Digitale Geländemodelle (DGM) beschreiben das Relief der Erdoberfläche durch ein regelmäßiges oder unregelmäßiges Punktraster, wobei für jeden Rasterpunkt die Lage und die Höhe bekannt sind. Es wird zwischen verschiedenen DGM je nach Höhengenauigkeit und Rasterweite unterschieden.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Die Lagefestpunkte sind Festpunkte, die in der Örtlichkeit dauerhaft vermarkt sind und deren Koordinaten, Höhen und ggfs. Schwerewerte bestimmt sind. Die Trigonometrischen Punktnetze (TP-Netze) 1. - 3. Ordnung liegen flächendeckend vor. Das TP-Netz 4. Ordnung ist seit 1990 entsprechend den Anforderungen der Katastervermessung gebietsweise eingerichtet worden. Zusatzlich zu den TP-Netzen 1.-4. Ordnung wurde in den letzten Jahren ein GPS - Referenznetz in den Hirarchiestufen A, B und C angelegt. Durch die Einführung des Digitalen Festpunktauskunftssystems wird jedem autorisierten Nutzer der Zugriff auf die Festpunktdaten der amtlichen Thüringer Festpunktfelder für Lage (TP-Feld) und Höhe (NivP-Feld) über das Internet ermöglicht. Mit der Einrichtung des Festpunktauskunftssystems des TLVermGeo wurden die Nachweise des Lagefestpunktfeldes entspr. AFIS auf die Ausgabeformate "Einzelpunktnachweis LFP" (ersetzt die TP-Beschreibung) und "Punktliste LFP" (ersetzt die Koordinatenliste) umgestellt.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Der Datenbestand zeigt den regionalen Zuständigkeitsbereich der vier großen touristischen Regionalverbände. Die regionalen Tourismusverbände übernehmen die Aufgaben der Vermarktung und Koordination touristischer Aktivitäten in ihren jeweiligen Gebieten. Diese vier Regionen sind Oberbayern-München, Ostbayern, Franken und Allgäu/Bayerisch-Schwaben Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem aktiven Netzwerkmanagement: Die Regionalverbände verknüpfen verschiedene Partner, darunter die zu ihrem Gebiet gehörenden Tourismusregionen, die lokale Verbände, Leistungsträger und Kommunen. Der Dienst dient der Information und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Nutzungsbedingungen: Der Datensatz/Dienst steht unter der folgender Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Keine Bearbeitung 4.0 (CC BY-ND 4.0). Die Namensnennung hat in folgender Weise zu erfolgen: "Datenquelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus".
Hierbei handelt es sich um Topographische Karten im Sonderblattschnitt als Ausgabe mit Wanderwegen, Skiloipen und Radwanderwegen im Maßstab 1:50 000. Sie wurden von den amtlichen top. Karten abgeleitet und durch Symbole der einzelnen Zweckbestimmungen ergänzt. Sonderblattschnitt bedeutet, dass der Kartenausschnitt ein eigenes Format abweichend vom Blattschnitt der amtlichen TK50 besitzt und im Umfang seiner Informationen dem Zweck angepasst wurde ( z.B. LSG, NSG, Rundwanderwege, Radwege ). Die Festlegung des Maßstabes richtet sich nach der Größe des darzustellenden Gebietes.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Hier handelt es sich um Digitale Verwaltungsgrenzen Thüringen (Gebietsübersichten Thüringen), welche die Grenzen für das Land, die Katasterbereiche, die Landkreise, die Verwaltungsgemeinschaften, die erfüllenden Gemeinden, die Gemeinden, die Gemarkungen und die Fluren enthält. Die Koordinaten wurden auf volle Meter gerundet. Die entsprechenden Shape-Dateien liegen im ETRS89/UTM32 vor und werden ohne Zonenpräfix veröffentlicht. Die Bereitstellung erfolgt als Open-Data-Bestand und ist somit gebührenfrei.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Die Übersichtskarte 1:250 000 Thüringen ist von der Topographischen Karte 1:200 000 abgeleitet, aktualisiert, jedoch in ihrer Farbgebung verändert und mit einer Geländeschummerung versehen. In der Normalausgabe - ÜK Th 250 N - sind entsprechend dem maßstabsbedingten Generalisierungsgrad die Ortschaften und Ortsteile, das Verkehrsnetz, das Gewässernetz,das Relief ( Höhenlinien und Geländeschummerung ), die Waldflächen und die Landes- und Kreisgrenzen in unterschiedlicher Farbgebung dargestellt.
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Das digitale Oberflächenmodell (bDOM) ist eine auf ein regelmäßiges Raster reduzierte Punktwolke, in der Höhen und Formen der Erdoberfläche inklusive seiner Bauwerke und Vegetation abgebildet sind. bDOM-Daten bilden die Situation zum Zeitpunkt der Erfassung, also des Flugtages, ab. Variieren die Erfassungszeitpunkte, können z.B. Gewässerpegelstände oder Oberflächenbewuchs innerhalb eines Projektgebiets variieren. Die Punktgitterweite des aktuellen DOM-Produkts beträgt 20 cm.
Mit dem Airborne Laserscanning Verfahren wird die Erdoberfläche incl. Vegetation, Gebäuden u.a. mittels unregelmäßig verteilten Punkten erfasst. Die Daten werden nach der Erfassung klassifiziert in „Bodenpunkte“ und „Nichtbodenpunkte“. Aus ihnen werden hauptsächlich digitale Geländemodelle sowie digitale Oberflächenmodelle berechnet. Räumliche Auflösung : 1996-2006 : 4,5 m - 1,5 m; ab 2010 : 0,5 m
Digitale Geländemodelle (DGM) beschreiben das Relief der Erdoberfläche durch ein regelmäßiges oder unregelmäßiges Punktraster, wobei für jeden Rasterpunkt die Lage und die Höhe bekannt sind. Es wird zwischen verschiedenen DGM je nach Höhengenauigkeit und Rasterweite unterschieden.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Im Geoportal Thüringen werden derzeit im Karten-Viewer Urkarten und Generalkarten vorgehalten. Generalkarten sind Übersichtskarten ab Maßstab 1:5:000 und kleiner ohne direkten Flurstücksbezug. Die Urkarte ist das „Urstück“ der späteren Liegenschaftskarte und damit auch ursprüngliche Grundlage der heutigen Darstellungen in ALKIS. Urkarten bilden einen Teil (Flur, Teil einer Flur) der neuvermessenen und kartierten Gemarkung ab, ohne angrenzende Fluren derselben Gemarkung oder benachbarter Gemarkungen blattfüllend inhaltlich anzudeuten. Die Karten wurden als "Bild" gescannt und es gibt keinen Zusammenhang zum Maßstab. Die Auflösung beträgt 300 x 300 dpi. Ur-Karten des Liegenschaftskatasters sind aktuell als Einzeldownload (maximal 1) herunterladbar. General-Karten des Liegenschaftskatasters sind aktuell als Einzeldownload (maximal 1) herunterladbar.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).