Hier wird das klassifizierte Gewässernetz nach dem Landeswassergesetz NRW abgebildet. Hierunter fallen nach §3(3) LWG NRW oberirdische Gewässer mit ständigem oder zeitweiligem Abfluss, die der Vorflut für Grundstücke mehrerer Eigentümer dienen. Die Gewässer werden von Unterhaltungspflichtigen (in der Regel Verbände) unterhalten. Die Daten werden bei Änderungen anlassbezogen und zeitnah fortgeführt.
Der Topographische Atlas über das Großherzogtum Baden 1:50 000 (TABA) präsentiert die Inhalte der Topographischen Karten des Großherzogtums im Maßstab 1:50 000 aus den Jahren 1838-1849. Es handelt sich um die Reproduktion der einfarbigen Erstausgabe mit Blattübersicht und Legende. Bei der Varianate "nur Kartenbild" liegen die einzelnen Blätter in einer georeferenzierten Variante vor, bei der der Kartenrahmen entfernt wurde. Diese Variante ist besonders für die direkte Montage mehrerer Kartenblätter geeignet. Der Topographische Atlas umfaßt 55 Kartenblätter.
Der Topographische Atlas des Königreichs Württemberg 1:50 000 (TAWÜ) präsentiert die Inhalte der Topographischen Karten des Königreichs im Maßstab 1:50 000 aus den Jahren 1821-1851. Es handelt sich um die Reproduktion der einfarbigen Erstausgabe. Der Topographische Atlas umfaßt 55 Kartenblätter. Bei der Varianate "nur Kartenbild" liegen die einzelnen Blätter in einer georeferenzierten Variante vor, bei der der Kartenrahmen entfernt wurde. Diese Variante ist besonders für die direkte Montage mehrerer Kartenblätter geeignet.
Der Datensatz beinhaltet den Stand zur Gigabitversorgung im Kreis Kleve (außer Kranenburg). Dargestellt wird der Versorgungsstand der Adressen in der Kategorie - Eigenwirtschaftlicher Ausbau der Netzbetreiber (bis 2026).
Hier wird das klassifizierte Gewässernetz nach dem Landeswassergesetz NRW abgebildet. Hierunter fallen nach §3(3) LWG NRW oberirdische Gewässer mit ständigem oder zeitweiligem Abfluss, die der Vorflut für Grundstücke mehrerer Eigentümer dienen. Die Gewässer werden von Unterhaltungspflichtigen (in der Regel Verbände) unterhalten. Die Daten werden bei Änderungen anlassbezogen und zeitnah fortgeführt.
Der Datensatz beinhaltet den Stand zur Gigabitversorgung im Kreis Kleve (außer Kranenburg). Dargestellt wird der Versorgungsstand der Adressen in der Kategorie - Umsetzung Weiße-Flecken-Förderprogramm (seit 2021): Geförderter Glasfaserausbau durch die Deutsche Glasfaser.
Ergebnis einer flächendeckenden Gebietsinventur der Altlasten auf dem Herner Stadtgebiet. Die Inventarisierung erfolgte auf Basis einer multitemporalen Akten-, Karten- und Lufbildauswertung für die Zeitschnitte 1842-1938, 1945, 1952-1972 und 1974-1992.
Uns ist die Sicherheit aller Besucher*innen der Kölner Stadien ein wichtiges Anliegen. Da in der Vergangenheit Menschen durch Flaschen- und Dosenwürfe verletzt wurden, hat unser Stadtrat die Kölner Stadtordnung (KSO) so beschlossen, dass im Umfeld des „RheinEnergie“-Stadions, des Südstadions und des Stadions im Sportpark Höhenberg bei Veranstaltungen ein striktes Glas-, Glasflaschen- und Dosenverbot herrscht. Dies gilt ab drei Stunden vor Beginn und bis zwei Stunden nach Ende einer Veranstaltung. Dies betrifft nicht nur Fußballspiele in den genannten Stadien, sondern auch weitere Veranstaltungen, wie zum Beispiel Konzerte. An den Zugangsbereichen zu den Glasverbotszonen können Besucher*innen ihre Glasflaschen und Dosen problemlos in Containern der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) entsorgen. Bei Risikopartien kann es sein, dass Sperren eingerichtet werden. Mitarbeitende von privaten Sicherheitsdiensten kontrollieren dann die Einhaltung des Verbotes. Die Mitarbeitenden unseres Kommunalen Ordnungsdienstes überwachen die Einhaltung des Glasverbotes innerhalb der Verbotszonen und ahnden Verstöße.
Stadionumfeld Gemäß unserer städtischen Allgemeinverfügung vom 4. August 2016 erstreckt sich das Glas-, Glasflaschen- und Dosenverbot bei Heimspielen des 1. FC Köln sowie anderen Fußballpartien im "RheinEnergie"-Stadion ebenso ab drei Stunden vor Spielbeginn und drei Stunden nach Spielende auf die im Bereich um die Stadien gelegenen Gastronomien und Kioske nördlich und südlich der Aachener Straße, denen der Verkauf von Glasflaschen und Getränkedosen beziehungsweise der Ausschank in Gläsern untersagt ist. Das Verbot erstreckt sich bei den Straßen im Grenzbereich jeweils auf beide Straßenseiten. Dieser Datensatz zeigt die Verbotszonen von Glas-, Glasflaschen- und Dosen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Stadt Köln (siehe INFO-LINK).
Dieser Datensatz enthält alle Adresspunkte zum geförderten Glasfaserausbau "Graue Flecken Köln", die durch ein zuvor durchgeführtes Markterkundungsverfahren zum Gigabitprogramm des Bundes identifiziert wurden.