Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Diese Daten dienen internen Zwecken.
Die Geodaten der Kunst im öffentlichen Raum beinhalten Standorte und weitere Informationen zahlreicher öffentlich zugänglicher Kunstwerke in Krefeld. Die Daten werden in Zusammenarbeit des Kulturbüros, des Stadtarchivs Krefeld, des Vereins Kunst und Krefeld, des Stadtmarketings sowie des Fachbereiches Vermessung, Kataster und Liegenschaften zusammengestellt und georeferenziert. Der Datenbestand besteht aus Objekten, die im Rahmen von Projekten oder auch aus einzelnen Kunstaktionen erschaffen wurden. Hierzu gehören u. a. die folgenden Projekte: - Public Art - Kunst im öffentlichen Raum: Buchveröffentlichung (2024) und Geoportal sowie Ausstellung zu mehr als 700 Kunstobjekten im öffentlichen Raum - Urban Art Gallery: Kunstaktion über mehrere Jahre an Fassaden und Wänden in Krefeld - Silk City Gallery: Kunstaktion am Seidenweberhaus Krefeld im Jahr 2021 mit mehr als 30 Fassadenkunstwerken - Kasten Art: Kunstaktionen zur Bemalung von Verteiler- und Stromkästen in Krefeld Je nach Projekt und Aktion können die Objekte unterschiedliche Attribute aufweisen. In der Regel ist bei allen Objekten mindestens der Name der ausführenden Künstlerinnen und Künstler angegeben.
Denkmäler sind nach Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) zu erhaltende und dem öffentlichen Interesse dienende Sachen. Die Denkmäler Krefeld umfassen alle Baudenkmäler, Bodendenkmäler, Denkmalbereiche, Gartendenkmäler sowie bewegliche Denkmäler in Krefeld. Die Daten haben eine Vielzahl von Attributen (z. B. Denkmal Nr., Kurzbezeichnung oder Datum des Eintrags). Die Objekte liegen als Flächen- und Linienobjekte vor (je nach Geometrie des Denkmals). Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die Untere Denkmalbehörde der Stadt Krefeld gegeben werden. Neben dem öffentlichen Datenbestand werden stadtintern auch vermutete Denkmäler bzw. Denkmäler in Vorbereitung geführt.
Denkmäler sind nach Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) zu erhaltende und dem öffentlichen Interesse dienende Sachen. Die Denkmäler Kreis Kleve umfassen alle Baudenkmäler, Denkmalbereiche, Gartendenkmäler sowie bewegliche Denkmäler in Kreis Kleve. Die Daten haben eine Vielzahl von Attributen (z. B. Denkmal Nr., Kurzbezeichnung oder Datum des Eintrags). Die Objekte liegen als Flächen- und Linienobjekte vor (je nach Geometrie des Denkmals). Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die Untere Denkmalbehörde der jeweiligen Kommune im Kreis Kleve gegeben werden. Neben dem öffentlichen Datenbestand werden intern auch vermutete Denkmale bzw. Denkmale in Vorbereitung geführt.
Die Daten stellen die Standorte von genehmigungspflichtigen Mobilfunkanlagen bzw. Funkmasten in der Stadt Krefeld dar. Jeder Datensatz enthält die Standortbescheinigungsnummer der Bundesnetzagentur. Funkanlagen müssen die Anforderungen zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern von Funkanlagen nach BEMFV erfüllen, sofern ihre Sendeleistung über bestimmten Grenzwerten liegen. Stadtintern werden noch weitere Daten zu Mobilfunkanlagen geführt, z. B. der Zustand der Anlage (Geplant, In Betrieb, etc.) oder der Standorttyp (Mast, Dach-Standort, etc.). Die öffentlichen Daten beinhalten als Attribut lediglich die Standortbescheinigungsnummer.
INSPIRE Datensatz der geografischen Bezeichnungen aus ATKIS Basis-DLM. In Anhang I der INSPIRE-Richtlinie ist dieses Thema wie folgt definiert: „Namen von Gebieten, Regionen, Orten, Großstädten, Vororten, Städten oder Siedlungen sowie jedes geografische oder topografische Merkmal von öffentlichem oder historischem Interesse.“ Der Geodatensatz wird automatisiert aus den Daten des ATKIS Basis-DLM BW - NOrA über Mappingtabellen abgeleitet.
Mit Hilfe dieser Daten wird die Luftzirkulation und somit die Durchlüftung der Stadteile sichtbar. Wo kann Wind als natürliche Kühlung bei Sommerhitze wirken? Für das menschliche Wohlbefinden in der Stadt spielen neben den thermischen Bedingungen auch die Windgeschwindigkeiten eine entscheidende Rolle (VDI, 2020). Diese haben einen direkten Einfluss auf die PET-Werte. Winde sorgen für eine Durchlüftung der Stadt und tragen somit zur Abkühlung bei. Ein entscheidender Faktor für die Windzirkulation in städtischen Gebieten ist die Bebauung, da Gebäude die freie Strömung der Luft behindern und die Winde ablenken. Während eine gezielte Lenkung von Windströmen die natürliche Belüftung und Kühlung fördern kann, können ungünstige Windverhältnisse die Nutzung öffentlicher Räume beeinträchtigen. Bei höheren Windgeschwindigkeiten dominiert eine vorwiegende Windrichtung aus Südwest (ca. 235°) in Krefeld. Aus diesem Grund wird in der Kartenanwendung die Anströmgeschwindigkeit mit 10 km/h und einer Hauptwindrichtung von 240° abgebildet. Die Auflösung beträgt 20 m.
Dieser Datensatz enthält eine Auswahl an Informationen über umgesetzte Maßnahmen zur Radverkehrsförderung die per Internetmeldung öffentlich bekannt gemacht wurden.
Automatische Externe Defibrillatoren (kurz: AED) können Leben retten. In diesem Datensatz werden alle behördlich gemeldeten AED, die im Kreis Kleve 24/7 öffentlich zugängig zur Verfügung stehen, bereitgestellt.
INSPIRE Datensatz der geografischen Bezeichnungen aus ALKIS. Namen von Gebieten, Regionen, Orten, Großstädten, Vororten, Städten oder Siedlungen sowie jedes geografische oder topografische Merkmal von öffentlichem oder historischem Interesse.
Geobasisinformationen werden auf Antrag übermittelt, soweit nicht eine Rechtsvorschrift eine Übermittlung oder Veröffentlichung von Amts wegen vorschreibt. Angaben zu den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegt. Der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht zur Übermittlung an öffentliche Stellen. Der Empfänger hat den Zweck der Verwendung der Geobasisinformationen der Vermessungsbehörde auf Verlangen anzuzeigen. Er darf die Geobasisinformationen insbesondere nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind.