Im Waldpflegeplan (WAPL) werden unter Nutzung der Forsteinrichtungsmethodik sowie der Forsteinrichtungssoftware (FOWIS) naturschutzfachliche Vorgaben, Ziele und Maßnahmen erarbeitet. Für alle Naturschutzgebiete, vorzugsweise die des Waldbiotopschutzprogramms wie auch die NATURA 2000-Gebiete mit überwiegend Wald, werden von den Forstämtern langfristig Waldpflegepläne aufgestellt. Ein Waldpflegeplan besteht aus - einer Zustandserfassung - insbesondere nach floristischen, faunistischen und waldbaulichen Kriterien sowie bezüglich Beeinträchtigungen, Schäden und nachteiligen Entwicklungen, -einer Bewertung der Schutzwürdigkeit und des Waldzustandes mit der Formulierung von angestrebten Entwicklungszielen sowie -einer daraus abgeleiteten Planung von Schutz-, Pflege-, Entwicklungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen. Er gliedert sich in Ergebnisbericht, Bestandesblätter, Anlagenteil und Karten. Für den Staatswald ist der Waldpflegeplan rechtsverbindlich, im Wald anderer Eigentümer hat er den Charakter einer forst- und naturschutzfachlich fundierten Handlungsempfehlung zur Umsetzung von Maßnahmen im Sinne der Naturschutzziele. Die Sofortmaßnahmenkonzepte (SOMAKO) enthalten die kurz- bis mittelfristig notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der im Rahmen der NATURA 2000 Gebietsmeldung an die EU mitgeteilten Flächen. Abweichend von Waldpflegeplänen werden Sofortmaßnahmenkonzepte weitestgehend auf der Grundlage bereits vorhandener Daten erstellt. Sie sind ein Instrument, mit dem ohne hohen Aufwand für Teilflächen bzw. Problemflächen eines Naturschutzgebietes zwingend notwendige Maßnahmeempfehlungen ausgesprochen und bestehende Planungen dynamisch fortgeschrieben werden können.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.1990 , gegenwärtige Aktualität unklar
Der ökologische Waldbau soll Wege aufzeigen, die zu einer naturnahen Waldbewirtschaftung (Programm "Wald 2000" und "Buchenwaldkonzept NRW") führen. Hierzu werden wissenschaftliche Erkenntnisse aus eigenen Untersuchungen in Verbindung mit Ergebnissen anderer Untersuchungsstellen (Universitäten, Versuchsanstalten) in die Forstpraxis vermittelt. Angestrebt wird eine Steuerung des biologischen Produktionsprozesses (der Waldbewirtschaftung), wobei die Eingriffe ökologisch optimal angepasst, wenig aufwendig und effektiv sind. Ziel einer naturnahen Waldwirtschaft ist die Schaffung, Erhaltung und Bewirtschaftung standort- und funktionsgerechter und damit leistungsstarker Wälder. Die im ökologischen Waldbau untersuchten und entwickelten Handlungsmaßnahmen gliedern sich in: - Erprobung von unterschiedlichen Naturverjüngungsmaßnahmen - Entwicklung neuer Pflanzschemata und rationeller Kulturtechniken mit niedrigen Pflanzenzahlen - Erarbeitung von alternativen Bestandespflege- und Durchforstungsmodellen zur Konkurrenzsteuerung in Beständen - Gerichtete Einbeziehung von Pionierbaumarten bzw. sukzessionalen Begleitbaumarten in waldbaulichen Behandlungskonzepten - Umbau von nicht standortgerechten Nadelholzreinbeständen in Mischbestände Diese Maßnahmen werden auf Versuchs- und Beobachtungsflächen eingehend untersucht.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.1990 , gegenwärtige Aktualität unklar
Naturnahe Waldbewirtschaftung orientiert sich an den Entwicklungsmodellen des Naturwaldes mit hohem Selbststeuerungspotential. Diese Modelle müssen mit Hilfe von Beobachtungen und Versuchen aufgestellt und untermauert werden, um sie dann im praktischen Waldbau nutzen zu können. Ohne Eingreifen des Menschen wäre NRW wahrscheinlich auf über 90 % der Fläche mit fast reinem Buchenwald bestanden. Heute sind nur ca. 27 % bewaldet und davon nur ca. 16,5 % mit Buche. Das Laub-/Nadelholzverhältnis beträgt für den gesamtwald 52,7% (Laubbäume) / 47,3 % (Nadelbäume). Ein Ziel im ökologischen Waldbau ist damit die Waldvermehrung durch Erstaufforstung mit Laubwald und der Waldumbau. Angemessene Beimischungen von nutzbringenden Nadelhölzern sind hierbei auch im Sinne der Biodiversität gefragt. Die Auswertungen von Beobachtungen und Versuchen steuern stetig neue Entwicklungen von Leitbildern zu naturnahen Waldbauverfahren bei. Daraus ergeben sich Planungen und Konzepte zu neuen Versuchen im ökologischen Waldbau. Letztendlich steht die Weitergabe der gewonnenen Erkenntnisse an die Forstbehörden und die Beratung bei der Umsetzung von Maßnahmen im Vordergrund.