Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und mindestens einem Kind oder Jugendlichen. Die Mitglieder sind im SGB-II-Bezug und auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen.
Anzahl der Personen, die Leistungen nach dem SGB XII außerhalb der Regelaltersgrenze beziehen. Die Leistungsbeziehenden sind von Altersarmut betroffen.
Gesamtanzahl der Seniorinnen und Senioren (65 Jahre und älter) mit Migrationshintergrund. Bei einem Migrationshintergrund ist die erste und/oder zweite Staatsangehörigkeit nicht deutsch. Der Personengruppe werden somit auch Ausländer/innen zugeordnet.
Gesamtanzahl der Seniorinnen und Senioren (65 Jahre und älter). Diese Gruppe ist geprägt von persönlichen und gesellschaftlichen Ressourcen. Einsamkeit und abnehmende Selbständigkeit können dagegen auch eine Rolle spielen.