Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Viersen zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Die Klassifizierung erfolgt nach vorliegender Straßenklassifizierung. Das sind im einzelnen Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen. Rechtlich bindend ist die Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35 a Abs. 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) im Bereich des Kreises Viersen, die Darstellung dient zur Visualisierung. Die Strecken werden jährlich aktualisiert.
Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Viersen zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Die Klassifizierung erfolgt nach vorliegender Straßenklassifizierung. Das sind im einzelnen Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen. Rechtlich bindend ist die Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35 a Abs. 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) im Bereich des Kreises Viersen, die Darstellung dient zur Visualisierung. Die Strecken werden jährlich aktualisiert.
Radknotenpunkte dienen der Orientierung und Navigation für Freizeitradelnde. Rote Plaketten mit einer weißen Nummer oberhalb des Pfostens montiert, kennzeichnen den jeweiligen Radknotenpunkt. Zusätzliche Routeneinschübe an Zielwegweisern weisen die Radelnden zu den nächsten Knotenpunkten. Der Datensatz enthält alle Radknotenpunkte im Kreis Viersen.
In Waldflächen, die in besonderem Maße für Erholungszwecke genutzt werden, können die Kreise und kreisfreien Städte durch Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit der Forstbehörde und nach Anhörung der betroffenen Gemeinden und Waldbesitzer- und Reiterverbände das Reiten im Wald auf die nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwege beschränken. Innerhalb dieser Waldgebiete darf nur auf gekennzeichneten Reitwegen geritten werden.
Ist eine Radtour im Kreis Viersen auf dem ausgeschilderten Radwandernetz mit einer PKW-Anreise verbunden, wird eine Auswahl an Parkmöglichkeiten nahe des Radnetzes angeboten. Die Auswahl kann kostenpflichtige sowie zeitlich begrenzte Parkplätze enthalten. Der Datensatz beinhaltet eine nahegelegene Adresse, die der Navigation dient. Das freiwillige Serviceangebot wird in unregelmäßigen Abständen oder nach Bedarf aktualisiert.
Dieser Dienst beinhaltet die vergebenen & fiktiven Adressen für die Stadt Krefeld und für die Kreise Kleve, Wesel und Viersen. Quelldatenbestand für Hausnummern & Straßennamen. Der Dienst ist tagesaktuell.
Dieser Datensatz beinhaltet die fiktiven Adressen für die Stadt Krefeld und für die Kreise Kleve, Wesel und Viersen. Quelldatenbestand für Hausnummern & Straßennamen. Der Dienst ist tagesaktuell.
Am 26.09.2019 wurde das Radverkehrskonzept für den Kreis Viersen vom Kreistag beschlossen. Das Konzept wurde u.a. zusammen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden erarbeitet, stellt ein Klimaschutzteilkonzept dar. Ziel dieses Konzeptes ist die Förderung des Alltagsradverkehrs im Kreisgebiet. Der vorliegende Datensatz enthält die erstmals kreisweit entwickelte und definierte Netzkonzeption für den Alltagsradverkehr aus dem Radverkehrskonzept. Verschiedene radbezogene Kriterien führen durch Gewichtung und einer Gesamtbetrachtung aller Kriterien zu einer Bewertung in 3 Wegekategorien: Hauptradwege, Nebenradwege und Ergänzungsradwege. Für insgesamt sehr gute und gute Radverkehrsverbindungen wurden Hauptradwege definiert, in der Gesamtbetrachtung als befriedigende Verbindung gewertete Strecken wurden als Nebenradwege klassifiziert. Für in der Gesamtbetrachtung als ausreichend definierte Radverkehrsverbindungen sind Ergänzungsradwege definiert worden. Das Radverkehrskonzept sowie der Datensatz werden nicht mehr fortgeschrieben.