Geoportal des Oberbergischen Kreises; enthält die Flurkarte NRW, Luftbilder, Topografische Karten, Flächennutzungsplanung, Ortslagensatzungen, Bebauungspläne, Wasserrecht, Landschaftsplanung, Natur und Landschaft, Reitsperrgebiete, politische Grenzen, Bodenrichtwerte, Höhen und die Kreisstraßenstationierung
BORIS-NRW ist das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Immobilienmarkt in Nordrhein-Westfalen.
Für die über BORIS-NRW bereitgestellten Daten gilt die „Datenlizenz Deutschland –Zero – Version 2.0“ (dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Der Lizenztext ist unter www.govdata.de/dl-de/zero-2-0 einsehbar.
Liegenschaftskarte Rheinland-Pfalz mit weiteren Informationen (BODENSCH) im Datenformat GeoTiff. Die Liegenschaftskarte ist die maßstäblich verkleinerte und verebnete grafische Darstellung aller im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) geführten Liegenschaften. Die Präsentation der Liegenschaftskarte im Maßstab 1 : 1 000 ist amtliche Liegenschaftskarte und grafische Grundlage des amtlichen Verzeichnisses der Grundstücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung. Die Regelungen zur grafischen Ausgestaltung der Liegenschaftskarte sind im Signaturenkatalog ALKIS® Rheinland-Pfalz (ALKIS®-SK RP) festgelegt. Die weiteren Informationen sind hier Angaben zur Bodenschätzung.
Ausgabeformatierte Auszüge aus ALKIS, Liegenschaftskarte mit weiteren Informationen Rheinland-Pfalz (RP32), Ausgabeformen: analog oder druckaufbereitet (PDF). Im Liegenschaftskataster sind über alle Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) Daten tatsächlicher und rechtlicher Art nachzuweisen einschließlich der Daten über die Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten der Flurstücke. Das Liegenschaftskataster besteht insbesondere aus der Liegenschaftskarte und der Liegenschaftsbeschreibung. Die Liegenschaftskarte ist die maßstäblich verkleinerte und verebnete grafische Darstellung aller im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) geführten Liegenschaften. Die Präsentation der Liegenschaftskarte im Maßstab 1 : 1 000 ist amtliche Liegenschaftskarte und grafische Grundlage des amtlichen Verzeichnisses der Grundstücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung. Das Produkt RP32 - Liegenschaftskarte mit weiteren Informationen entspricht dem Produkt RP31 zzgl. der Bodenschätzungsangaben und zeigt die grafische Darstellung des Flurstücks im gewählten Maßstab (freier Maßstab). Die Wahl des Maßstabes 1:1000 (amtliche Liegenschaftskarte) kann aufgrund spezifischer Anforderungen externer Personen und Stellen erforderlich sein.
Ausgabeformatierte Auszüge aus ALKIS, Liegenschaftskarte mit weiteren Informationen inkl. Flurstücks- und Eigentümernachweis Rheinland-Pfalz (RP34), Ausgabeformen: analog oder druckaufbereitet (PDF). Im Liegenschaftskataster sind über alle Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) Daten tatsächlicher und rechtlicher Art nachzuweisen einschließlich der Daten über die Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten der Flurstücke. Das Liegenschaftskataster besteht insbesondere aus der Liegenschaftskarte und der Liegenschaftsbeschreibung. Die Liegenschaftskarte ist die maßstäblich verkleinerte und verebnete grafische Darstellung aller im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) geführten Liegenschaften. Die Präsentation der Liegenschaftskarte im Maßstab 1 : 1 000 ist amtliche Liegenschaftskarte und grafische Grundlage des amtlichen Verzeichnisses der Grundstücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung. Das Produkt RP34 - Liegenschaftskarte mit weiteren Informationen und Flurstücks- und Eigentümernachweis ist ein Kombiprodukt aus RP32 und RP22 für ein Flurstück. Das Produkt RP22 - Flurstücks- und Eigentümernachweis entspricht dem Inhalt des Produktes RP21 zzgl. der Angaben zu Buchung und Eigentum. Das Produkt RP32 - Liegenschaftskarte mit weiteren Informationen entspricht dem Produkt RP31 zzgl. der Bodenschätzungsangaben und zeigt die grafische Darstellung des Flurstücks im gewählten Maßstab (freier Maßstab). Die Wahl des Maßstabes 1:1000 (amtliche Liegenschaftskarte) kann aufgrund spezifischer Anforderungen externer Personen und Stellen erforderlich sein.
