Anteil der Bedarfsgemeinschaften an allen Haushalten. Der Anteil zeigt auf, wie viele Haushalte sich im SGB-II-Bezug befinden und auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind.
Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und mindestens einem Kind oder Jugendlichen. Die Mitglieder sind im SGB-II-Bezug und auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen.