Die Windkarten wurden im Rahmen der Potenzialstudie Windenergie Nordrhein-Westfalen berechnet. Es stehen jeweils Karten zur mittleren Windgeschwindigkeit (m/s) und zur spezifischen Energieleistungsdichte (W/m^2) für die Höhen 100m, 125m, 135m, 150m, 175m, 200m und 225m in einem 100m-Raster zur Verfügung. Die Berechnungsmethode ist dem LANUK-Fachbericht 40 "Potenzialstudie Erneuerbare Energien NRW - Teil 1: Windenergie" des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz zu entnehmen. Die Studie ist im Energieatlas unter www.energieatlas.nrw.de zu finden.
Dieser Downloaddienst enthält die Standorte der Denkmäler der Gemeinde Rommerskirchen. Denkmäler sind Bauwerke, Objekte oder Kunstwerke, an deren Erhaltung aufgrund ihres kulturhistorischen Wertes ein öffentliches Interesse besteht. Sie werden nach Denkmalschutzgesetz NRW in die Denkmalliste eingetragen. Der Dienst steht im Maßstab 1:1 bis 1:500.000 zur Verfügung.
Dieser Downloaddienst enthält die Standorte der Denkmäler der Stadt Kaarst. Denkmäler sind Bauwerke, Objekte oder Kunstwerke, an deren Erhaltung aufgrund ihres kulturhistorischen Wertes ein öffentliches Interesse besteht. Sie werden nach Denkmalschutzgesetz NRW in die Denkmalliste eingetragen. Der Dienst steht im Maßstab 1:1 bis 1:500.000 zur Verfügung.
Dieser Downloaddienst enthält die Standorte der Denkmäler der Stadt Korschenbroich. Denkmäler sind Bauwerke, Objekte oder Kunstwerke, an deren Erhaltung aufgrund ihres kulturhistorischen Wertes ein öffentliches Interesse besteht. Sie werden nach Denkmalschutzgesetz NRW in die Denkmalliste eingetragen. Der Dienst steht im Maßstab 1:1 bis 1:500.000 zur Verfügung.
Dieser Downloaddienst enthält die Standorte der Denkmäler der Stadt Juechen. Denkmäler sind Bauwerke, Objekte oder Kunstwerke, an deren Erhaltung aufgrund ihres kulturhistorischen Wertes ein öffentliches Interesse besteht. Sie werden nach Denkmalschutzgesetz NRW in die Denkmalliste eingetragen. Der Dienst steht im Maßstab 1:1 bis 1:500.000 zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Der Gruppenlayer Biotoptypen kann im Web Map Service Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) ausgewählt werden und zeigt die räumliche Lage schützenswerter Biotoptypen in Nordrhein-Westfalen an. Im Biotopkataster drei Betrachtungsebenen. Die erste und geometrisch am wenigsten detaillierte Betrachtungsebene „BK“ führt als Grundeinheit den „schutzwürdigen Biotop“, welcher aus ökologischer Sicht oft ein Biotopkomplex ist. In den meisten Fällen liegen für diese „schutzwürdigen Biotope“ detailliertere Datenerfassungen vor, so dass sich ein „schutzwürdiger Biotop“ im Kataster aus mehreren verschiedenartigen Biotoptypenflächen zusammensetzt. Die Biotoptypenflächen werden im Kataster durch die inhaltlich und geometrisch detaillierteste Betrachtungsebene „BT“ beschrieben. Jeder Biotoptypenfläche ist ein „Biotoptyp“ (= ein Strukturtyp-Hauptcode) zugeordnet, welcher in seiner Definition als „abstrahierter Typus aus der Gesamtheit strukturell gleichartiger Biotope“ zuerst einmal nur eine Landbedeckungskategorie ohne ökologische Bewertung darstellt. Da aber jeder Biotoptypenfläche außer dem Strukturtyp-Hauptcode auch ein Vegetationstyp und Zusatzcodes über den ökologischen Standort, vorhandene Kleinstrukturen, Nutzungsformen und/ oder Stadienausbildung zugeordnet werden, liegen für jede Biotoptypenfläche alle Informationen vor, um sie auch einem Lebensraumtyp zuordnen zu können. Auf BT-Betrachtungsebene kodiert der "Lebensraumtyp" weitgehend einheitliche ökologische Voraussetzungen für Lebensgemeinschaften oder Teile von Lebensgemeinschaften.
Gebiete für den Schutz der Natur sind für den Aufbau eines landesweiten Biotopverbundes zu sichern und durch besondere Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu erhalten, zu entwickeln und, soweit möglich, miteinander zu verbinden; sie dürfen für Nutzungen, die diese Zielsetzungen beeinträchtigen, nur in Anspruch genommen werden, wenn die angestrebte Nutzung nicht an anderer Stelle realisierbar ist, die Bedeutung der Gebiete dies zulässt und der Eingriff auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt wird. Ist die Inanspruchnahme, Gefährdung oder wesentliche Beeinträchtigung von Gebieten für den Schutz der Natur unabweisbar, so ist durch geeignete Maßnahmen im erforderlichen Umfang Ausgleich und Ersatz zu schaffen (Quelle: LEP NRW).
Grundlage für die Entwicklung eines Biotopverbundsystems sind die §§ 20 und 21 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG). Der Biotopverbund soll der dauerhaften Sicherung der Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen dienen. Der Biotopverbund als Bestandteil des Fachbeitrages des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach § 15 a Landschaftsgesetz (LG NW) ist ein Fachkonzept des Naturschutzes, welches großflächige Kernflächen (Flächen mit herausragender Bedeutung für das Biotopverbundsystem) sichern und durch Verbindungsflächen (Flächen mit besonderer Bedeutung für das Biotopverbundsystem), die Ausbreitung bzw. den Austausch von Individuen benachbarter Populationen ermöglichen soll. Er trägt somit auch zur besseren Verknüpfung der Natura-2000-Gebiete bei und dient damit als wesentliches Element dem Erhalt und der Entwicklung der Biodiversität im Rahmen der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt. Die Sachdokumente zum Biotopverbund beinhalten fachspezifische Hinweise und Empfehlungen für den Schutz und die Entwicklung von geeigneten Lebensräumen, Lebensstätten und deren abiotische Standortverhältnisse, die Voraussetzung für ein intaktes Biotopverbundsystem sind.
Die durch diesen Metadatensatz bereitgestellten Daten sind nicht im WMS "Lärmkarte" enthalten bzw. dargestellt, sondern werden als zusätzliche Daten zur Verfügung gestellt. Fassadenpunkte dienen zur Berechnung der Betroffenenzahlen. Bereitgestellt werden die Fassadenpunke zur Berechnung der Betroffenenzahlen nach EU-Umgebunglärmsrichtlinie sowie nach den "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen" (RLS90). Weiterhin werden die Tagespegel nach RLS90 (06:00 bis 22:00) und Nachtpegel nach RLS90 (22:00 bis 06:00) als Shape und ASCII-Grid sowie die Betroffenenstatistiken (PDF) bereitgestellt.