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Die Deutsche Grundkarte 1:5000 (DGK5) war bis Februar 2016 das topographische Basiskartenwerk in Nordrhein-Westfalen. Sie wird durch die Amtliche Basiskarte 1:5000 (ABK) abgelöst. Aufgrund des Erlasses zur Zukunft des Kartenmaßstabes 1:5.000 des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 23. Februar 2016 sind die Katasterbehörden nicht mehr verpflichtet, die Deutsche Grundkarte 1:5.000 fortzuführen. Der Kreis Recklinghausen führt das Kartenwerk jedoch zum Teil noch weiter fort. Die Daten werden jedoch ausdrücklich als historische Geobasisdaten zur Verfügung gestellt.
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Rasterdaten des Digitalen Oberflächenmodells in 5 m Lagegenauigkeit (DOM5). Die Höhenwerte sind über eine Statistikberechnung in 256 Farbcodes umgesetzt
Die DTK100 wird aus dem ATKIS Basis-DLM abgeleitet und beinhaltet georeferenzierte Rasterdaten der Topographischen Karte 1:100 000 (TK100) in einer neuen Kartengraphik. Die Rasterdaten sind nach kartographischen Inhaltselementen in 24 einzelnen Ebenen (Einzellayer) mit einer Auflösung von 508 ppi und in farbiger Kombination (Summenlayer) erhältlich. Sie werden sowohl im Blattschnitt der TK100 als auch blattschnittfrei für den Freistaat Sachsen abgegeben.
Die Digitale Topographische Karte 1:10 000 (DTK10) präsentiert ungeneralisiert ausgewählte Inhalte des Basis-DLM, Höheninformationen (Höhenlinien und Höhenpunkte) und Gebäudedaten aus ALKIS entsprechend dem Produktstandard für die DTK10 der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen (AdV). Die DTK10 ist in Form von georeferenzierten Rasterdaten verfügbar. Die Rasterdaten sind in farb- und inhaltsgetrennten Ebenen (Einzellayer) oder in einfarbiger (grau) bzw. farbiger Kombination (Summenlayer) in beliebiger Auflösung (zwischen 100 und 200 Linien/cm d.h. 256 bis 512 dpi) verfügbar, entsprechend dem Produkt- und Qualitätsstandard für Digitale Topographische Karten, Version 1.0, der AdV.. Die Rasterdaten können gekachelt, in beliebigen Rechtecken oder als Polygon im UTM-Koordinatensystem flächendeckend oder in Ausschnitten für das Bundesland Baden-Württemberg abgegeben werden.