichen Auflösung von 30 cm und sechs spektralen Kanälen (Deep Blue, Blue, Green, Red, Red Edge, Near-infrared) ermöglichen regelmäßige optische Aufnahmen der Erdoberfläche. Pléiades Neo wird vollständig von Airbus finanziert. Hierbei handelt es sich um eine Aufnahme des gesamten Stadtgebiets Gelsenkirchen mit einer Wolkenbedeckung von bis zu 5 %. Das Ziel der Datenerhebung besteht darin, die Anwendung der Airbus-Bilder in verschiedenen Aufgabenbereichen zu untersuchen und bei Aktualisierungsaufgaben, beispielsweise im Bereich Gebäude-Monitoring, die Anwendungsfelder zu analysieren.
Für "Satellitenbilder (beschränkter Zugang)": Für alle internen Verwendungen des Produkts: Der Nutzer darf das Produkt verwenden, speichern, darauf zugreifen, kopieren, sowie es in einem beliebigen internen Gerät oder gesicherten Cloud-Infrastruktur verarbeiten. Der Nutzer darf das Produkt für die Erstellung weiterer Produkte mit Mehrwert oder für die Ableitung von Arbeiten (z.B. Karten, Berichte) verwenden. Für alle externen Verwendungen des Produkts: Der Nutzer darf ein abgeleitetes Werk verbreiten. Der Nutzer darf einen Auszug des Produkts in ein abgeleitetes Werk einfügen (z. B. in einen Papierbericht) oder einen Auszug des Produkts auf einer Website anzeigen in einem nicht extrahierbaren und nicht herunterladbaren Format (z. B. für Werbezwecken). Der Nutzer darf das Produkt oder das Mehrwertprodukt nicht vertreiben, verkaufen, oder anderweitig Dritten zur Verfügung stellen. Ebenfalls darf der Nutzer keine Einnahmen auf der Grundlage des Extrakts des Produktes auf einer eigenständigen Basis erzielen.
Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird. Die Schätzungskarte Kreis Kleve beinhaltet die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung. Die Bodenschätzung dient als Grundlage zur Besteuerung landwirtschaftlich genutzter Flächen. Die landwirtschaftlich nutzbaren Flächen werden in Acker- und Grünland unterschieden. Die Ergebnisse der Bodenschätzung werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Die Schätzungskarte wird je nach Maßstab aus der Flurkarte oder der ABK abgeleitet. Die Schätzungskarte Kreis Kleve ist in den Maßstäben 1:500, 1:1.000 und 1:2.000 verfügbar.
Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird. Die Schätzungskarte Schwarz/Weiß Kreis Kleve beinhaltet die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung. Die Bodenschätzung dient als Grundlage zur Besteuerung landwirtschaftlich genutzter Flächen. Die landwirtschaftlich nutzbaren Flächen werden in Acker- und Grünland unterschieden. Die Ergebnisse der Bodenschätzung werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Die Schätzungskarte wird je nach Maßstab aus der Flurkarte oder der ABK abgeleitet. Die Schätzungskarte Kreis Kleve ist in den Maßstäben 1:500, 1:1.000 und 1:2.000 verfügbar.
Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu zählen sind. Die Bebauungspläne bestehen aus dem Gesetzes- bzw. Verordnungstext mit den textlichen Festsetzungen, einer Begründung sowie (in der Regel) der Planzeichnung. Bebauungspläne treffen für kleinere Gebiete die verbindlichen Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke. Der Datensatz umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der (Stand 2011) rechtsverbindlichen Bebauungspläne (B-Pläne) der Kolpingstadt Kerpen nach §2 (1) Baugesetzbuch (BauGB). Der Datenbestand enthält auch einige räumliche Geltungsbereiche der Durchführungspläne, die auf Grundlage des Aufbaugesetzes Nordrhein-Westfalen, welches vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes erlassen wurde und auch heute noch die Rechtswirkung eines Bebauungsplanes entfaltet. Bei den Geltungsbereichen der Bebauungspläne der Kolpingstadt Kerpen handelt es sich im Allgemeinfall um Multipolygone, die zum Teil stark fragmentiert sind. Zu jedem dieser Polygone enthält der Datensatz einige beschreibende Sachattribute wie die Nummer und den Namen des B-Plans. Eine Aktualisierung des Datenbestandes erfolgt nur nach einer formellen Änderung oder Aufhebung eines B-Plans oder nach Beschluss eines neuen B-Plans als Satzung. Die Geltungsbereichspolygone dienen nur der Übersicht und wurden dabei anhand der digitalen Planunterlagen (vektorielle CAD-Projektdatei und Rasterdokument des B-Plans) auf Basis digitaler Geobasidaten digitalisiert. Die Umringe sind weder flurstücksscharf, noch haben diese den Anspruch überschneidungsfrei und lückenlos zu sein. Im ersten Ansatz dienen sie nur der Übersicht und dem Zugriff auf das Plandokument. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Der Quellenvermerk ist stets und bei jedweder Art der Nutzung erforderlich und ist gemäß der Zugriffs und Anwendungseinschränkung auszugestalten. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die rechtsverbindlichen Bebauungspläne eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.
Nutzungsbedingungen: Die Bebauungsplanübersicht dient lediglich als Informationsgrundlage. Eine rechtssichere planungsrechtliche Auskunft kann nur anhand der Originalpläne von der zuständigen Sachbearbeiterin/ vom zuständigen Sachbearbeiter des Fachbereichs Stadtplanung der Kolpingstadt Kerpen erteilt werden. Es gilt das Urheberrecht sowie die Nutzungsbedingungen der jeweiligen (Online-) Dienste und den dort abrufbaren Angebot.