Mit dem Klimafolgenanpassungskonzept wird das Ziel verfolgt, sich vor Ort auf die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels einzustellen. Im Ergebnis soll eine Verbesserung der Anpassungsfähigkeit und der Erhalt der Funktionsfähigkeit städtischer Infrastrukturen sowie der urbanen Lebensqualität erreicht werden. Mit der Ausweisung der stadtklimarelevanten Belüftungsbahnen als Restriktionsflächen sind folgende Zielsetzungen zur Abwägung verbunden: - Berücksichtigung der Luftleitbahnen bei künftigen Planungen/Bautätigkeiten - Zusätzliche Emittenten vermeiden, Minimierung und Optimierung durch neue Technologien - Randliche Bebauung sollte keine Riegelwirkung erzeugen - Dichte Vegetation als Strömungshindernis vermeiden - Im Bereich von Luftleitbahnen und Frischluftschneisen Aufforstung vermeiden - Übergangsbereiche zwischen Frischluftschneise und Bebauung offen gestalten
Mit dem Klimafolgenanpassungskonzept wird das Ziel verfolgt, sich vor Ort auf die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels einzustellen. Im Ergebnis soll eine Verbesserung der Anpassungsfähigkeit und der Erhalt der Funktionsfähigkeit städtischer Infrastrukturen sowie der urbanen Lebensqualität erreicht werden. Mit der Ausweisung der potentiellen Überflutungsflächen bei Extremniederschlag als Flächen mit Handlungsbedarf sind folgende Zielsetzungen zur Abwägung verbunden: - Bebauung und Flächenversiegelung in diesen Bereichen vermeiden - unvermeidbare Bebauung mit technischen Maßnahmen zum Objektschutz versehen - Anlage von Überflutungsflächen mit multifunktionaler Nutzung - Entsiegelung und Begrünung zur Reduzierung des Oberflächenabflusses und Verbesserung des Stadtklimas
Mit dem Klimafolgenanpassungskonzept wird das Ziel verfolgt, sich vor Ort auf die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels einzustellen. Im Ergebnis soll eine Verbesserung der Anpassungsfähigkeit und der Erhalt der Funktionsfähigkeit städtischer Infrastrukturen sowie der urbanen Lebensqualität erreicht werden. Mit der Ausweisung der stadtklimarelevanten Grün- und Freiräume als Restriktionsflächen sind folgende Zielsetzungen zur Abwägung verbunden: - Flächen erhalten, untereinander vernetzen - Parkartige Strukturen erhalten / verbessern - Übergang zum bebauten Bereich durchlässig gestalten
Mit dem Klimafolgenanpassungskonzept wird das Ziel verfolgt, sich vor Ort auf die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels einzustellen. Im Ergebnis soll eine Verbesserung der Anpassungsfähigkeit und der Erhalt der Funktionsfähigkeit städtischer Infrastrukturen sowie der urbanen Lebensqualität erreicht werden. Mit der Ausweisung der Gebiete mit einer sehr hohen Hitzebelastung und -betroffenheit als Flächen mit Handlungsbedarf sind folgende Zielsetzungen zur Abwägung verbunden: Aufenthaltsqualität steigern durch Verringerung der Hitzeentwicklung am Tag: - Beschattung durch Vegetation und Bauelemente - Kühleffekte der Verdunstung nutzen (offene Wasserflächen, Begrünung) - Ausgleichsräume schaffen/erhalten (Parks im Nahbereich, Begrünung von Innenhöfen) Nächtliche Überwärmung verringern durch: - Verringerung der Hitzeentwicklung am Tag - Zufuhr kühlerer Luft aus der Umgebung - Versiegelung reduzieren, Freiflächen möglichst nicht zur Innenverdichtung heranziehen - Gebäude und Gebäudeumfeld begrünen
Mit dem Klimafolgenanpassungskonzept wird das Ziel verfolgt, sich vor Ort auf die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels einzustellen. Im Ergebnis soll eine Verbesserung der Anpassungsfähigkeit und der Erhalt der Funktionsfähigkeit städtischer Infrastrukturen sowie der urbanen Lebensqualität erreicht werden. Mit der Ausweisung der Gebiete mit einer Hitzebelastung und einer durchschnittlichen Betroffenheit als Flächen mit Handlungsbedarf sind folgende Zielsetzungen zur Abwägung verbunden: - auch hier gelten die Zielsetzungen aus Zone 1 mit einer etwas geringeren Priorität - Helle Farben für Oberflächen und Hausfassaden verwenden - Entsiegelung von Flächen (z. B. Straßenbankette, Mittelstreifen, Innenhöfe, Stellplätze) - Stärkere Durchgrünung von Industrie- und Gewerbegebieten (Dachbegrünung, Gebäudeumfeld) - Rückhalt und Verdunstung von Regenwasser
Der Dienst stellt die Flächen der sogenannten Engpassgebiete dar, die im Rahmen der Grundwasserbilanzierung des Kreises Viersen definiert wurden. In diesen Gebieten gelten besondere Anforderungen bei der Vergabe von Wasserrechten zur Grundwasserentnahme. Im Zuge eines Monitorings werden die Engpassgebiete gesondert betrachtet. Dieses Monitoring ist Teil des Klimafolgenanpassungskonzepts des Kreises Viersen und befindet sich aktuell in der Erprobung sowie im schrittweisen Aufbau. Ziel des Monitorings ist es, die wasserwirtschaftliche Situation im Kreis Viersen kontinuierlich zu beobachten und zu bewerten, um frühzeitig auf klimabedingte Veränderungen reagieren zu können. Hinweis: Der Dienst enthält nicht die Ergebnisse der Grundwasserbilanzen, sondern ausschließlich die räumliche Abgrenzung der untersuchten Gebiete.