Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und mindestens einem Kind oder Jugendlichen. Die Mitglieder sind im SGB-II-Bezug und auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen.
Die Freizeiteinrichtungen für Kinder und Jugendliche werden durch Punktsymbole dargestellt und über zusätzliche Attribute spezifiziert. Freizeiteinrichtungen bieten den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit sportlich und spielerisch aktiv zu sein sowie betreut zu werden.