Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten innerhalb der Stadtverwaltung Düsseldorf: Nutzungsrechte: Die Geodaten sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung (ausgenommen eine Kopie auf die eigene Festplatte zum Zwecke der Programmausführung) und das Recht der Verbreitung sowie der Bearbeitung in jeglicher Form, verbleiben beim Vermessungs- und Katasteramt der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die kommunalen Geodaten sind ausschließlich für die interne Nutzung freigegeben. Sollen diese Geodaten an einen oder mehrere externe Auftragnehmer weitergegeben werden, muss ein Nutzungsvertrag zwischen den externen Auftragsnehmern und ihrem Amt geschlossen werden. Nutzungsbedingungen: Sofern das Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf als Urheber nicht aus dem Dokument oder dem Datensatz selbst zu erkennen ist, muss ein Quellenvermerk mit Namensnennung erfolgen inkl. der Angabe des Jahres des Datenbezuges in Klammern: Datenquelle: Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr)
Diese Karte zeigt die Behördenstandorte im Kreis Herford. Darunter zählen Rathäuser, Polizeiwachen, Feuerwachen, die Kreisverwaltung und weitere behördliche Einrichtungen.
Das Onlineportal „Gefährdungspotenziale des Untergrundes in Nordrhein-Westfalen“ (Behördenversion) ermöglicht berechtigten öffentlichen Stellen grundstücksscharfe Erstinformationen über bergbaulich oder geologisch bedingte Gefährdungspotenziale einzuholen. Zugangsberechtigte erhalten die Möglichkeit, neue Schadensfälle wie Tagesbrüche oder Erdfälle online zu melden. Das Onlineportal soll helfen, gezielter und frühzeitiger zu erkennen, wann eine gesetzlich geforderte Beteiligung des Geologischen Dienstes NRW - Landesbetrieb - und/oder der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 - Bergbau und Energie in NRW, in Planungs- oder Genehmigungsverfahren notwendig ist. Es ersetzt jedoch nicht die gesetzlich geforderte Beteiligung.
Die Karte präsentiert die Dienstbezirke der Vermessungsbehörden, alle Großen Kreisstädte, eine geringe Anzahl größerer Gewässer und weitere Siedlungspunkte mit Sitz von Landratsämtern.
Übersichtkarte zur Orientierung über die Zuständigkeitsbereiche der Unteren Naturschutzbehörden (UNB) in Niedersachsen.In der Regel gibt es eine UNB pro Landkreis/kreisfreier Stadt. Einige größere selbständige Städte bestimmter Landkreise haben eine eigene Untere Naturschutzbehörde. Auch Großschutzgebietsverwaltungen wie die Biosphärenreservatsverwaltung Elbtalaue, die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer und die Nationalparkverwaltung Harz üben die Funktion als UNB in Bereichen ihrer Schutzgebiete aus. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ist im freien Küstenmeer und im gemeindefreien Gebiet als Untere Naturschutzbehörde tätig.