In den letzten Jahrzehnten hat sich mehr und mehr gezeigt, dass nicht nur umweltschutzbezogene Zielsetzungen unverzichtbar geworden sind, sondern auch Ziele der Umweltsicherung und der Daseinsvorsorge. In Nordrhein-Westfalen leistet der Geologische Dienst NRW, mit Sitz in Krefeld, dessen Untersuchungsobjekte Gesteine, Grundwasser und Böden sind, hierzu einen entscheidenden Beitrag. Grund und Boden werden vom Menschen intensiv beansprucht, sei es zur Errichtung von Wohnsiedlungen, Ansiedlung von Industriebetrieben, Erschließung von Verkehrswegen, Gewinnung von Rohstoffen, Deckung des Energiebedarfs, Versorgung mit Wasser, Produktion von Nahrungsmitteln, Deponierung von Abfallstoffen sowie Freizeitgestaltung und Erholung. Die Sonderveröffentlichung gibt einen tabellarischen Überblick über die wichtigsten Geopotentiale, wie z.B. Rohstoffe und Böden, von NRW; untergliedert nach den vier geologisch-landschaftlichen Großeinheiten Rheinisches Schiefergebirge, Weserbergland, Westfälische Tieflandsbucht und Niederrheinische Bucht. [1981. 72 S., 1 Abb., 1 Karte 1:500.000; ISBN 978-3-86029-912-8]
Der Band Nr. 13 aus der Publikationsreihe „Fortschritte in der Geologie von Rheinland und Westfalen“ präsentiert in einem dreiteiligen Werk mit insgesamt 32 Einzelarbeiten und zahlreichen Anlagen die gewonnenen Erkenntnisse über das Steinkohlengebirge Nordwestdeutschlands. [1966/67. 1444 S., 254 Abb., 88 Tab., 154 Taf., 2 Textbände, 1 Anlagenband; ISBN 978-3-86029-813-8]
Aktualität der Daten:
seit 01.01.2016 , gegenwärtige Aktualität unklar
Gemäß § 22 der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV) sind Anlagenbetreiber verpflichtet jährlich einen Emissionsbericht gegenüber der zuständigen Umweltschutzbehörde abzugeben. Der Emissionsbericht beinhaltet die Emissionen an Schwefeloxiden (SOx), Stickstoffoxiden (NOx) und Gesamtstaub jeder einzelnen Anlage, die eine Feuerungswärmeleistung von mind. 50 Megawatt aufweist. Die Erfassung und Abgabe der Emissionsberichte erfolgt in elektronischer Form über die Webanwendung „BUBE-Online“ (Betriebliche Umweltdaten Bericht Erstattung). Das LANUK erhält den Gesamtdatensatz der Berichte für NRW und übermittelt diesen an das Umweltbundesamt (UBA). Die Berichtsdaten der Großfeuerungsanlagen (GFA) gemäß der 13. BImSchV veröffentlicht das UBA auf der Webseite https://thru.de. Dieser Datensatz umfasst folgende Angaben der Emissionsberichte nach §22 der 17. BImSchV, beginnend mit dem Berichtsjahr 2016: zuständige Umweltschutzbehörde; Name, Adresse und Koordinaten der Betriebsstätte; Bezeichnung der Anlage bzw. des Anlagenteils, sowie die Feuerungsanlagenart; Jahresgesamtemissionen und Ermittlungsart von Schwefeloxiden, Stickstoffoxiden und Gesamtstaub, berichtete Fehlanzeige (eine Fehlanzeige wird angegeben, wenn kein Betrieb der Anlage bzw. des Anlagenteils im Berichtsjahr vorlag).
Die Steckbriefe der Planungseinheiten und Wasserkörper in Nordrhein-Westfalen bieten eine umfassende Übersicht über den Zustand, die Belastungsfaktoren und die Maßnahmen, die für die Oberflächengewässer und das Grundwasser in den Flussgebietseinheiten Rhein, Weser, Ems und Maas erforderlich sind. Es sind detaillierte Informationen auf Wasserkörper-Ebene enthalten in Ergänzung zu den Bewirtschaftungsplänen der einzelnen Flussgebietseinheiten.
Alle Schläge, die mit einem echten Grünlandcode versehen sind, unabhängig davon, ob die Fünfjährigkeit erreicht ist. Dauergrünlandschläge gemäß VO (EU) Nr. 1307/2013. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0" (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Abrufdatum anzugeben. Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Landschaftselemente gelten als Teil der beihilfefähigen Fläche und es kann für sie eine Prämie beantragt werden. Sie müssen eine eindeutige Zuordnung zu einem Feldblock haben. Welche Landschaftselemente förderfähig sind oder nicht und welche Bedingungen diese zu erfüllen haben, ist genau geregelt. Seit 2012 unterliegt jedes beihilfefähiges Landschaftselement den Cross-Compliance-Verpflichtungen (CC). Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.
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Beantragte Landschaftselemente gelten als Teil der beihilfefähigen Fläche. Sie unterliegen den CrossCompliance-Regelungen. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.
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Das Heft Nr. 15 aus der Serie „scriptumonline - Geowissenschaftliche Arbeitsergebnisse aus Nordrhein-Westfalen“ präsentiert die wissenschaftlichen Ergebnisse der im Rahmen der geowissenschaftlichen Landesaufnahme des Geologischen Dienstes NRW als Kernbohrung niedergebrachten Kartierbohrung Raesfeld KB 4206/1005. Speziell wird die litho- und biostratigraphische Bearbeitung des Bohrprofils vorgestellt. [2020. 22 S., 3 Abb., ISSN 2510-1331]
Ein Schlag stellt eine von einem Landwirt mit einer Kulturart beantragte Fläche innerhalb eines Feldblockes dar. Es können mehrere Schläge mit gleichen und/oder unterschiedlichen Nutzarten innerhalb eines Feldblockes liegen. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.
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Das Heft Nr. 16 aus der Serie „scriptum – Arbeitsergebnisse aus dem Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen“ beinhaltet detaillierte textliche Beschreibungen der 55 ausgewiesenen hydrogeologischen Teilräume in Nordrhein-Westfalen. Diese wurden nach fachlich abgestimmten Kriterien innerhalb NRWs zu hydrogeologischen Räumen und diese wiederum zu hydrogeologischen Großräumen aggregiert. [2007. 49 S., 53 Abb.; ISSN 1430-5267]