Aufnahmepunkte (AP) sind Lagefestpunkte für einen koordinatenmäßigen Anschluss von örtlichen Vermessungen an das übergeordnete Bezugssystem der Landesvermessung. Die Aufnahmepunkte sind Bestandteil der Vermessungspunkte des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS). Das Netz der Aufnahmepunkte wird seit der produktiven Einführung von SAPOS nicht mehr erneuert, steht aber für eine Nutzung noch zur Verfügung. Dieser Datensatz umfasst die historischen AP's mit ihren Koordinaten, Genauigkeiten und einigen weiteren Attributen. Zu jedem Punkt gibt es eine AP-Karte.
Dieser Datensatz umfasst sonstige Vermessungspunkte (sVP) des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) des Kreises Kleve, die aktuell in der Liegenschaftskarte dargestellt werden. Vorläufige oder historische sonstige Vermessungspunkte sind nicht enthalten. Bei diesen Punkten handelt es sich um die alten Aufnahmepunkte (AP). Der Bestand der Punkte wird nicht mehr aktualisiert. Örtlich nicht mehr vorhandene Punkte werden nicht mehr ersetzt. Die Punkte liegen alle genau vor, das bedeutet die Genauigkeit liegt bei 2300 (<10cm) oder schlechter . Zu jedem Punkt gibt es eine Skizze.
Dieser Datensatz umfasst sonstige Vermessungspunkte (sVP) des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) des Kreises Kleve, die aktuell in der Liegenschaftskarte dargestellt werden. Vorläufige oder historische sonstige Vermessungspunkte sind nicht enthalten. Bei diesen Punkten handelt es sich um die alten Aufnahmepunkte (AP). Der Bestand der Punkte wird nicht mehr aktualisiert. Örtlich nicht mehr vorhandene Punkte werden nicht mehr ersetzt. Die Punkte liegen alle hochgenau (in Koordinatenkatasterqualität) vor, das bedeutet die Genauigkeit liegt bei 2000 oder 2100 (<3cm). Zu jedem Punkt gibt es eine Skizze.
Das Hauptziel einer Außenbereichssatzung ist es, Grundstücke im Außenbereich einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zu unterziehen und dabei die Interessen von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau und Naturschutz zu wahren. Durch die Außenbereichssatzung soll die Bebauung bestimmter Gebiete ermöglicht und geregelt werden, ohne eine unkontrollierte Zersiedelung der Landschaft zu fördern. Die Gemeinden schaffen so die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Nutzung im Außenbereich und können gleichzeitig Umweltbelange und die Nachhaltigkeit von Raumstrukturen berücksichtigen. Der Raumbezug wird durch FB 62.12 (Geoinformationssysteme) hergestellt.
Dieser Datensatz umfasst alle Flurstücke des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) des Kreises Kleve, die aktuell in der Liegenschaftskarte dargestellt werden mit allen ihren Attributen. Ein Flurstück ist ein eindeutiger, abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Liegenschaftskataster unter einer besonderen Bezeichnung geführt wird. Flurstücke werden auf Antrag gebildet oder, wenn es für die Führung des Liegenschaftskatasters zweckmäßig oder erforderlich ist, von Amts wegen. Die Bezeichnung des Flurstücks besteht aus der Gemarkung, der Flur sowie der Flurstücksnummer. Mehrere Flurstücke können zu einem Grundstück zusammengefasst werden, sofern sie denselben Eigentümer haben. Die Flurstücke enthalten auch Informationen zu deren Flächen. Flurstücke werden in Flurkarten oder Liegenschaftskarten nachgewiesen.
Dieser Datensatz umfasst Flurstücks-Nr. des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) des Kreises Kleve, die aktuell in der Liegenschaftskarte dargestellt werden mit allen ihren Attributen. Die Bezeichnung des Flurstücks besteht aus der Gemarkung, der Flur sowie der Flurstücksnummer. Mehrere Flurstücke können zu einem Grundstück zusammengefasst werden, sofern sie denselben Eigentümer haben. Die Flurstücke enthalten auch Informationen zu deren Flächen. Flurstücke werden in Flurkarten oder Liegenschaftskarten nachgewiesen. Ein Flurstück ist ein eindeutiger, abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Liegenschaftskataster unter einer besonderen Bezeichnung geführt wird. Flurstücke werden auf Antrag gebildet oder, wenn es für die Führung des Liegenschaftskatasters zweckmäßig oder erforderlich ist, von Amts wegen. Die Bezeichnung des Flurstücks besteht aus der Gemarkung, der Flur sowie der Flurstücksnummer. Mehrere Flurstücke können zu einem Grundstück zusammengefasst werden, sofern sie denselben Eigentümer haben. Die Flurstücke enthalten auch Informationen zu deren Flächen. Flurstücke werden in Flurkarten oder Liegenschaftskarten nachgewiesen.
