Der ATOM Feed Downloadservice für statistische Bezirke in Wuppertal stellt einen Datensatz zum Download bereit, der die Grenzen der 48 statistischen Bezirke in Wuppertal umfasst. Die statistischen Bezirke werden in der kleinräumigen Gliederung der Stadt Wuppertal geführt, einem Knoten- und Kantenmodell der Stadt, das als Raumbezugsbasis der Wuppertaler Kommunalstatistik dient. Die statistischen Bezirke sind im System der kleinräumigen Gliederung eine hierarchisch strenge Obergruppe der Baublöcke: jeder Baublock gehört zu genau einem statistischen Bezirk. Die fünfstelligen Nummern der Baublöcke beginnen mit der zweistelligen Nummer des zugehörigen statistischen Bezirks. Eine Fortführung der statistischen Bezirke wird immer durch Änderungen von solchen Baublockgrenzen veranlasst, die zuvor auch Grenzen von statistischen Bezirken waren. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbar. Die Aktualisierung der Daten, auf die der Downloadservice zugreift, erfolgt wöchentlich in einem festen Turnus.
Nutzungsbedingungen: Der bereitgestellte Datensatz kann gemäß der „Creative Commons Namensnennung (CC BY 4.0)“ (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) genutzt werden.
Überschwemmungsgebiete sind für den Hochwasser- und Gewässerschutz bedeutende Gebiete, die in ihrer Funktion als natürliche Rückhalteflächen zu erhalten sind; sie werden auf Grundlage eines Hochwasserereignisses, wie es statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, ermittelt. Maßnahmen und Veränderungen der Erdoberfläche innerhalb gesetzlicher Überschwemmungsgebiete, bedürfen einer Genehmigung nach § 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), § 113 Landeswassergesetz (LWG) durch die zuständige Behörde. Die Bezirksregierung ist als Obere Wasserbehörde zuständig für die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten. Dies erfolgt durch Ordnungsbehördliche Verordnung gemäß § 112 LWG unter Beteiligung der Öffentlichkeit (siehe § 76 WHG). Die so festgesetzten Überschwemmungsgebiete dienen u. a. als Grundlage für die Bauleitplanung der Kommunen. In Überschwemmungsgebieten kann es bzgl. Bebauung Restriktionen geben und ggf. weitere Nutzungseinschränkungen, damit der Wasserabfluss nicht behindert wird. Näheres regeln die jeweiligen Festsetzungsverordnungen. Dieser Datenbestand wird täglich aktualisiert.
Der ATOM Feed Downloadservice für Wuppertaler Kommunalwahlbezirke stellt einen Datensatz zum Download bereit, der Polygone der 33 Wuppertaler Kommunalwahlbezirke umfasst. Diese werden in der kleinräumigen Gliederung der Stadt Wuppertal geführt, einem Knoten- und Kantenmodell der Stadt, das als Raumbezugsbasis der Wuppertaler Kommunalstatistik dient. Innerhalb dieses Systems werden die Kommunalwahlbezirke aus den Stimmbezirken aggregiert, wobei sie gleichzeitig eine echte Unterteilung der Stadtbezirke bilden (keine stadtbezirksübergreifenden Kommunalwahlbezirke). Die Kommunalwahlbezirke Wuppertal sind langfristig konstant. Änderungen werden durch den Wahlausschuss der Stadt Wuppertal nur dann vorgenommen, wenn Veränderungen in der Bevölkerungsverteilung oder verfassungsgerichtliche Vorgaben dies erforderlich machen. Letztmalig geschah dies am 16.01.2025 für die Kommunalwahlen am 14. September 2025. Zukünftige Veränderungen der Wuppertaler Kommunalwahlbezirke sind nicht vorhersehbar. Die Aktualisierung der Daten, auf die der Downloadservice zugreift, erfolgt gleichwohl sicherheitshalber wöchentlich in einem festen Turnus. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbar.
Nutzungsbedingungen: Der bereitgestellte Datensatz kann gemäß der „Creative Commons Namensnennung (CC BY 4.0)“ (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) genutzt werden.
Der Datensatz zum Informationssystem Hydrogeologische Karte von Nordrhein-Westfalen 1:100.000 [IS HK 100] stellt die hydrogeologisch relevanten Eigenschaften des oberen Grundwasserleiters und der überlagernden Deckschichten dar. Verfügbare Kartenthemen: Hydrogeologische Einheiten (Oberer Grundwasserleiter); Durchlässigkeit; Art des Hohlraums; Petrographie; Geochemischer Gesteinstyp; Verfestigung; Bindige Deckschichten; Tektonik; Bewertung der Schutzfunktion.