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.1990 , gegenwärtige Aktualität unklar
Das Dezernat 41.1 der LÖBF führt auf Versuchs- und Beobachtungsflächen Untersuchungen mit unterschiedlichen waldbaulichen Gesichtspunkten durch: - Versuche zur Bestandsbegründung (Erst- u. Wiederaufforstung) - Versuche zur Jungbestandspflege - Vorratspflege in Form von Durchforstung in Rein- und Mischbeständen - Überführung von Altersklassenwälder in Wälder mit Dauerwaldstrukturen - Versuche zur Naturverjüngung - Waldumbau, Buchen-Voranbauten und Buchen-Voraussaaten - Nutzung von Häher-Eichen - Dokumentation der Sukzession nach Fichtenwindwurf - Einbeziehung sukzessionaler Begleitbaumarten in die waldbauliche Praxis - Versuche zum Wildverbiss - Überführung/Umwandlung von Eichen-Niederwald Die Auswertung und Dokumentation der Versuche zum ökologischen Waldbau erfolgt, tlw. mit Unterstützung der jeweiligen unteren Forstbehörde, stetig. Die Untersuchungsflächen werden in einem forstlichen Versuchsflächenverzeichnis für das Land NRW verwaltet. Hier sind die Versuchsflächen mit Lagebeschreibung, Bestand, Fläche und Jahr der Anlage in Rubriken untergliedert. Maßnahmen und die Neueinrichtung von Versuchsflächen werden jährlich im Arbeitsplan des Dezernates 41 der LÖBF festgelegt.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.1970 , gegenwärtige Aktualität unklar
Für Nordrhein-Westfalen wird angestrebt, in jedem Forstlichen Wuchsgebiet die typischen Standorte bzw. Standortmosaike durch eine Naturwaldzelle (Waldfläche, in der keine Bewirtschaftung mehr stattfindet und die sich weitgehend selbst überlassen wird) zu repräsentieren. In den per Verordnung gesicherten Waldflächen soll die natürliche Entwicklung zum Urwald von morgen wissenschaftlich begleitet werden. Das Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft (MURL) NRW hat die Ausweisung von 100 Naturwaldzellen mit einer Gesamtfläche von 3000 ha zum Ziel gesetzt. Die Projektgruppe Naturwaldreservate strebt eine Mindestgröße von 20 ha je Naturwaldzelle an, die nur im Ausnahmefall unterschritten werden sollte. Derzeit sind 73 Naturwaldzellen in Nordrhein-Westfalen ausgewiesen. In den Naturwaldzellen erfolgt ein "passives Biomonitoring", wobei in einem Kernbereich von in der Regel 1 ha eine Vermessung von Bäumen und Sträuchern sowie deren mögliche Schädigung kartiert werden. Zusätzlich werden Bodenfeinkartierungen und Erhebungen zur Käfer-, Avi-, Bodenfauna und Pilzflora durchgeführt. Für Naturwaldzellen über 30 ha Größe ist eine Erhebung der allgemeinen Standortdaten, Art, Bestandesdichte, Stammstärke, Baumhöhe, Schäden in einem 100x100 m Feld in einem 10-jährigen Turnus geplant. Die Naturwaldzellen dienen verschiedenen Funktionen: - zur Waldökologischen Grundlagenforschung - zur angewandten Waldbauforschung und -lehre: Naturwaldzellen dienen als regionale waldbauliche Weiserflächen für vergleichbare Wirtschaftswaldstandorte, insbesondere zu Fragen der Waldverjüngung und Waldpflege. Sie sind Eichflächen der Standortkartierung. - Weiserflächen für Naturnähe und Umweltmonitoring: Naturwaldzellen eignen sich als Dauerbeobachtungsflächen, auf denen großräumig wirkende Umweltveränderungen beobachtet werden können. Gleichzeitig entwickeln sie sich zu Referenzflächen zur Beurteilung der genutzten Landschaft hinsichtlich der Beeinträchtigung des Naturha
