Die Adressdaten beinhalten je nach Format u.a. Rechts- und Hochwert (UTM), Gemeindekennziffer, Straßenschlüssel, ALKIS-Objektkennzeichen, Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer sowie Hausnummernzusatz und ein Gültigkeitsdatum (entweder den 30.12.2015 für Beginn der Datenbank oder ein danach liegendes Freigabedatum). WMS und WFS sind tagesaktuell. Die Dateien zum Download werden wöchentlich neu erzeugt und werden in den Formaten shape, kml, csv, xls und json bereitgestellt. Die Daten decken das Gebiet des Kreis Viersen mit den Kommunen Brüggen, Grefrath, Kempen, Nettetal, Niederkrüchten, Schwalmtal, Tönisvorst, Viersen und Willich ab.
Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Viersen zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Die Klassifizierung erfolgt nach vorliegender Straßenklassifizierung. Das sind im einzelnen Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen. Rechtlich bindend ist die Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35 a Abs. 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) im Bereich des Kreises Viersen, die Darstellung dient zur Visualisierung. Die Strecken werden jährlich aktualisiert.
Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Viersen zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Die Klassifizierung erfolgt nach vorliegender Straßenklassifizierung. Das sind im einzelnen Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen. Rechtlich bindend ist die Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35 a Abs. 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) im Bereich des Kreises Viersen, die Darstellung dient zur Visualisierung. Die Strecken werden jährlich aktualisiert.
Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Viersen zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Die Klassifizierung erfolgt nach vorliegender Straßenklassifizierung. Das sind im einzelnen Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen. Rechtlich bindend ist die Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35 a Abs. 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) im Bereich des Kreises Viersen, die Darstellung dient zur Visualisierung. Die Strecken werden jährlich aktualisiert.
Die Daten stellen die Anwohnerparkzonen differenziert nach Antragsbereichen und Parkbereichen dar. Antragsbereiche sind Bereiche in denen Anwohner einen Bewohnerparkausweis beantragen dürfen. Parkbereiche sind Bereiche in denen berechtigte Personen der jeweiligen Bewohnerparkzone parken dürfen.
Das Thema Bewohnerparken beinhaltet die flächenförmige Abgrenzung von Antragsbereichen und Parkbereichen. Antragsbereiche sind die Bereiche in denen Anwohnerinnen und Anwohner, unter den entsprechenden Voraussetzungen, einen Antrag auf Ausstellung eines Bewohnerparkausweises stellen können. Parkbereiche sind die Bereiche in denen Bewohnerinnen und Bewohner mit Bewohnerparkausweis der jeweiligen Parkzone, auf den für das Parken vorgesehenen Flächen, parken dürfen.
Das LoD1 (Level of Detail) ist ein dreidimensionales Gebäudemodell in der Realisierungsstufe 1. Die Gebäude werden als Klötzchen dreidimensional dargestellt. Die Dachform wird einheitlich als Flachdach abgebildet. -Dieser Datensatz steht ausschließlich bei online-Abruf kostenfrei zur Verfügung.-
Das bildbasierte DOM (bDOM) bildet, wie das DOM, die Erdoberfläche und die darauf befindlichen Objekte zum Zeitpunkt der Aufnahme der Luftbilder ab. Das bDOM wird aus Punktwolken abgeleitet, die mittels Korrelation orientierter Luftbilder (OLB) aus dem geotopographischen Bildflug generiert werden. Dieses Verfahren bietet die Möglichkeit, Koordinatenpaare pixelweise zuzuordnen und mit Attributen wie z. B. den Farbwerten der Luftbilder (RGBI) zu versehen. Ein weiteres Attribut beschreibt, ob der Höhenwert eines Rasterelementes aus der Bildkorrelation berechnet oder interpoliert wurde und damit ein synthetisch erzeugter Punkt ist. -Dieser Datensatz steht ausschließlich bei online-Abruf kostenfrei zur Verfügung.-
INSPIRE-Datensatz zum Annex3-Thema Gebäude für das Bundesland Sachsen-Anhalt. Der Datensatz wurde aus den Daten des ALKIS abgeleitet und INSPIRE-konform transformiert. -Dieser Datensatz steht ausschließlich bei online-Abruf kostenfrei zur Verfügung.-
INSPIRE-Datensatz zum Annex1-Thema Verkehrsnetze für das Bundesland Sachsen-Anhalt. Der Datensatz wurde aus den Daten des ATKIS Basis-DLM abgeleitet und INSPIRE-konform transformiert. -Dieser Datensatz steht ausschließlich bei online-Abruf kostenfrei zur Verfügung.-