Die Bebauungsplanübersicht zeigt die Umringe aller rechtskräftigen Bebauungspläne, die Veränderungssperren, die Aufstellungsbeschlüsse sowie die Sonstigen Satzungen. Hinterlegt sind Links zu den Bebauungsplänen und den Begründungen im PDF Format.
WMS-Dienst zur Einicht in rechtskräftige oder in Aufstellung befindliche Bauleitpläne (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Gemeinde Waldfeucht.
Die Gemeinde Waldfeucht ist stets bemüht, die Urheberrechte anderer zu beachten bzw. auf selbst erstellte sowie lizenzfreie Werke zurückzugreifen. Die durch die Gemeinde Waldfeucht erstellten Inhalte und Werke dieses Internetangebots unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Gemeinde Waldfeucht bzw. des jeweiligen Autors. Das Angebot im Internet dient der Information. Rechtlich bindend sind insbesondere für die Bauleitpläne ausschließlich die im Baugesetzbuch vorgeschriebenen Ausfertigungen der Pläne. Diese werden von der Gemeinde Waldfeucht vorgehalten und können zu den allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Datenschutz Soweit in diesem Internetangebot personenbezogene Daten ( beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adresse) erhoben werden, erfolgt dies stets auf freiwilliger Basis. Die Nutzung der Angebote und Dienste ist, soweit möglich, stets ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Die Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien ist hiermit ausdrücklich untersagt. Die Gemeinde Waldfeucht behält sich als Betreiberin der Seiten ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen (Spam-Mails) vor.
WMS-Dienst zur Einicht in rechtskräftige oder in Aufstellung befindliche Bauleitpläne (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Gemeinde Waldfeucht.
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Dieser Dienst enthält den Flächennutzungsplan für Düsseldorf der seit 1992 rechtsverbindlich ist. Durch Änderungen wurde er aufgrund der Stadtentwicklung den jeweils neuen Planungszielen angepasst.
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten mittels Darstellungsdiensten Nutzungsrechte: Die Darstellungsdienste können unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen uneingeschränkt genutzt werden; die Nutzung bedarf keiner weiteren Genehmigung. Die bereitgestellten Dienste dürfen grundsätzlich mit eigenen Diensten und Diensten Anderer zusammengeführt werden. Das Nutzungsrecht umfasst nicht die dauerhafte Speicherung der über den Dienst bereitgestellten Daten zum Aufbau von Sekundärdatenbeständen und deren Weiterverwendung. Nutzungsbedingungen: Die Nutzer haben sicherzustellen, dass 1. dem Dienst sowie aus diesem abgeleitete Präsentationen der Quellenvermerk Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr) beigegeben und erkennbar in optischem Zusammenhang eingebunden wird. 2. neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen durch Kombination mit anderen Diensten mit einem Veränderungshinweis im beigegebenen Quellenvermerk versehen werden oder, sofern der Lizenzgeber dies verlangt, der beigegebene Quellenvermerk gelöscht wird. Mit der Nutzung des Dienstes gelten diese Bedingungen als anerkannt. Haftungsbeschränkung: Für die Kompatibilität des zur Verfügung gestellten Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen. Eine über gesetzliche Schadensersatzansprüche hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Darstellungsdienst für INSPIRE-relevante Daten der Stadt Haan per WMS (rechtskräftige Bebauungspläne und Bebauungsplan-Änderungen, Flächennutzungsplan-Änderungen, Erhaltungsgebiete, Gestaltungssatzungen, Außenbereichssatzungen)
Die Bebauungsplanübersicht enthält die Umringe aller im Verbandsgebiet liegenden rechtskräftigen Bebauungspläne ergänzt um die Attribute, die durch die INSPIRE-Richtlinie gefordert sind. Hinterlegt sind Links zu den Bebauungsplänen und den Begründungen als PDF.
Die Bebauungsplanübersicht enthält die Umringe aller im Verbandsgebiet liegenden rechtskräftigen Bebauungspläne ergänzt um die Attribute, die durch die INSPIRE-Richtlinie gefordert sind. Hinterlegt sind Links zu den Bebauungsplänen und den Begründungen als PDF.
WMS-Dienst für die Einsicht der rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitpläne (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Übach-Palenberg.
Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.
WMS der Dienst beinhaltet umfassende Informationen zu den rechtskräftigen sowie in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne und sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Meerbusch.
Nutzungsbedingungen: Die Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter des Bereichs Stadtentwicklung, Planung und Bauordnung der Stadt Meerbusch (Fachbereich 4 - Stadtplanung und Bauaufsicht) erteilt werden.
Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zu den rechtskräftigen sowie in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne und sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) und dem Flächennutzungsplan der Stadt Velbert.
Die Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter des Bereichs Stadtentwicklung, Planung und Bauordnung der Stadt Velbert (Fachbereich 3 - Stadtentwicklung) erteilt werden.