Aktualität der Daten:
seit 01.03.2001 , gegenwärtige Aktualität unklar
Forstgenetische Datenbank Die Forstgenetische Datenbank enthält Daten über Maßnahmen, die zur Erhaltung forstlicher Genressourcen getroffen wurden, wie z. B. Daten zu Erhaltungsbeständen, Erhaltungskulturen, Naturverjüngungen zur Generhaltung und sonstigen Maßnahmen. Außerdem sollen Ergebnisse genetischer Untersuchungen in der Datenbank gesammelt werden
Aktualität der Daten:
seit 01.01.1987 , gegenwärtige Aktualität unklar
Ex situ-Maßnahmen im Arbeitsbereich der Forstgenbank sind Maßnahmen, die getroffen werden, um in situ-Maßnahmen (Erhaltung von Beständen) am jeweiligen Standort zu ergänzen oder wenn in situ-Maßnahmen nicht sinnvoll oder nicht möglich sind. Zu den ex situ-Maßnahmen zur Erhaltung der forstlichen Genressourcen sind folgende Projekte zu zählen: - Ernte und Lagerung von Saatgut - Anlage und Pflege von Samenplantagen - Anlage und Pflege von Klonsammlungen - Anlage und Pflege von Ersatzbeständen Das Saatgut, das in den o.g. Plantagen erzeugt wird, soll zukünftig auch der Versorgung der Forstbetriebe mit qualifiziertem heimischen Saatgut dienen. Hauptziel ist jedoch die Erhaltung der genetischen Informationen. Die Arbeiten werden anhand eines jährlich von der LÖBF aufgestellten Arbeitsplanes ausgeführt.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.1999 , gegenwärtige Aktualität unklar
Fundortverzeichnis für forstliches Saat- und Pflanzgut Das Fundortverzeichnis für Forstliches Saat- und Pflanzgut enthält für die Saatguternte Daten zu Vorkommen und Beständen von Straucharten der Wälder und von Baumarten, die nicht dem Gesetz über forstliches Saat- und Pflanzgut unterliegen. Die Vorkommen oder Bestände sind von der Forstgenbank des Landes Nordrhein-Westfalen überprüft und für die Ernte von Saatgut heimischer Herkünfte empfohlen. Das Verzeichnis ist nach Arten geordnet und enthält Daten zu Lage, Eigentümer, Forstamt, Größe und Alter des jeweiligen Vorkommens.
Aktualität der Daten:
seit 01.06.1987 , gegenwärtige Aktualität unklar
Aufgabe der 1987 gegründeten Forstgenbank ist die Sicherung der genetischen Vielfalt der Wälder (Erhaltung forstlicher Genressourcen). Grundlage für die Arbeit der Forstgenbank ist ein länderübergreifendes Konzept zur Erhaltung der genetischen Vielfalt unserer Waldbäume und -sträucher. Die genetische Vielfalt ist eine Grundvoraussetzung für die Stabilität von Waldökosystemen und damit für den wirtschaftlichen Erfolg der Forstbetriebe. Durch Waldschäden, Waldverluste durch Waldumwandlung, Bodenversauerung oder Verdrängung heimischer Vorkommen ist die Vielfalt der Wälder bedroht. Die Forstgenbank NRW hat demzufolge folgende Aufgaben: - Erfassen und Bewerten genetischer Ressourcen - Hilfe beim Erhalt genetisch wertvoller Bestände und Vorkommen - Ernte von Saatgutes auf baumschonende Weise - Bildung von Saatgutreserven für Notfälle - Bewahrung der Genressourcen bedrohter Bestände in neu begründeten Ersatzbeständen oder Saatgutlagern - Aufbau von Samenplantagen und Klonsammlungen für die Sicherung seltener Arten und bedrängter Vorkommen für Baum- und Straucharten der Wälder.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.1990 , gegenwärtige Aktualität unklar
Im Samenplantagen-Verzeichnis sind Daten für alle forstlichen Samenplantagen für Baum- und Straucharten in NRW zu Baumart, Lage, Größe und zum Eigentümer der jeweiligen Samenplantage erfaßt, soweit die Samenplantagen auf Veranlassung des Dez. 41 der LÖBF angelegt worden sind oder von dem Dez. 41 betreut werden. Samenplantagen sind als Erhaltungssamenplantagen oder auch als Produktionssamenplantagen angelegt, um die Versorgung der Forstbetriebe mit qualifiziertem forstlichem Saatgut sicherzustellen.