Der Geodätischer Postprocessing Positionierungs-Service (GPPS) ist einer von drei Servicebereichen des Satellitenpositionierungsdienstes (SAPOS®) der deutschen Landesvermessung. Angemeldete Nutzer können die Korrektur- und Beobachtungsdaten von den hessischen SAPOS®-Referenzstationen erwerben oder eine Onlineberechnung von amtlichen ETRS89-Positionen aus Roverbeobachtungen durchführen lassen. Für die nachträgliche Positionierungsverbesserung der Satellitenmessungen werden Korrekturdaten im Format RINEX 2.11 (Codekorrekturen) angeboten. Verfügbare Referenzsysteme sind: ETRS89 (geographic 3D) (EPSG:4937) und WGS84 (geographic 3D) (EPSG:4979). Bitte beachten Sie, dass zum 30.06.2017 das neue Höhenbezugssystem DHHN16 eingeführt wird.
Der Hochpräzise Echtzeit Positionierungs-Service (HEPS) ist einer von drei Servicebereichen des Satellitenpositionierungsdienstes (SAPOS®) der deutschen Landesvermessung. Er steht angemeldeten Nutzern flächendeckend in ganz Hessen zur Verfügung und ermöglicht eine Echtzeit – Positionierung im amtlichen ETRS89 System mit einer Genauigkeit von 1 - 2 cm (Lage) und 2 - 3 cm (Höhe). Die Daten werden wahlweise im Format RTCM 3.1 oder 2.3 als Code- und Phasenbeobachtungen für GPS und GLONASS ausgegeben. Dieses Datenformat kann von allen RTK-fähigen, geodätischen Empfängern (Rover) verarbeitet werden. Zum Empfang der Korrekturdaten ist eine mobile Internetverbindung (GPRS oder UMTS) bzw. eine Telefonverbindung erforderlich. Im RTCM 2.3 Format sind die GLONASS-Korrekturwerte ausschließlich über die Internetverbindung verfügbar. Bitte beachten Sie, dass zum 30.06.2017 das neue Höhenbezugssystem DHHN16 eingeführt wird.
Anhang II der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt:"Digitale Höhenmodelle für Land-, Eis- und Meeresflächen. Dazu gehören Geländemodell, Tiefenmessung und Küstenlinie." Kontinuierliches Coverage, das für seinen Definitionsbereich eine auf einem regelmäßigen vierseitigen rektifizierten Gitter beruhende systematische Tessellation verwendet, wobei der Höhenlageneigenschaftswert für jeden der seinen Wertebereich bildenden Rasterpunkte in der Regel bekannt ist.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Digitale Geländemodelle (DGM) sind digitale, numerische, auf ein regelmäßiges Raster reduzierte Modelle der Geländehöhen und –formen der Erdoberfläche. Sie beinhalten keine Information über Bauwerke (z.B. Brücken) und Vegetation.
Anhang II der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: "Physische und biologische Bedeckung der Erdoberfläche, einschließlich künstlicher Flächen, landwirtschaftlicher Flächen, Wäldern, natürlicher (naturnaher) Gebiete, Feuchtgebieten und Wasserkörpern." Die Daten werden halbjährlich aus ALKIS abgeleitet.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Anhang III der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: "Beschreibung von Gebieten anhand ihrer derzeitigen und geplanten künftigen Funktion oder ihres sozioökonomischen Zwecks (z. B. Wohn-, Industrie- oder Gewerbegebiete, land- oder forstwirtschaftliche Flächen, Freizeitgebiete)." Die Daten werden halbjährlich aus ALKIS abgeleitet.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
INSPIRE-Datensatz zum Annex2-Thema Höhe (Höhenlage - Gitter-Coverage) für das Bundesland Sachsen-Anhalt. Der Datensatz wurde aus den Daten des Digitalen Geländemodells mit Gitterweite 1m (DGM1) abgeleitet und INSPIRE-konform transformiert. -Dieser Datensatz steht ausschließlich bei online-Abruf kostenfrei zur Verfügung.-
Das Orthophoto ist ein entzerrtes und georeferenziertes Luftbild von hoher Genauigkeit und Aktualität. Es eignet sich daher sehr gut zur Erfassung und Aktualisierung von Datenbeständen geographischer Informationssysteme, zu Planungszwecken, geometrisch genauen Ausmessungen u.v.m. Da es auf Landeskoordinaten bezogen ist, kann es auch mit anderen Datenbeständen, z.B. der digitalen topographischen Karte, dem digitalen Landschaftsmodell oder benutzereigenen Daten kombiniert werden.Die digitalen Orthophotos werden mit einer Bodenauflösung von 0,20 m berechnet. Ein Orthophoto deckt eine Landschaftsfläche von 1 km x 1 km ab. Befliegungen erfolgen seit 1994. Seit 2014 erfolgt der Bildflug im 2-Jahres Zyklus.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Anhang I der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: „Elemente des Gewässernetzes, einschließlich Meeresgebieten und allen sonstigen Wasserkörpern und hiermit verbundenen Teilsystemen, darunter Einzugsgebiete und Teileinzugsgebiete. Gegebenenfalls gemäß den Definitionen der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (2) und in Form von Netzen.“ Die Daten werden halbjährlich aus dem Basis-DLM abgeleitet.
Digitale Orthophotos mit einer Bodenpixelgröße von 20cm x 20cm (ATKIS®-DOP20) werden aus Luftbildern der Befliegungen des Landes hergestellt. Dabei werden durch Umbildung die perspektivischen Verzerrungen der Luftbilder beseitigt und ein Bild mit Parallelprojektion erzeugt, welches einen über die ganze Bildfläche einheitlichen Maßstab hat. In den Orthophotos können somit Strecken und Flächen gemessen werden. Mit dem Bildflug 2019 wurde bei den Digitalen Orthophotos die neue Qualität True Orthophoto - TrueDOP eingeführt. Sie entstehen durch eine Entzerrung der Luftbilder mit Hilfe eines bildbasierten Digitalen Oberflächenmodells (bDOM). Inhaltlich unterscheiden sich TrueDOP von den bisherigen DOP, insbesondere durch den Wegfall der Umklappeffekte der auf der Erdoberfläche stehenden Objekte, das heißt man blickt senkrecht von oben auf diese.