Lichtsignalanlagen mit akustischen Signalen für Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung. Der Raumbezug wird durch FB 62.12 (Geoinformationssysteme) hergestellt.
Darstellung und Bezeichnung der Kanalschächte und -haltungen, abgeleitet aus der Tiffany Kanaldatenbank. Der Raumbezug wird durch FB 62.12 (Geoinformationssysteme) hergestellt.
Lage von Kreisverkehren mit Angabe von Art und Ausgestaltung im Stadtgebiet Recklinghausen. Der Raumbezug wird durch FB 62.12 (Geoinformationssysteme) hergestellt.
Übersicht der im Stadtgebiet vorhandenen Mobilstationen mit Verlinkung auf Informationen des Verkehrsverbund Rhein Ruhr (VRR). Sie kombinieren verschiedene Mobilitäts- und Dienstleistungen an einem Ort und ermöglichen den flexiblen und bequemen Umstieg zwischen den Verkehrsmitteln. Der Raumbezug wird durch FB 62.12 (Geoinformationsdienste) hergestellt.
Die Brückendurchfahrtshöhe, oft auch nur Durchfahrtshöhe, ist ein im Straßenverkehr verwendeter Begriff, der die nach den bestehenden deutschen Vorschriften maximal zulässige Fahrzeughöhe zur Durchfahrt von Brücken oder anderen baulichen Einrichtungen an oder über dem Verkehrsweg für Straßenfahrzeuge bezeichnet. Die Durchfahrtshöhe berücksichtigt regelmäßig einen Sicherheitsabstand zur Unterkante des Bauwerks und ist deshalb niedriger als die tatsächliche lichte Höhe. Der Raumbezug wird durch FB 62.12 (Geoinformationssysteme) hergestellt.
Dieser Downloaddienst stellt Daten zu verschiedenen INSPIRE-Themen der Freien Hansestadt Bremen (FHB) bereit. Die Liegenschaftskarte (auch als Flurkarte bezeichnet) ist neben dem Liegenschaftsbuch Bestandteil des Liegenschaftskatasters. Dargestellt werden u.a. Flurstücksgrenzen, Flurstücksnummern, Gebäude, Tatsächliche Nutzung, Straßennamen, Hausnummern sowie geotopografische Elemente, z. B. Böschungen und Gewässerbegrenzungen. Sie enthält keine Eigentümer- und kommunale Angaben. Die Liegenschaftskarte ist für Flurstücks- und bauwerksbezogene Planungen geeignet.
In Waldflächen, die in besonderem Maße für Erholungszwecke genutzt werden, können die Kreise und kreisfreien Städte durch Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit der Forstbehörde und nach Anhörung der betroffenen Gemeinden und Waldbesitzer- und Reiterverbände das Reiten im Wald auf die nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwege beschränken. Innerhalb dieser Waldgebiete darf nur auf gekennzeichneten Reitwegen geritten werden.
Reitrouten sind in der Regel Streckenführungen auf öffentlichen Verkehrsflächen, privaten Straßen und Fahrwegen sowie auf den nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwegen, auf denen zum Zweck der Erholung geritten werden kann. Die Streckenführung kann in der Örtlichkeit beschildert oder nur auf Reitroutenkarten oder in digitalen Medien veröffentlicht sein.