Die digitale Denkmalliste stellt die Lage von Bau- und Bodendenkmälern sowie beweglichen Denkmälern innerhalb der Stadt- und Gemeindegebiete im Kreis Herford dar. Es werden nur freigegebene Denkmäler als Punkte (Standorte) und Flächen (denkmalgeschützte Bereiche) dargestellt. Die Karte befindet sich im Aufbau und wird weiter vervollständigt.
Der GeoAtlas Gelsenkirchen präsentiert Ihnen ausgewählte Geodatensätze in einer interaktiven Kartenanwendung zur stadtinternen Nutzung. Enthalten sind die Verwaltungsgrenzen, die Flurstücke, Eigentumsverhältnisse, die Bodenrichtwerte, die Bebauungsplanübersicht, der Landschaftsplan, Gebäudeinformationen, das ÖPNV-Netz, die Denkmäler, die Grünflächen im aktuellen Arbeitsstand, Schulstandorte, Altlasten, die Starkregengefahren sowie die Gewässer.
Das Geoportal Liegenschaftskataster Krefeld bietet Ihnen die gezielte Suche nach den Themen des Liegenschaftskatasters wie Flurkarte, Amtliche Basiskarte (ABK), Schätzungskarte, Bodenordnungsgebiete, Gemarkungsgrenzen oder Flurgrenzen. Es kann direkt nach einem Flurstück gesucht werden mit den Daten zu Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer. Das Geoportal enthält Werkzeuge für das Suchen, Messen, Abfragen von Fachinformationen, Datenimport sowie das Drucken.
Wasserschutzgebiete (WSG) sind Gebiete, in denen zum Schutz von Gewässern vor schädlichen Einflüssen besondere Ge- und Verbote gelten. In Wasserschutzgebieten bestehen besondere Nutzungsbeschränkungen für die Bebauung, die Bodennutzung und den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, um Brunnen, die der öffentlichen Trinkwasserversorgung dienen, zu schützen. Die Risiken für das Trinkwasser sind je nach Entfernung zum Brunnen und Wirksamkeit der Deckschichten unterschiedlich groß. Je weiter eine Fläche vom Brunnen entfernt ist, desto geringer sind meist die Einschränkungen der Nutzungen.
Das Informationssystem zeigt die Verbreitung der karbonzeitlichen Steinkohlen-Flöze und Sandsteine. Es informiert außerdem über die Tektonik und die Tiefenlage der Karbonoberfläche. Es basiert auf dem analogen Kartenwerk, welches im Zeitraum von 1949 bis 1954 im damaligen Amt für Bodenforschung – Landesstelle Nordrhein-Westfalen, Krefeld – erarbeitet wurde. Heute gewinnen diese insgesamt 58 Kartenblätter als großmaßstäbige, hochauflösende Grundlage zur Bearbeitung von Fragestellungen zum Thema Altbergbau wieder zunehmend an Bedeutung. Das digitale Kartenwerk wird im Vektorformat [IS RK 10 KO DS] zum Download bereitgestellt.
Mit der Kartenanwendung Grundstücksinformation Online wird ein neuer, umfassender, geobasierter Info-Service rund um Flur- und Grundstücke sowie deren Lage und Umgebung im gesamten Kölner Stadtgebiet geboten. Er liefert schnell und einfach Informationen zu einem Grundstück oder Flurstück und dessen Umgebung. Und dies sowohl in Form eines dokumentenbasierten Reports als auch visualisiert in einer dynamischen Karte. Die Palette ist umfangreich und bietet unter anderem Informationen zu: rechtskräftigen Bebauungsplänen, Aufstellungsbeschlüssen, Fluchtlinienplänen, Baulandumlegungen, Veränderungssperren, Ortssatzungen, Bodenrichtwerten, Lärmpegeln zu Tag- und Nachtzeiten, differenziert nach Lärmquellen wie Flughafen, Straße oder Bahn.
Der Sachsen-Anhalt-Viewer ist die zentrale Präsentationskomponente des Geodatenportals Sachsen-Anhalt. Die Anwendung enthält zahlreiche als Open Data veröffentlichte Geobasisdaten und ermöglicht die Visualisierung und Verknüpfung von Geodaten und Karten aus verschiedenen Bereichen der öffentlichen Verwaltung. Neben Grundfunktionalitäten zur Navigation und Abfrage hält die Anwendung verschiedene Standardwerkzeuge und Funktionen bereit: Adress- und Flurstückssuche, Werkzeuge zur Strecken-, Flächen- und Höhenmessung, Zeichenfunktionen, Koordinatenerfassung, Druckfunktion u.a. Über den erweiterten Funktionsumfang können zusätzliche Kartendienste oder eigene Geodaten über Webservice-Schnittstellen oder per Importtool hinzugefügt werden.
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt gemäß §5 Baugesetzbuch (BauGB) die vorhandene und geplante Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für einen längeren Zeitraum. Der Flächennutzungsplan der Stadt Köln wurde zuletzt im Jahr 1982 aufgestellt. Seitdem wurden mehrere Änderungen durchgeführt und in das Planwerk eingearbeitet. Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten, sondern ist behördenverbindlich. Er ist verwaltungsinterne Vorgabe für nachfolgende Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden. Dabei ist zu beachten, dass der vorliegende Dienst nur informell und unverbindlich genutzt werden kann. Rechtswirksam ist allein der vom Stadtrat beschlossene und von der Bezirksregierung bestätigte Plan. Aus Gründen der besseren digitalen Lesbarkeit wurden einige Darstellungen angepasst. Der vorliegende Dienst kann daher punktuell von der Darstellung im rechtsgültigen FNP abweichen.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Dortmund stellt als kostenfreien Service einen online-Rechner zur Ermittlung eines Schätzwertes für Immobilien auf Basis der Immobilienrichtwerte zur Verfügung. Das Ergebnis ersetzt nicht die Verkehrswertermittlung durch ein Gutachten eines Sachverständigen oder des Gutachterausschusses, bildet jedoch eine gute Orientierungshilfe zur Wertfindung Ihrer Immobilie. Immobilienrichtwerte sind durchschnittliche Immobilienwerte bezogen auf ein für die jeweilige Lage typisches "Normobjekt". Sie werden sachverständig aus der Kaufpreissammlung abgeleitet und durch Beschluss des Gutachterausschusses stichtagsbezogen festgesetzt. Werte für Garagen, Stellplätze und Sondernutzungsrechte sind separat nach ihrem Zeitwert zu veranschlagen. Hinweise hierzu enthält der örtliche Grundstücksmarktbericht. Darüber hinaus können weitere Einflussfaktoren bei der Wertfindung eine Rolle spielen, wie besondere örtliche und bauliche Gegebenheiten, der Objektzustand, besondere Einbauten, ein Erbbaurecht, Wiederkaufsrechte, Baulasten, Leitungsrechte, schädliche Bodenverunreinigungen u.a.m.. Die Anwendung erfolgt auf Basis der vom Gutachterausschuss ermittelten und beschlossenen Umrechnungskoeffizienten. Dabei trägt der Nutzer die beschreibenden Merkmale seines Objektes eigenverantwortlich ein und ermittelt so den Schätzwert der Immobilie. Bei Besonderheiten wie exponierter Lagen, Villen, Schrottimmobilien, Neubauten o.ä. ist die Ermittlung des Schätzwertes mit Hilfe des Immobilienwertrechners leider nicht möglich. Die Verantwortung für die sachgerechte Anwendung obliegt dem Nutzer.