Jagdbezirke sind Bezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf. Sie sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke. Die Ausübung der Jagd ist im Bundesjagdgesetz (BJagdG) und im Landesjagdgesetz (LJG) geregelt.
INSPIRE-Datensatz zum Annex2-Thema Bodenbedeckung für das Bundesland Sachsen-Anhalt. Der Datensatz wurde aus den Daten des ALKIS abgeleitet und INSPIRE-konform transformiert. -Dieser Datensatz steht ausschließlich bei online-Abruf kostenfrei zur Verfügung.-
Lage von Sporthallen im Stadtgebiet, deren Träger nicht die Stadt Recklinghausen ist. Der Raumbezug wird durch FB 62.12 (Geoinformationssysteme) hergestellt.
Bereiche im Stadtgebiet, die heute oder in Zukunft hitze- oder überflutungsgefährdet sind. Der Raumbezug wird durch FB 62.12 (Geoinformationssysteme) hergestellt.
Verkehrszelle oder Verkehrsbezirk bezeichnet in der Verkehrsplanung einen räumlich abgegrenzten Teil eines Untersuchungsgebietes oder Planungsgebietes, der als Bezugseinheit bei der Verkehrsanalyse und Verkehrsprognose dient.
Darstellung der Bereichsgrenzen des Sanierungsgebietes der Recklinghäuser Altstadt. Der Raumbezug wird durch FB 62.12 (Geoinformationssysteme) hergestellt.
Lage der Spielplätze im Stadtgebiet, mit Flächengrößen und Altersbeschränkungen. Der Raumbezug wird durch FB 62.12 (Geoinformationssysteme) hergestellt.