Das Hauptziel einer Außenbereichssatzung ist es, Grundstücke im Außenbereich einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zu unterziehen und dabei die Interessen von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau und Naturschutz zu wahren. Durch die Außenbereichssatzung soll die Bebauung bestimmter Gebiete ermöglicht und geregelt werden, ohne eine unkontrollierte Zersiedelung der Landschaft zu fördern. Die Gemeinden schaffen so die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Nutzung im Außenbereich und können gleichzeitig Umweltbelange und die Nachhaltigkeit von Raumstrukturen berücksichtigen. Der Raumbezug wird durch FB 62.12 (Geoinformationssysteme) hergestellt.
In einer Friedhofsdatenbank werden die Erwerber (mit Adresse) von Gräbern erfasst und die einzelnen Grabstellen auf ggfls. unterschiedlichen Friedhöfen numerisch zugeordnet. Zu den Grabstellen werden die Namen der Verstorbenen mit Geburts- und Sterbedatum einschließlich Ruhefristen eingetragen. In dieser Datenbank wird auch die Grabart (Wahl,-Reihen-, Urnengrab, etc.) erfasst. Die Friedhofsdaten sind über einen Dienst georeferenziert abrufbar. s. „Geoportal Friedhofswesen /Grabfinder Stadt Viersen“.
In einer Friedhofsdatenbank wird die Lage der einzelnen Grabstellen auf den Moerser Friedhöfen geführt. Zu den Grabstellen werden die Grabart (z.B. Wahl- oder Reihengrab), die Namen der Verstorbenen mit Geburts- und Sterbedatum, sowie Ruhefristen gespeichert. Die Friedhofsdaten sind über einen Dienst georeferenziert abrufbar, welcher im Friedhofsportal einsehbar ist.