Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen (siehe Abschnitt Fachinformationen) Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird. Der WMS Dienst zeigt die gezielte Suche nach unterschiedlichen Starkregensimulationen. Zu sehen sind hier die Simulationen von extremen Starkregen (hN=90mm) und außergewöhnlichen Starkregen (T=100a) sowie zu Überschwemmungsgebieten bei Hochwasser im Bereich Kalkar. Von Starkregen spricht man wenn, innerhalb kürzester Zeit, große Niederschlagsmengen fallen. Zudem kann langanhaltender Dauerregen, ebenfalls als Starkregen definiert werden.
Der WFS (Web Feature Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zum Download für Vektordaten. An einen WFS können mit verschiedenen Operationen (siehe Abschnitt Fachinformationen) Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WFS eingebunden wird. Dieser Datensatz umfasst das Kommunale Eigentum der Gemeinde Kalkar. Nur für den internen Dienstgebrauch.
Darstellung der Baudenkmale, Bodendenkmale, sonstige Denkmale und Denkmalbereiche der Kommunen im Kreis Kleve (Bedburg-Hau, Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Issum, Kalkar, Kerken, Kevelaer, Kleve, Kranenburg, Rees, Rheurdt,Straelen, Uedem, Wachtendonk, Weeze).
Darstellung der Baudenkmale, Bodendenkmale, sonstige Denkmale und Denkmalbereiche der Kommunen im Kreis Kleve (Bedburg-Hau, Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Issum, Kalkar, Kerken, Kevelaer, Kleve, Kranenburg, Rees, Rheurdt,Straelen, Uedem, Wachtendonk, Weeze).
Der Geodatenkatalog Niederrhein ebnet mithilfe moderner Software den Weg für eine einfache Übersicht und ggf. den Zugriff auf die Geodaten der nachfolgenden aufgeführten kreisfreien Städte, Kreise und deren angeschlossenen Kommunen. Für den Umfang und Inhalt der Daten sind die Gebietskörperschaften selbst verantwortlich. Zu jedem Metadatensatz finden Sie für evtl. auftretende Fragen und/oder Anmerkungen einen Kontakt zu den Daten sowie einen weiteren Kontakt zu den Metadatensätzen. Über die CSW Schnittstelle erfolgt der Zugriff für andere Systeme, wie GIS-, Fach- oder andere Katalogsysteme, um die Daten dort nutzbar zu machen. Kreis Kleve Gemeinde Bedburg-Hau Stadt Emmerich am Rhein Stadt Geldern Stadt Goch Gemeinde Issum Stadt Kalkar Gemeinde Kerken Wallfahrtsstadt Kevelaer Stadt Kleve Gemeinde Kranenburg Stadt Rees Gemeinde Rheurdt Stadt Straelen Gemeinde Uedem Gemeinde Wachtendonk Gemeinde Weeze Kreis Viersen Burggemeinde Brüggen Gemeinde Grefrath Stadt Kempen Stadt Nettetal Gemeinde Niederkrüchten Gemeinde Schwalmtal Stadt Tönisvorst Stadt Viersen Stadt Willich Kreis Wesel Gemeinde Alpen Stadt Dinslaken Stadt Hamminkeln Gemeinde Hünxe Stadt Kamp-Lintfort Stadt Moers Stadt Neukirchen-Vluyn Stadt Rheinberg Gemeinde Schermbeck Gemeinde Sonsbeck Stadt Voerde (Niederrhein) Stadt Wesel Stadt Xanten Stadt Bottrop Stadt Krefeld
Bei der Nutzung ist zwischen der Nutzung der eigentlichen Anwendung des Geodatenkatalog Niederrhein und der Nutzung der mit Hilfe der im Geodatenkatalog beschriebenen Daten und Diensten zu unterscheiden. Nutzung der Anwendung: Die Nutzung der Anwendung Geodatenkatalog Niederrhein ist kostenfrei. Nutzung von Daten und Diensten: Für alle Daten und Dienste gelten die in den jeweiligen Metadaten beschriebenen Nutzungs- und Lizenzbedingungen der Datenbereitsteller.
Der Geodatenkatalog Niederrhein ebnet mithilfe moderner Software den Weg für eine einfache Übersicht und ggf. den Zugriff auf die Geodaten der nachfolgenden aufgeführten kreisfreien Städte, Kreise und deren angeschlossenen Kommunen. Für den Umfang und Inhalt der Daten sind die Gebietskörperschaften selbst verantwortlich. Zu jedem Metadatensatz finden Sie für evtl. auftretende Fragen und/oder Anmerkungen einen Kontakt zu den Daten sowie einen weiteren Kontakt zu den Metadatensätzen. Über die OpenSearch-Schnittstelle ist es möglich Metadatensätze zu finden und sich diese gänzlich oder teilweise ausgeben zu lassen. Die Schnittstelle ist mittels der beiden, unter "Fachbezug" beschriebenen, Methoden ansprechbar und liefert dementsprechend unterschiedliche Ergebnisse. Kreis Kleve Gemeinde Bedburg-Hau Stadt Emmerich am Rhein Stadt Geldern Stadt Goch Gemeinde Issum Stadt Kalkar Gemeinde Kerken Wallfahrtsstadt Kevelaer Stadt Kleve Gemeinde Kranenburg Stadt Rees Gemeinde Rheurdt Stadt Straelen Gemeinde Uedem Gemeinde Wachtendonk Gemeinde Weeze Kreis Viersen Burggemeinde Brüggen Gemeinde Grefrath Stadt Kempen Stadt Nettetal Gemeinde Niederkrüchten Gemeinde Schwalmtal Stadt Tönisvorst Stadt Viersen Stadt Willich Kreis Wesel Gemeinde Alpen Stadt Dinslaken Stadt Hamminkeln Gemeinde Hünxe Stadt Kamp-Lintfort Stadt Moers Stadt Neukirchen-Vluyn Stadt Rheinberg Gemeinde Schermbeck Gemeinde Sonsbeck Stadt Voerde Stadt Wesel Stadt Xanten Stadt Bottrop Stadt Krefeld
In diesem Dienst werden Jagdbezirksgrenzen der gemeinschaftlichen Jagdbezirke (Jagdgenossenschaften) und Eigenjagdbezirke des Kreises Kleve ersichtlich.
In diesem Dienst werden Jagdbezirksgrenzen der gemeinschaftlichen Jagdbezirke (Jagdgenossenschaften) und Eigenjagdbezirke des Kreises Kleve ersichtlich.
Die inkraftgetretenen Bebauungspläne im Kreis Kleve werden im Standard XPlanung bereitgestellt.
Inhaltlich sind zu mehreren Kommunen die Bebauungsplandaten bereits vollvektoriell verfügbar; für die restlichen Kommunen existieren die Daten im UmringsSzenario. Die vollvektorielle Nacherfassung läuft vermutlich bis 2026.
Der WFS (Web Feature Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zum Download für Vektordaten. An einen WFS können mit verschiedenen Operationen (siehe Abschnitt Fachinformationen) Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WFS eingebunden wird. Der Nahverkehrsplan für den Kreis Kleve verpflichtet den Kreis Kleve, ein fortschreibungsfähiges Haltestellenkatasters mit dem Ziel der Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bis zum 01.01.2022 zu erstellen. Die gesetzliche Grundlage für die Aufnahme in den Nahverkehrsplan ergibt sich aus § 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz. Dies hier abgebildete Haltestellenkataster stellt die vorhandenen Haltestellen ohne Nachweis der Klassifizierung dar.