Dieses Informationssystem ermöglicht einen Überblick und die Recherche über die digitalen Geodaten und Geodaten-Dienste der AdV-Mitgliedsverwaltungen auf der Grundlage ihrer standardisierten Beschreibungen (Metadaten). Geodaten sind digitale Daten, die einen Raumbezug (bspw. eine Adresse oder Koordinaten) besitzen. Über Geodaten-Dienste kann online auf die Geodaten der einzelnen AdV-Mitgliedsverwaltungen zugegriffen werden. Zudem sind die Geodaten noch über weitere Schnittstellen und Formaten verfügbar.
Die Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) stellt Telemedien im Sinne des Telemediengesetztes (TMG) bereit. Die AdV unterliegt den Bestimmungen des TMGs in der jeweils gültigen Fassung. Anwendung finden daneben die Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in der jeweiligen gültigen Fassung. Das Copyright für Texte liegt, soweit nicht anders vermerkt, beim Bundesamt für Kartographie und Geodäsie. Das Copyright für Bilder liegt, soweit nicht im Bildnachweis anders vermerkt, beim Bundesamt für Kartographie und Geodäsie.
Dieses Portal bietet Informationen zu den Friedhöfen im Moerser Stadtgebiet. Dargestellt sind unter anderem die Lage der Gräber, Wegeflächen, Wasserstellen, Sitzgelegenheiten, Eingänge sowie Baumstandorte. Außerdem sind wichtige Einrichtungen wie Parkplätze, Kapellen und WC-Anlagen in der Karte markiert. Nutzerinnen und Nutzern haben die Möglichkeit über einen Suchdialog nach Gräbern oder bestatteten Personen zu suchen und sich die Ergebnisse in der Karte anzeigen zu lassen. Es stehen unterschiedliche Hintergrundkarten wie die Liegenschaftskarte, OpenStreetMap oder Luftbilder zur Verfügung die flexibel ein- und ausgeschaltet werden können, wobei die Liegenschaftskarte nur in bestimmten Maßstabsbereichen sichtbar ist. Das Portal verfügt außerdem über weitere Werkzeuge, z.B. zum Messen, Zeichnen, Drucken oder Importieren von Daten.
Nutzungsbedingungen: Bei der Nutzung ist zwischen der Nutzung der Anwendung und der Nutzung der mit Hilfe der Anwendung dargestellten Daten zu unterscheiden. Die Nutzung der Anwendung ist kostenfrei. Für die dargestellten Daten und Dienste gelten die in den jeweiligen Metadaten beschriebenen Nutzungs- und Lizenzbedingungen der Datenbereitsteller.
Heilquellenschutzgebiete werden festgesetzt, um das Grundwasser vor Beeinträchtigungen zu schützen. Bestimmte Handlungen sind verboten oder beschränkt zulässig. Heilquellen sind natürlich zu Tage tretende oder künstlich erschlossene Wasser- oder Gasvorkommen, die auf Grund ihrer chemischen Zusammensetzung und ihrer physikalischen Eigenschaften eine heilende, lindernde und vorbeugende Wirkung besitzen.
Für das Gebiet des Kreises Herford hat das Landesamt für Naturschutz (LANUV NRW) die „Gesetzlich geschützten Biotope“ erfasst. Es handelt sich dabei um bestimmte, in § 30 Bundesnaturschutzgesetz aufgelistete Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Lebensraum besitzen, wie z.B. natürliche oder naturnahe Gewässer, Sümpfe, Quellbereiche, artenreiche Nasswiesen oder Auwälder. Zum Schutz dieser Biotope ist es verboten, sie zu zerstören oder zu beeinträchtigen. In der Karte werden die „Geschützten Biotope“ durch Flächen dargestellt. Mit der Info-Funktion lässt sich die Begründung zur Darstellung des jeweiligen Biotops aufrufen.
Im Kreisgebiet wird die Jagd in Jagdbezirken ausgeübt. Die Fläche der jagdlich nutzbaren Fläche beträgt rund 32.000 Hektar. Die Grundeigentümer (Bund, Land, Kommunen, private Eigentümer) verwalten Jagdflächen, die über 75 Hektar groß sind. Die Grundstückseigentümer, die in einer sogenannten Jagdgenossenschaft zusammengeschlossen sind, verpachten die meisten der kleineren jagdlich nutzbaren Flächen an interessierte Jäger. Diese Jagdgenossenschaft unterliegt als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Aufsicht durch die Kreisverwaltung.