Dieser Dienst beinhaltet die vergebenen, fiktiven, geplanten und historischen Adressen für die Stadt Krefeld und für die Kreise Kleve, Wesel und Viersen. Dieser Dienst ist nur intern verfügbar. Quelldatenbestand für Hausnummern & Straßennamen. Der Dienst ist tagesaktuell.
Zum Schutz von Mooren und Feuchtgebieten sollte die Errichtung von FF-PV-Anlagen innerhalb von intakten Moorflächen aus naturschutzfachlicher Hinsicht unterbleiben. Durch den neuen § 3 Nummer 34a (EEG 2023) wird der Begriff „Moorboden“ für die Zwecke des EEG 2023 definiert. Unter diesen Begriff fällt Boden, der die Voraussetzungen des § 11 Absatz 2 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAP-KondV) erfüllt und der Erstellung der Gebietskulisse nach § 11 Absatz 3 GAP-KondV zugrunde gelegt werden kann. Es wird damit keine verbindliche Flächenkulisse durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgegeben, sondern die Einordnung einer Fläche als Moorboden ergibt sich im Einzelfall unter Anwendung der in Bezug genommenen Kriterien und Klassifizierungen der GAP-Konditionalitäten-Verordnung.
Die Einsichtnahme in die Geodaten ist für kommunale Zwecke kostenfrei. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Regionalverband Ruhr nicht zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, folgenden Copyright-Hinweis: „(c) Regionalverband Ruhr, Essen“ bei Veröffentlichungen jeder Art anzubringen.
Reitrouten sind in der Regel Streckenführungen auf öffentlichen Verkehrsflächen, privaten Straßen und Fahrwegen sowie auf den nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwegen, auf denen zum Zweck der Erholung geritten werden kann. Die Streckenführung kann in der Örtlichkeit beschildert oder nur auf Reitroutenkarten oder in digitalen Medien veröffentlicht sein.
Mit § 37 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe e EEG 2023 werden entwässerte Moorböden, die derzeit landwirtschaftlich genutzt werden, für Freiflächenanlagen geöffnet und in diesem Zuge ebenfalls als besondere Solaranlagen im Sinn des § 37 Absatz 1 Nummer 3 EEG 2023 definiert. Diese Moorböden sind förderfähig, wenn sie im Zuge der Errichtung der Solaranlage – und damit vor ihrer Inbetriebnahme – dauerhaft wiedervernässt werden. Um die Treibhausgasemissionen aus diesen Flächen effektiv zu mindern, sollen dabei Mindestwasserstände von maximal 10 cm unter Flur im Winter und maximal 30 cm unter Flur im Sommer erreicht werden; diese Werte sind zur Beurteilung der Wiedervernässung zugrunde zu legen. Eine Förderung nach dem EEG 2023 erfolgt, wenn eine entsprechende Wiedervernässung durchgeführt und eine Bestätigung der zuständigen Wasserbehörde darüber dem Netzbetreiber vorgelegt worden ist. Zu diesen besonderen Solaranlagen enthält § 85c Absatz 3 EEG 2023 eine Sonderbestimmung, nach der die BNetzA erstmalig bis zum 1. Juli 2023 eine Festlegung erlässt, bei deren Erarbeitung die BNetzA die Anforderungen in Abstimmung mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) und dem UBA festlegen wird.
Die Einsichtnahme in die Geodaten ist für kommunale Zwecke kostenfrei. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Regionalverband Ruhr nicht zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, folgenden Copyright-Hinweis: „(c) Regionalverband Ruhr, Essen“ bei Veröffentlichungen jeder Art anzubringen.
Dieser interne Dienst beinhaltet die vergebenen, fiktiven, geplanten und historischen Adressen für die Stadt Krefeld und für die Kreise Kleve, Wesel und Viersen. Diese Daten sind nur intern verfügbar. Quelldatenbestand für Hausnummern & Straßennamen. Der Dienst ist tagesaktuell.
Hier erhalten Sie die Kindergärten und Kindertagesstätten im Gebiet vom Kreis Viersen, Kreis Wesel, Kreis Kleve und der Stadt Krefeld und angehöriger Städte und Gemeinden.
Diese Datenserie enthält vereinfachte Umringe und die minimal umgebenden Rechtecke (Bounding Box) um jede Kommune, kreisfreie Stadt und jeden Kreis innerhalb des Verbandsgebiets, sowie für das Verbandsgebiet selbst. Grundlagen sind zum Einen die Gemeindegrenzen des Verbands (für die Stadt Krefeld sowie die Kreise Kleve, Viersen und Wesel und ihre angeschlossenen Kommunen) zum Anderen der Landesdienst für ALKIS Grundrissdaten in einem vereinfachten Schema (für die Stadt Bottrop sowie den Kreis Mettmann und seine angeschlossenen Kommunen). Da die zugrundeliegenden Daten einen sehr hohen Detailgrad haben, und die Punktmenge für viele weitere Anwendungen zu hoch sind, werden die Daten über eine Douglas-Peucker-Filter mit einer Toleranz von 20m generalisiert (vereinfacht) und anschließend als OGC WKT String in Textdateien ausgegeben. Diese Textdatei liegt jeweils sowohl in EPSG:4326 (WGS 84) als auch in EPSG:25832 (UTM-32N auf ETRS) vor.
Der WFS (Web Feature Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zum Download für Vektordaten. An einen WFS können mit verschiedenen Operationen (siehe Abschnitt Fachinformationen) Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WFS eingebunden wird. Dieser Web Feature Service (WFS) stellt georeferenzierte Daten für die Freizeitinformationen zu Radknotenpunkten, Radrouten, Reitrouten, Reitwege, Reitwege-Pflichtgebiete in den Kreisen Kleve, Viersen und Wesel sowie der Stadt Krefeld und außerdem zu den Wanderwegen in den Kreisen Kleve und Wesel bereit und ermöglicht die Auswertung von georeferenzierten Sachdaten (FeatureInfos).
Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen (siehe Abschnitt Fachinformationen) Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird. Im Falle eines Notfalls, wie etwa eines langanhaltenden und flächendeckenden Stromausfalls in folge dessen es zu einem Telekommunikationsausfalls kommt, gibt es in Städten und Kommunen, Anlaufstellen für alle Hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürger. Es handelt sich unter anderem um Leuchttürme, welche mit Notstrom versorgt werden und als Verbindungsstellen zwischen den Hilfesuchenden und den Leitstellen fungieren. Notfall-Infopunkte dienen den Bürgerinnen und Bürgern als Informationsquelle. Sollte es zum Ausfall der Notrufnummern kommen, dienen unter anderem die personell besetzten Feuerwehrgerätehäuser als Notrufstellen für die Bevölkerung.
Im Falle eines Notfalls, wie etwa eines langanhaltenden und flächendeckenden Stromausfalls in folge dessen es zu einem Telekommunikationsausfalls kommt, gibt es in Städten und Kommunen, Anlaufstellen für alle Hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürger. Es handelt sich unter anderem um Leuchttürme, welche mit Notstrom versorgt werden und als Verbindungsstellen zwischen den Hilfesuchenden und den Leitstellen fungieren. Notfall-Infopunkte dienen den Bürgerinnen und Bürgern als Informationsquelle. Sollte es zum Ausfall der Notrufnummern kommen, dienen unter anderem die personell besetzten Feuerwehrgerätehäuser als Notrufstellen für die Bevölkerung.