Der Datensatz zum Informationssystem Geologische Karte von Nordrhein-Westfalen 1:50.000 [IS GK 50] ist das Ergebnis der Integrierten Geologischen Landesaufnahme (IGL) und stellt blattschnittfrei geologische Fachdaten über Alter, Beschaffenheit und Verbreitung der Gesteine zur Verfügung. Das Kartenwerk ist Planungsgrundlage bei großräumigen Nutzungsvorhaben der Landesplanung: Rohstoffgewinnung, Baugrundsicherung, Grundwassererschließung oder Ausweisung von Naturschutzgebieten. Verfügbare Kartenthemen: Geologische Detaildarstellung, Lithologie, Höhenlinien der Quartär-Basis, Präquartärer Untergrund, Geologische Schnitte sowie weitere projektabhängige Themen. Der Datensatz befindet sich im Aufbau und ist nicht flächendeckend.
Die Gewässerstruktur (auch: Gewässermorphologie oder Hydromorphologie) umfasst die morphologischen Eigenschaften eines Gewässers. Dazu zählen zum Beispiel der Verlauf des Gewässers (mäandrierend, gestreckt), das Sohlsubstrat (Kies, Sand), die Fließgeschwindigkeit, die Uferbeschaffenheit etc. Strukturvielfalt bedeutet auch Artenvielfalt, da unterschiedliche Lebensraumansprüche verschiedener Gewässerorganismen erfüllt werden können. Die Gewässerstruktur wurde in NRW im Abstand von 100 m erfasst. Eine entsprechende Kartieranleitung des LANUK liegt vor. Die Gewässerstrukturklasse kennzeichnet die Gewässerstruktur im Vergleich zum potenziellen naturraumtypischen Zustand. Veränderungen der Gewässerstruktur haben Auswirkungen darauf, inwieweit ein Gewässer in der Lage ist, in dynamischen Prozessen sein Bett zu verändern und als Lebensraum für aquatische und amphibische Organismen zu dienen. Die hier gezeigten Daten stammen aus der landesweiten Kartierung 2011-2013 sowie den zwischen 2016 und 2020 erfassten aktualisierten Daten im Rahmen von Neu-/Nachkartierungen der Gewässerstruktur. Neu-Kartierungen bezeichnen Kartierungen von neu-angelegten oder veränderten Gewässerverläufen (z. B. durch hydromorphologische Umsetzungsmaßnahmen) ohne vorliegende Gewässerstrukturdaten; Nachkartierungen bezeichnen das Ersetzen, Aufnehmen oder Komplementieren bestehender Gewässerstrukturdaten.
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen nach § 26 Abs. 1 BNatSchG "ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder 3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist". Gegenüber den Naturschutzgebieten handelt es sich hierbei in der Regel um großflächigere Gebiete mit geringeren Nutzungseinschränkungen. Veränderungsverbote zielen darauf ab, den "Charakter" des Gebietes zu erhalten. Land- und Forstwirtschaft können eingeschränkt werden, sofern sie den Charakter des Gebietes verändern oder dem Schutzzweck zuwiderlaufen. Landschaftsschutzgebiete können auch ausgewiesen werden, um das Landschaftsbild für Tourismus und Erholung zu erhalten. Anmerkungen zu den LSG für die Metadaten: Für die Kreise und kreisfreien Städte Krefeld und Minden-Lübbecke beinhaltet der Dienst noch nicht den aktuellen Stand.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Haftungsbeschränkung - Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Nationalparke sind nach §24 BNatSchG rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart sind und in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllen. Nationalparke haben zum Ziel, in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu gewährleisten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, sollen Nationalparke auch der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung, der naturkundlichen Bildung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung dienen. Nationalparke sind unter Berücksichtigung ihres besonderen Schutzzwecks sowie der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen wie Naturschutzgebiete zu schützen.
Messstellen der Oberflächenwasserkörper zur Ausweisung der eutrophierten Gebiete des Landes NRW nach §13a Düngeverordnung. WRRL-Messstellen an Oberflächengewässern zur Ausweisung der eutrophierten Gebiete des Landes NRW nach §13a Düngeverordnung. Der Datensatz enthält alle Messstellen des WRRL-Messnetzes, die zur Ausweisung der eutrophierten Gebiete hinsichtlich Phosphat- und Biologie-Bewertung herangezogen wurden. Alle ausweisungsrelevanten Messstellen sind hinsichtlich ihrer Eignung für das WRRL-Monitoring überprüft worden. Für das WRRL-Monitoring nicht geeignete Messstellen wurden ausgesondert und dementsprechend hier auch nicht berücksichtigt (Kenntnisstand 05/2022). Für die Aktualisierung der eutrophierten Gebiete im Dezember 2022 wurden keine Änderungen am Ausweisungsmessnetz vorgenommen, weshalb dieses im Gegensatz zu den eutrophierten Gebieten und den darin liegenden Feldblöcken noch den Stand 05/2022 behält.