Zusammenfassung der Bauleitpläne (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) aller Kommunen des Kreises Heinsberg zu einem gemeinsamen Datensatz.
Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zu den rechtskräftigen sowie in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen der Stadt Wegberg. (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.
Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für einer rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Fachbereich Stadtentwicklung auf.
Die Bebauungsplanübersicht zeigt die Umringe aller rechtskräftigen Bebauungspläne, die Aufstellungsbeschlüsse sowie die sonstigen Satzungen. Hinterlegt sind Links zu den Bebauungsplänen und den Begründungen im PDF Format.
Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zu den rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne und Flächennutzungsplanänderungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Grevenbroich. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.
Nutzungsbedingungen: Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.
Nutzungsbedingungen:
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität oder Vollständigkeit.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie bei den genannten Ansprechpartner/-innen. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Umfassende Informationen zu den rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan) der Stadt Wassenberg. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.
Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.