Das Geodatenportal der Stadt Remscheid beinhaltet Kartendienste, sowie thematische Anwendungen. Des weiteren werden anmeldepflichtige Bereiche angeboten, wie z.B. der Zugriff auf die Alkis-Verfahrenslösung oder das Rissarchiv.
Ein Naturdenkmal ist ein kleinflächiges Landschaftselement, das unter Naturschutz gestellt ist. Es kann sich dabei um einen einzeln stehender Baum, aufgelassene Steinbrüche, Teiche oder Heideflächen handeln. Der Schutz begründet sich durch ihre Seltenheit, Eigenart oder Schönheit sowie ihren Wert für Wissenschaft, Heimatkunde und Naturverständnis und umfasst ein weitgehendes Veränderungsverbot. Mit der Unterschutzstellung übernimmt der Kreis Herford die Pflege der Naturdenkmale.
Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich abgegrenzte Gebiete für den Schutz, die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten bestimmter Tier- und Pflanzenarten. Des Weiteren können Naturschutzgebiete auch festgesetzt werden, wenn Gebiete aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit schützenswert sind. Ein Verbotskatalog verbietet innerhalb eines Naturschutzgebietes alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung von Arten oder Biotopen führen können. Gebote sollen den Erhalt oder Wiederansiedlung von Arten fördern. Im Kreis Herford sind ökologisch wertvolle Bachtäler (Sieke), Feuchtwiesen, Heideflächen und Magerrasen in den Naturschutzgebieten erhalten.
Der Datenbestand "Widerspruch/Klageverwaltung" umfasst Angaben über Widersprüche und Klagen zu Bescheiden der Abwasserabgabe. Nutzer, Eigentümer und Erzeuger des Datenbestandes sowie datenpflegende und -entnehmende Stelle im Landesumweltamt NRW ist der Fachbereich 62. Die Daten dieses Systems sind in der ACCESS-Datenbank "Widerspruch/Klageverwaltung" abgelegt.
Aktualität der Daten:
seit 01.07.1983 , gegenwärtige Aktualität unklar
Terrestrische Baumkronenzustandserhebung in NRW - Auf der Basis einer repräsentativen Stichprobe werden Aufnahmen in sämt- lichen Waldbeständen unabhängig von Baumart, Alter, Besitzart usw. durch- geführt. - Ein festes Aufnahmeraster von 4 x 4 km mit ca. 500 Probebeständen wird als Vollstichprobe bezeichnet. Es sollen das Ausmaß und die Entwicklung der Waldschäden festgestellt werden. Gleichzeitig sollen damit Entscheidungshilfen für Gegenmaßnahmen, z. B. Kalkungen, gewonnen werden.
Das Umfeld, in dem Einwohner der Städte und Gemeinden leben, hat einen Einfluss auf den Grad der sommerlichen Hitzebelastung. Lokal unterscheiden sich die Temperaturen in einer Siedlung von denen im unbebauten Umland, da die Bebauung als Wärmespeicher der Sonneneinstrahlung fungiert und einen lokalen Temperaturanstieg zur Folge hat (Hitzeinseleffekt). Die Karte „Hitzebelastung für die Bevölkerung“ zeigt daher die Flächen mit Wohnbau- und gemischter Nutzung, die eine ungünstige thermische Situation aufweisen und vom Effekt der städtischen Wärmeinseln betroffen sind. Die Karte zeigt außerdem auf welchen Flächen der Klimawandel zu einer Verschlechterung der thermischen Situation führen wird. Weitere Informationen www.kreis-herford.de/klimaschutz
Allgemeine Informationen über FISF: Im Laufe des Jahres 2003 wurde der Bereich Forstwirtschaft aus dem DIM (Daten- und Informationssystem des MUNLV) ausgegliedert und wird seither als separates Fachinformationssystem Forstwirtschaft (FISF) weitergeführt. Die entscheidungsrelevanten Daten werden in regelmäßigen Abständen von den Datenführenden Stellen an das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW (LDS) übermittelt. Dort, wo die Möglichkeit besteht, wird auf die Fachdatensammlungen der datenführenden Stellen unmittelbar zugegriffen. Das LDS stellt die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Betrieb des FISF zur Verfügung. Es speichert die Daten - soweit erforderlich - in die Datenbank ein und ist verantwortlich für die Steuerung des Betriebsablaufs. Folgende Anwendungen sind im Fachinformationssystem Forstwirtschaft (FISF) enthalten: - Waldschadenserhebung - Rohholzstatistik - Holzeinschlagursachen
Aktualität der Daten:
seit 01.01.2016 , gegenwärtige Aktualität unklar
Im Unfallatlas werden Unfälle mit Personenschaden nach Straßenabschnitten sowie nach einzelnen Unfallstellen sichtbar gemacht. Dabei können Nutzerinnen und Nutzer selbst auswählen, ob alle Unfälle oder nur Unfälle mit bestimmten Verkehrsmitteln angezeigt werden. Eine ergänzende Tabelle enthält Zusatzinformationen – zum Beispiel, ob es sich um einen Unfall mit Verkehrstoten, Schwer- oder Leichtverletzten handelt. Der Unfallatlas enthält Angaben aus der Statistik der Straßenverkehrsunfälle ab 2016. Die Geokoordinaten der Unfallstellen werden von der Polizei bei der Unfallaufnahme erfasst. Der Zeitpunkt, ab wann die Geokoordinaten erhoben werden, unterscheidet sich zwischen den einzelnen Bundesländern. Seit Sommer 2021 sind erstmalig Unfalldaten aller Bundesländer im Atlas enthalten. Die dem Atlas zugrunde liegenden Daten sowie ausgewählte weitere Zusatzinformationen können als OpenData-Download (shp und csv) heruntergeladen werden. Dieses Angebot richtet sich zum Beispiel an die kommunale Verkehrsplanung oder den Datenjournalismus, die dadurch regional tief gegliederte Unfalldaten für eigene Anwendungen mit anderen Daten kombiniert nutzen können.
Für das Gebiet des Kreises Herford existieren eine Vielzahl von Flächennutzungsplänen , welche jedoch noch nicht flächendeckend vorliegen. Über die Umringe der vorhandenen Flächennutzungspläne (soweit sie dem Kreis vorliegen) gelangen Sie zu weitern Verknüpfungen bis zum Dokument des Flächennutzungsplanes. Der Flächennutzungsplan (FNP) (vorbereitender Bauleitplan) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB). Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine direkte Rechtskraft für den Bürger entfaltet, sondern lediglich behördenintern bindene Vorgaben bzgl. des Inhalts von Babauungsplänen sowie unverbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben enthält. Flächennutzungspläne müssen von der übergeordneten Verwaltungsbehörde (in der Regel Bezirksverwaltung) genehmigt werden und sind für die Entwicklung nachgeordneter Planwerke bindend.