Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Bodendenkmäler sind bewegliche oder unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden oder in Gewässern befinden oder befanden. Als Bodendenkmäler gelten auch Zeugnisse tierischen und pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit, ferner Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, die durch nicht mehr selbstständig erkennbare Bodendenkmäler hervorgerufen worden sind, sowie vermutete Bodendenkmäler, für deren Vorhandensein konkrete, wissenschaftlich begründete Anhaltspunkte vorliegen, sofern sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen oder anzunehmen ist, dass sie diese erfüllen.
Dieser Datensatz dient der projektbezogenen Darstellung von Punkt-Objekten/Themen, die Bürgern und Verwaltung spontan für einen kurzen Zeitraum zur Verfügung gestellt werden. Der Datensatz ist bewusst allgemein gehalten, da die darzustellenden Objekte von unterschiedlicher Art sein können. Sollten keine Objekte vorhanden sein, kann dies darauf hindeuten, dass derzeit keine relevanten Themen oder Projekte anstehen. Aktualisierung erfolgt im Bedarfsfall.
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Der Karten-Layer FFH-Gebiete (nach Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) des Web Map Service Lanschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) zeigt die Lage und räumliche Ausdehnung der FFH-Gebiete in Nordrhein-Westfalen. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie oder Habitatrichtlinie, ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Die Vernetzung dient der Bewahrung, (Wieder-)herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse. Sie dient damit der von den EU-Mitgliedstaaten 1992 eingegangenen Verpflichtungen zum Schutz der biologischen Vielfalt (Biodiversitätskonvention, CBD, Rio 1992).
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Kreis Recklinghausen“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben.
Die landesweite Übersichtskarte der Geometrien aller Niedersächsischen Landschaftsschutzgebiete (LSG) und Naturparke (NP) beinhaltet die von den Unteren Naturschutzbehörden ausgewiesenen Schutzgebiete in generalisierten Maßstäben (LSG: 1:25000 – NP: 1:50.000). Rechtlich verbindlich sind ausnahmslos die Gebietsabgrenzungen und Flächenangaben in den jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen der Schutzgebiete.
Die Gemeindegrenzen sind Teil des graphischen Nachweises des Liegenschaftskatasters und werden als linienförmige Objekte dargestellt. Sie sind im ALKIS-Datenmodell in der Feature-Class AX75003 abgelegt.
Dieser Datensatz enthält die vereinfachten Umringe und die minimal umgebenden Rechtecke (Bounding Box) um das Gebiet der Stadt Bottrop. Grundlage ist der Landesdienst für ALKIS Grundrissdaten in einem vereinfachten Schema. Da die zugrundeliegenden Daten einen sehr hohen Detailgrad haben, und die Punktmenge für viele weitere Anwendungen zu hoch ist, werden die Daten über einen Douglas-Peucker-Filter mit einer Toleranz von 20m generalisiert (vereinfacht) und anschließend als OGC WKT String in Textdateien ausgegeben. Diese Textdatei liegt jeweils sowohl in EPSG:4326 (WGS 84) als auch in EPSG:25832 (UTM-32N auf ETRS) vor.
Die Innenstadtkarten Krefeld (IStK10) zeigen die Bereiche um die Stadtteilzentren - Hüls - Krefeld - Linn - Uerdingen Sie dienen der Orientierung oder als Grundlage für thematische Karten. Die amtlichen Innenstadtpläne enthalten für diese Bereiche zahlreiche Kartenobjekte, für die in der Stadtkarte Krefeld auf Grund der hohen Dichte nicht genug Platz ist. Dargestellt ist in kartografisch generalisierter Form das Verkehrsnetz, die Bebauung, die Bodennutzung, Punktobjekte, das ÖPNV-Netz, Straßen- und Hausnummern sowie viele weitere Karteninformationen.
Dieser Datensatz dient der projektbezogenen Darstellung von linienhaften Objekten/Themen, die Bürgern und Verwaltung spontan für einen kurzen Zeitraum zur Verfügung gestellt werden. Der Datensatz ist bewusst allgemein gehalten, da die darzustellenden Objekte von unterschiedlicher Art sein können. Sollten keine Objekte vorhanden sein, kann dies darauf hindeuten, dass derzeit keine relevanten Themen oder Projekte anstehen. Aktualisierung erfolgt im Bedarfsfall.
Der Datensatz stellt die Gefährdung der Schieneninfrastruktur durch Hangrutschungen räumlich differenziert dar. Dieses Produkt der Hangrutschungsgefährdung ist das Ergebnis des Forschungsprojektes „Erstellung einer ingenieurgeologischen Gefahrenhinweiskarte zu Hang- und Böschungsrutschungen entlang des deutschen Schienennetzes“ des Eisenbahn-Bundesamtes im Rahmen der Arbeiten des BMDV-Expertennetzwerks im Themenfeld Klimawandelfolgen und Anpassung (bmdv-expertennetzwerk.de). Die Sachinformationen und Gefährdungsklassen werden ausschließlich für den Bereich der Schieneninfrastruktur bereitgestellt. Datengrundlage hierfür ist der Datensatz ‚geo-strecke‘, welcher von der Deutschen Bahn (DB) unter der Lizenz Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0) bereitgestellt wird (http://data.deutschebahn.com/dataset/geo-strecke). Dargestellt sind die potenziellen Gefährdungsbereiche und Puffer (0 m und 50 m) bezogen auf die Gefahrenklassen größer bzw. gleich 10) (s. Abschlussbericht „Erstellung einer ingenieurgeologischen Gefahrenhinweiskarte zu Hang- und Böschungsrutschungen entlang des deutschen Schienennetzes“ - Eisenbahn-Bundesamt: 11vb/018-0099#22; S. 100). Das Attribut „Gef_ber“ wurde hinzugefügt und in drei Klassen unterteilt in Bereiche der Gefahrenklasse >= 10 wurde der direkte Einflussbereich (0) sowie ein Puffer von 50 m (50) berücksichtigt. Bereiche mit einer geringeren errechneten Gefahrenklasse oder außerhalb des Puffers sind mit ‚999‘ kodiert.