Die Landtagswahlbezirke werden räumlich anhand der Einwohnerzahl aus den Stimmbezirken innerhalb von Kleve festgelegt. Die Daten umfassen die aktuellen Wahlbezirksgeometrien. Sie werden vor jeder Wahl neu beschlossen bzw. festgelegt.
Die Ratswahlbezirke werden räumlich anhand der durchschnittlichen Anzahl der Wahlberechtigten mit einer Abweichung von +/- 15% vom Durchschnitt innerhalb von Kleve vom Wahlausschuss festgesetzt. Die Daten umfassen die aktuellen Wahlbezirksgeometrien. Sie werden vor jeder Wahl neu festgelegt bzw. beschlossen.
Die Stimmbezirke können anhand der ortsüblichen Gegebenheiten innerhalb der kommunalen Ratswahlbezirke festgelegt werden. Jeder Stimmbezirk entspricht einem Wahlbüro. Die Daten umfassen die aktuellen Wahlbezirksgeometrien von Kleve.
Die Bundestagswahlbezirke werden räumlich anhand der Einwohnerzahl (< 2500 Einwohner je Wahlbezirk) aus den Stimmbezirken innerhalb von Kleve festgesetzt. Die Daten umfassen die aktuellen Wahlbezirksgeometrien. Sie werden vor jeder Wahl neu festgelegt bzw. beschlossen.
Die Europawahlbezirke werden räumlich anhand der Einwohnerzahl aus den Stimmbezirken innerhalb von Kleve festgelegt. Die Daten umfassen die aktuellen Wahlbezirksgeometrien. Sie werden vor jeder Wahl neu beschlossen bzw. festgelegt.
Die Kreiswahlbezirke werden anhand der kommunalen Ratswahlbezirke vom Kreistag festgesetzt. Ihre Ausdehnung richtet sich nach der Anzahl der Wahlberechtigten. Die Daten umfassen die aktuellen Wahlbezirksgeometrien aller Wahlbezirke in Kleve.
Der Nahverkehrsplan für den Kreis Kleve verpflichtet den Kreis Kleve, ein fortschreibungsfähiges Haltestellenkatasters mit dem Ziel der Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bis zum 01.01.2022 zu erstellen. Die gesetzliche Grundlage für die Aufnahme in den Nahverkehrsplan ergibt sich aus § 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz. Dies hier abgebildete Haltestellenkataster stellt die vorhandenen Haltestellen ohne Nachweis der Klassifizierung dar.
Der Layer "Moorböden Kreis Kleve" beinhaltet Moorböden für den Kreis Kleve. Die Daten stammen aus den Alkis Bodenschätzungsflächen und wurden folgendermaßen nach Moorböden unterteilt. - 5000 Moor (Mo) - 6110 Sand mit Moor (SMo) - 6120 Lehmiger Sand mit Moor (lSMo) - 6130 Lehm mit Moor (LMo) - 6140 Ton mit Moor (TMo) - 6210 Moor mit Sand (MoS) - 6240 Moor mit Ton (MoT) - 8110 Sand auf Moor (S/Mo) - 8120 Lehmiger Sand auf Moor (lS/Mo) - 8130 Lehm auf Moor (L/Mo) - 8140 Ton auf Moor (T/Mo) - 8210 Moor auf Sand (Mo/S) - 8220 Moor auf lehmigem Sand (Mo/lS) - 8240 Moor auf Ton (Mo/T) Bodenschätzungsergebnisse im Liegenschaftskataster geführt. Der Dienst ist tagesaktuell.
Jagdbezirke sind Bezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf. Sie sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke. Die Ausübung der Jagd ist im Bundesjagdgesetz (BJagdG) und im Landesjagdgesetz (LJG) geregelt. Dieser Datensatz enthält die Aufteilung im gesamten Kreis Kleve in ca. 300 Jagdbezirke. Die Grenzen der Jagdbezirke sind nicht in allen Bereichen flurstücks- oder grundstücksscharf erfasst. Der Datensatz wird in unregelmäßigem Rhythmus bei tatsächlichen Änderungen der Bezirke fortgeführt.
Im Falle eines Stromausfalls sind die Feuerwehrgerätehäuser in allen Ortschaften der Städte und Gemeinden als Notrufstellen besetzt. Dorthin kann sich die Bevölkerung wenden, um auch beim Ausfall der üblichen Kommunikationswege Notrufe an die Kreisleitstelle (Telefon 112) abzusetzen. Es handelt sich um keine dauerhafte Einrichtungen und werden von den Städten und Gemeinden bei Bedarf im Fall eines Notfalls besetzt.