Dieser Datensatz umfasst alle besonderen Flurstücksgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) des Kreises Kleve, die aktuell in der Liegenschaftskarte dargestellt werden mit allen ihren Attributen. Die besondere Flurstücksgrenze ist eine Flurstücksgrenze, die oft nicht eindeutig bestimmt wurde oder strittig ist. Ein Flurstück ist ein eindeutiger, abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Liegenschaftskataster unter einer besonderen Bezeichnung geführt wird. Flurstücke werden auf Antrag gebildet oder, wenn es für die Führung des Liegenschaftskatasters zweckmäßig oder erforderlich ist, von Amts wegen. Die Bezeichnung des Flurstücks besteht aus der Gemarkung, der Flur sowie der Flurstücksnummer. Mehrere Flurstücke können zu einem Grundstück zusammengefasst werden, sofern sie denselben Eigentümer haben. Die Flurstücke enthalten auch Informationen zu deren Flächen. Flurstücke werden in Flurkarten oder Liegenschaftskarten nachgewiesen.
Das Liegenschaftskataster wird in elektronischer Form im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) geführt. Der vorliegende Web Feature Service ermöglicht das gezielte Herunterladen von in ALKIS geführten GeoObjekten auf Basis einer Suchanfrage (Direktzugriffs-Downloaddienst). Der Dienst stellt ausschließlich folgende GeoObjekte beschränkt auf die wesentlichen Eigenschaften im Format eines vereinfachten Datenaustauschschemas bereit, das in dieser Produktspezifikation festgelegt ist: Flurstücke, Gebäude, Tatsächliche Nutzungen, Verwaltungseinheiten, Katasterbezirke. Der Dienst ist konzipiert zur Nutzung in einfachen praxisgängigen GIS-Clients ohne komplexe Funktionalitäten. Maßstab: 1:1000; Bodenauflösung: nullm; Scanauflösung (DPI): null
Aktualität der Daten:
seit 01.01.1997 , gegenwärtige Aktualität unklar
Hinweis: Seit Dezember 2o24 erfasst der LGV die AFIS/ALKIS/ATKIS Daten bundeseinheitlich in der AdV-Referenzversion 7.1 im AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschemas (AAA-AS) Version 7.1.2. Bei Fragen zu inhaltlichen Veränderungen wenden Sie sich an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de Im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) werden alle Daten des Liegenschaftskatasters zusammengeführt und integriert gepflegt. Damit sind Daten der ehemaligen Liegenschaftskarte, des ehemaligen Liegenschaftsbuches und des Grenznachweises in ALKIS enthalten. Basis für ALKIS® ist ein von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) entwickeltes Fachkonzept zur Führung aller Basisdaten des amtlichen Vermessungswesens (siehe Verweis). Alle Bundesländer haben sich verpflichtet einen ALKIS-Grunddatenbestand nach diesem Konzept zu führen. Daneben gibt es entsprechend dem Datenmodell länderspezifische zusätzliche Daten. Dieser Datensatz enthält die ALKIS Adressen
Der WFS (Web Feature Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zum Download für Vektordaten. An einen WFS können mit verschiedenen Operationen Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WFS eingebunden wird. Dieser WFS enthält Friedhofsdaten der Stadt Moers bestehend aus 3 Layern: 1) Grabstätten (mit Grabstättennummer, Grabart und Belegungsstatus) 2) Grabstellen (mit Grabnummer, zugehöriger Grabstättennummer, Grabart, Belegungsstatus und, für alle nicht anonymen Grabarten, Angaben zu bestatteten Personen, einschließlich Ruhefristen) 3) Sonstiges (Friedhofsumringe und ausgewählte Daten aus der kommunalen Topografie im Bereich der Friedhöfe. Dies können z.B. Wege, Wasserstellen, Bänke und Bäume, sowie Standortmarkierungen für Punkte von besonderem Interesse wie Eingänge, Kapellen, Parkplätze und WCs sein.)