Die Daten stellen die Anwohnerparkzonen differenziert nach Antragsbereichen und Parkbereichen dar. Antragsbereiche sind Bereiche in denen Anwohner einen Bewohnerparkausweis beantragen dürfen. Parkbereiche sind Bereiche in denen berechtigte Personen der jeweiligen Bewohnerparkzone parken dürfen.
Dieser Datensatz enthält Informationen zu den Bewohnerparkgebieten in der Stadt Köln. Er zeigt alle derzeitig umgesetzten Gebiete mit Langname und Abkürzung. Es sind Links zu den Einzelgebieten enthalten, die auf Bürgerwebsite führen.
Das Thema Bewohnerparken beinhaltet die flächenförmige Abgrenzung von Antragsbereichen und Parkbereichen. Antragsbereiche sind die Bereiche in denen Anwohnerinnen und Anwohner, unter den entsprechenden Voraussetzungen, einen Antrag auf Ausstellung eines Bewohnerparkausweises stellen können. Parkbereiche sind die Bereiche in denen Bewohnerinnen und Bewohner mit Bewohnerparkausweis der jeweiligen Parkzone, auf den für das Parken vorgesehenen Flächen, parken dürfen.
Die Antragsbereiche kennzeichnen die Bereiche, in denen Bürger*innen wohnen, für die eine Antragstellung für den jeweiligen Bewohnerparkbereich möglich ist. Der Datensatz enthält Objekte der Antragsbereiche für das Bewohnerparken im Stadtgebiet der Stadt Dinslaken.
Die Parkbereiche kennzeichnen die Bereiche des jeweiligen Antragsbereiches, in denen Bewohner*innen mit einem Bewohnerparkausweis exklusiv parken dürfen oder die ansonsten geltenden Regelungen (Parken mit Parkschein oder Parken mit Parkscheibe) ignorieren können. Bürger*innen ohne entsprechende Berechtigung müssen die geltenden Regelungen zu Parkgebühren und/oder maximaler Parkdauer beachten. Der Datensatz enthält Objekte der Parkbereiche im Stadtgebiet der Stadt Dinslaken.
Die Planungshinweiskarte zeigt, welche Grün- und Freiflächen einen hohen Schutzbedarf innehaben und auf welchen Siedlungs- und Gewerbeflächen oder in welchen Verkehrsräumen eine Handlungspriorität vorherrscht. Dazu werden die Ergebnisse der Bewertungskarten für die Tag und die Nachtsituation zusammengefasst. Im Wirkraum (Wohn- und Gewerbeflächen, öffentlicher Verkehrsraum) wird die Handlungspriorität dargestellt. Die Bewertung beruht in bewohnten Gebieten hauptsächlich auf den Schlafbedingungen (nächtliche Überwärmung und Kaltluftfunktion), in unbewohnten Gebieten auf der Aufenthaltsqualität im Außenraum. Grün- und Freiflächen, landwirtschaftliche Flächen und Wälder werden als stadtklimatischer Ausgleichsraum bezeichnet. Die Planungshinweiskarte gibt den Schutzbedarf dieser Flächen anhand ihrer Funktion für den Kaltlufthaushalt bzw. als Rückzugsorte an heißen Tagen wieder.
Der Layer Handlungspriorität zeigt die stadtklimatische Handlungspriorität im Wirkraum des Bereich der Siedlungsfläche und dem öffentlicher Raum. Die Bewertung beruht in bewohnten Gebieten hauptsächlich auf das Ausmaß der nächtlichen Überwärmung, in unbewohnten Gebieten vorrangig auf die Aufenthaltsqualität im Außenraum. Es wird unterschieden zwischen: Hoher Handlungspriorität --> Maßnahmen zur Verbesserung der klimat. Situation, diese sind möglichst, bei allen baulichen Entwicklungen und Sanierungen umzusetzen. Mittlere Handlungspriorität --> Bei allen baulichen Entwicklungen und Sanierungen, im Zuge von Nachverdichtungen und Straßensanierungen sind Maßnahmen welche über den klimaökologischen Standard hinausgehen, möglichst zu prüfen. Niedrige Handlungspriorität --> Klimaökologische Standards zur baulichen Entwicklung, sind bei allen Vorhaben zu prüfen. Keine vorrangige Handlungspriorität --> Klimaökologische Standards zur baulichen Entwicklung sind im Sinne der Klimaanpassung bei größeren Vorhaben zu prüfen.