Der Dienst beinhaltet umfassende Informationen zu den rechtsverbindlichen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Korschenbroich.
Dieser Dienst umfasst eine Übersicht aller Bebauungspläne, Flächennutzungspläne und sonstigen Satzungen, zuzüglich verschiedener Anlagen, die sich im Gebiet der Gemeinde Titz befinden.
Der Dienst beinhaltet die rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitpläne der Kreisstadt Euskirchen (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, Satzungen).
Nutzungsbedingungen: Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.
Nutzungsbedingungen: Die Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter des Fachbereichs Stadtentwicklung - Stadtplanung der Stadt Waltrop (Fachbereich Stadtentwicklung -Stadtplanung) erteilt werden.
WFS-Dienst mit umfassenden Informationen zu den rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie Veränderungssperren) der Stadt Neuss.
Die Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Neuss können beim Amt für Stadtplanung eingesehen und Ihnen auf Wunsch erläutert werden. Rechtsverbindliche planungsrechtliche Auskünfte werden nur in Schriftform auf schriftlichen Antrag gegen Gebühr erteilt.