Kleinmaßstäbige Übersichts- und Verwaltungskarten besitzen einen für die landesweite Darstellung optimierten Maßstab und eine entsprechende Signaturierung. Sie eignen sich hervorragend als Hintergrund für die Präsentation überregionaler Sachverhalte oder in Form von Geodatendiensten als Einstiegspunkt für die grafische Navigation in einem Internetportal. Das Gemarkungsverzeichnis wird aus dem Liegenschaftskataster hergestellt. Es enthält u. a. die Angaben zur Gemeinde-, Verbandsgemeinde- und Kreiszugehörigkeit sowie zu den Gerichts- und Behördenbezirken.
Seewasserkörper (SeeWK) und Seewasserkörper-Einzugsgebiete (SeeWK-EZG) der Auflage 3E gemäß EU-WRRL, basierend auf den Geometrien der Gewässerstationierungskarte 3E (GSK3E). Die Seewasserkörper 3E sind Grundlage für den 4. Bewirtschaftungszyklus (2028-2033).
Oberflächenwasserkörper NRW in der Auflage 3D, gemäß EUWRRL, basierend auf GSK 3C. Die Oberflächenwasserkörper sind Grundlage für den Bewirtschaftungsplan NRW 2022-2027. Die zugehörigen Fachdaten des Bewirtschaftungsplans sind zusätzlich enthalten.
Der Ausbau der Windenergie ist von entscheidender Bedeutung, um die Energieversorgung nachhaltiger zu gestalten und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren. Das am 28.12.2023 in Kraft getretene Bürgerenergiegesetz NRW (BürgEnG) soll die Akzeptanz von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Gemeinden für diesen Ausbau steigern, indem es die rechtliche Grundlage für eine finanzielle Beteiligung an neu geplanten Windenergieanlagen schafft. Die Online-Transparenzplattform (www.transparenzplattform.nrw.de) informiert über neue Vorhaben im Anwendungsbereich des BürgEnG und die jeweiligen Beteiligungsmodelle. Sie ist Teil des Energieatlas NRW (www.energieatlas.nrw.de), der vom Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) bereitgestellt wird. In der Excel-Tabelle sind alle auf der Transparenzplattform veröffentlichten Daten zu den Vorhaben und den einzelnen Windenergieanlagen enthalten.
Das „Genehmigungsmonitoring Windenergie“ wird vom Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Natur und Verkehr (MUNV) durchgeführt. Erfasst werden Daten genehmigter oder sich im Verfahren befindlicher Windenergieanlagen ab dem 01.01.2023. Im Datensatz werden tabellarisch sowohl wichtige Kennzahlen zu den beantragten Anlagen als auch Informationen zu den verknüpften Verfahren dargestellt.
Darstellung der in den NRW-Standard-Stammdaten (NRW-Standards) geführten Stoffe und deren Verschlüsselung. NRW-Standards sind die Stammdaten eines Parameters zur Analyse der Umweltmedien Wasser, Abwasser, Boden, Luft, Abfall und auch industriell hergestellter Material (z.B. Düngemittel). Die Stammdaten setzen sich zusammen aus den Informationen: [1] Prüfmerkmal (auch Stoff genannt), [2] Analyse-Norm und andere Vorschriften, [3] Einheit (z.B. mg/l)
Fließwasserkörper (FWK) und Fließwasserkörper-Einzugsgebiete (FWK-EZG) der Auflage 3E gemäß EU-WRRL, basierend auf den Geometrien der Gewässerstationierungskarte 3E (GSK3E). Die Fließwasserkörper 3E sind Grundlage für den 4. Bewirtschaftungszyklus (2028-2033). Der Datensatz enthält neben den Fließwasserkörpern, für die Nordrhein-Westfalen federführend zuständig ist, auch Fließwasserkörper der angrenzenden Bundesländer/Nachbarstaaten, sofern diese Einzugsgebietsanteile auf nordrhein-westfälischer Landesfläche aufweisen.
Dargestellt werden Potenzialflächen in zwei Varianten aus der Flächenanalyse Windenergie NRW des LANUK (2023). Dies beinhaltet Potenzialflächen für die Windenergienutzung sowie Potenzialflächen inklusive zusätzliche Flächenpotenziale in den naturschutzrechtlich nicht streng geschützten Teilflächen der Bereiche zum Schutz der Natur (BSN).
Die 44. BImSchV (Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotor-anlagen) gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb der o. g. Anlagen. Nach § 36 der 44. BImSchV hat die zuständige Behörde ein Register über die mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen zu führen. Das Register muss die in Anlage 1 genannten Informationen beinhalten. Die zuständige Behörde hat die im Register enthaltenen Informationen im Einklang mit dem UIG NRW (Umweltinformationsgesetz) öffentlich zugänglich zu machen, unter anderem auch über das Internet. Das Register der mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen wird in NRW für alle zuständigen Behörden zentral auf den Internetseiten des LANUK veröffentlicht und regelmäßig anhand bereitgestellter Informationen aktualisiert.