Zwischen 1978 und 1987 wurde im heutigen Geologischen Dienst NRW eine Datenbank mit der 3D-Raumlage aller Steinkohlenflöze in NRW und im Saarland („KVB-Modell“) erstellt. Das System enthält zudem die Kohleninhalte und -vorräte in den westdeutschen Steinkohlenrevieren. Das KVB-Modell beruht auf einer einfachen geometrischen Approximation ungestörter Schichtflächenstücke und ihrer Lage im 3D-Raum durch planare polygonale Elemente und einer räumlichen Interpolation zwischenliegender Schichten. In Kombination mit einem Datenbanksystem wurde es benutzt, um 240.000 Flözteilstücke (davon ca. 110.000 im Ruhrgebiet) zu berechnen, zu speichern und zu verwalten. Seitdem werden diese Daten im Rahmen unterschiedlicher Aufgabenstellungen genutzt.
Böden sind Naturkörper, hochwertige Landschaftsbestandteile und Lebensgrundlage für Mensch, Tier und Pflanze. Gesunde Böden liefern Nahrungsmittel und nachwachsende Rohstoffe, sie speichern einen Teil des Niederschlagswassers und schützen durch ihr Filtervermögen gegenüber Schadstoffen das Grund- und Oberflächnewasser. Zahlreiche Mitarbeiter des Geologischen Dienst NRW (GD NRW) erkunden, erfassen und klassifizieren seit Jahren die Böden des Landes NRW. Sie arbeiten nach einheitlichen Richtlinien auf Grundlage der neuesten bodenkundlichen Erkenntnisse und werten alle Sachinformationen objektiv aus. Die Böden werden bis in 2 m Tiefe bzw. bis zur Obergrenze des Festgesteins untersucht und in analogen wie digitalen Karten unterschiedlichen Maßstabs zu Bodeneinheiten zusammengefasst dargestellt. Die Kartenlegende enthält für jede Bodeneinheit Angeben über die Bodenartenschichtung (z. B. toniger Schluff über kiesigem Sand), die Bodentypen (z. B. Braunerde, Podsol oder Gley) und das geologische Ausgangsgestein (z. B. Mergelstein, Oberkriede). Bei großmaßstäbigen Karten (1 : 5 000) wird jede ausgegrenzte Bodenfläche individuell beschrieben, gleichartige Böden werden in der Legende zu einer Einheit zusammengefasst. Bodenkarten bilden nicht nur eine unentbehrliche Unterlage für land- und forstwirtschaftliche Planungen, sie sind auch eine wichtige Grundlage für eine nachhaltige Bodennutzung und Raumplanung sowie für den Boden-, Natur- und Grundwasserschutz. Folgende Bodenkarten sind für NRW in analoger Form vorhanden: - Bodenkarten von NRW 1 : 5 000 - Bodenkarten von NRW 1 : 25 000 - Bodenkarten von NRW 1 : 50 000 - Bodenübersichtskarten 1 : 200 000 Der GD NRW bietet für NRW bodenkundliche Karten nicht nur in gedruckter Form an, sondern auch als moderne, digitale Informationssysteme. Diese digitalen Karten liegen vorwiegend im Shape-Format vor und funktionieren durch angebundene Fachdatenbanken als leistungsfähige Auskunftssysteme: - Informationssystem Bodenkarte von NRW 1 : 5 000 - Informationssystem Bodenkarte von NRW 1 : 50 000 Weiterhin liegen mit speziellen Schwerpunktthemen folgende CD-ROM vor: - Erosions- und Verschlämmungsgefährdung in NRW - Mechanische Belastbarkeit der Böden in NRW - Auskunftssystem BK50 - Karte der schutzwürdigen Böden - Böden am Niederrhein
Das Amtliche Festpunktinformationssystem (AFIS) weist die Daten des Landesbezugssystems nach. AFIS wurde als Bestandteil des AdV-Konzepts AFIS-ALKIS-ATKIS (AAA) zur integrierten Modellierung der Geoinformationen des amtlichen Vermessungswesens implementiert. Es umfasst die in Niedersachsen bisher nachgewiesenen Daten zu den Lagefestpunkten (LFP), den Höhenfestpunkten (HFP), den Schwerefestpunkten (SFP) und den SAPOS®-Referenzstationspunkten (RSP).
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ALKIS ist ein Basisinformationssystem des Liegenschaftskatasters und beinhaltet Informationen zu allen Flurstücken und Gebäuden (Liegenschaften) bezüglich ihrer Lage, Nutzung, Größe und wesentlichen topographischen Merkmalen in graphischer Form mit den beschreibenden Angaben zu allen Flurstücken und Grundbuchblättern (Eigentümer, Erbbau- und nutzungsberechtigten). Für die Bereitstellung von Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters sind grundsätzlich die unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Landkreisübergreifende oder landesweite Datenabgaben erfolgen über das Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen.
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