Die Einsichtnahme in die Geodaten ist für kommunale Zwecke kostenfrei. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Regionalverband Ruhr nicht zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, folgenden Copyright-Hinweis: „(c) Regionalverband Ruhr, Essen“ bei Veröffentlichungen jeder Art anzubringen.
Datenquelle: Flächennutzungskartierung (2022) (Halden, in Schüttung oder Abtragung befindlich, Rekultivierte Halden, auch Teile einer Halde und sonstige Flächen) Im Einzelfall ist zu klären, ob die jeweilige Fläche die Bedingungen des EEG für einen Vergütungsanspruch erfüllt
Die Einsichtnahme in die Geodaten ist für kommunale Zwecke kostenfrei. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Regionalverband Ruhr nicht zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, folgenden Copyright-Hinweis: „(c) Regionalverband Ruhr, Essen“ bei Veröffentlichungen jeder Art anzubringen.
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Datenquelle: Flächennutzungskartierung (2018/ 2019) (Verkehrsbrachen: stillgelegte Bahnflächen, sowie nicht mehr genutzte Verkehrsflächen). Im Einzelfall ist zu klären, ob die jeweilige Fläche die Bedingungen des EEG für Konversionsflächen aus verkehrlicher Nutzung erfüllt.
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Datenquelle: Flächennutzungskartierung (2020/2021) (FNK) des RVR (Straßen- und Schienenverkehrsflächen inkl. Nebenanlagen sowie sonstige öffentliche Plätze ohne Parkplätze; Letztere sind Gunstflächen für z.B. Solarcarports).
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Datenquelle: Flächennutzungskartierung (2018/ 2019)(ehemals gewerblich/industriell genutzte Flächen mit und ohne Bebauung). Im Einzelfall ist zu klären, ob die jeweilige Fläche die Bedingungen des EEG für Konversionsflächen aus wirtschaftlicher Nutzung erfüllt und ob sie für eine solare (Zwischen-)Nutzung zur Verfügung stehen kann.
Die Einsichtnahme in die Geodaten ist für kommunale Zwecke kostenfrei. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Regionalverband Ruhr nicht zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, folgenden Copyright-Hinweis: „(c) Regionalverband Ruhr, Essen“ bei Veröffentlichungen jeder Art anzubringen.
Datenquelle: Energieatlas NRW, Herausgeber: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Stand: Dezember 2020 Hinweis: Dieses Shape wurde aus dem Energieatlas NRW nachdigitalisiert und kann nur intern verwendet werden. Lizenzbedingungen (RVR/LANUV):
Die Einsichtnahme in die Geodaten ist für kommunale Zwecke kostenfrei. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Regionalverband Ruhr nicht zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, folgenden Copyright-Hinweis: „(c) Regionalverband Ruhr, Essen“ bei Veröffentlichungen jeder Art anzubringen.
Datenquelle: Flächennutzungskartierung 2022 (Parkplatzflächen, auch in GI-Gebieten und bei Energieversorgern). Im Einzelfall ist zu klären, ob die jeweilige Fläche die Bedingungen des EEG für einen Vergütungsanspruch erfüllt. Mögliche Umsetzung als Solarcarports: Überdachung der Stellplätze inkl. Solarzellen; durch die schattenspendende Wirkung mit einem Synergieeffekt bzgl. Klimaanpassung.
Die Einsichtnahme in die Geodaten ist für kommunale Zwecke kostenfrei. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Regionalverband Ruhr nicht zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, folgenden Copyright-Hinweis: „(c) Regionalverband Ruhr, Essen“ bei Veröffentlichungen jeder Art anzubringen.
Im Falle eines Notfalls, wie etwa eines langanhaltenden und flächendeckenden Stromausfalls, in Folge dessen es zu einem Telekommunikationsausfall kommt, gibt es in den Kommunen Anlaufstellen für alle hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürger. Notfall-Infopunkte dienen als Informationsquelle. Außerdem werden Leuchttürme eingerichtet, welche mit Notstrom versorgt werden und als Verbindungsstellen zwischen den Hilfesuchenden und den Leitstellen fungieren. Die Daten der Leuchttürme in Krefeld werden im Bedarfsfall veröffentlicht.
Im Falle eines Notfalls, wie etwa eines langanhaltenden und flächendeckenden Stromausfalls in folge dessen es zu einem Telekommunikationsausfalls kommt, gibt es in Städten und Kommunen, Anlaufstellen für alle Hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürger. Es handelt sich unter anderem um Leuchttürme, welche mit Notstrom versorgt werden und als Verbindungsstellen zwischen den Hilfesuchenden und den Leitstellen fungieren. Notfall-Infopunkte dienen den Bürgerinnen und Bürgern als Informationsquelle. Sollte es zum Ausfall der Notrufnummern kommen, dienen unter anderem die personell besetzten Feuerwehrgerätehäuser als Notrufstellen für die Bevölkerung.