Die Verwaltungsgrenzen sind aus dem ALKIS abgeleitet. Sie beinhalten die Grenzen des Landes, der Landkreise, Samtgemeinden und Gemeinden. Diese Grenzen und zusätzlich die Flur- und Gemarkungsgrenzen werden zusätzlich auch aus dem Liegenschaftskataster (ALKIS) abgeleitet.
Geobasisinformationen werden auf Antrag übermittelt, soweit nicht eine Rechtsvorschrift eine Übermittlung oder Veröffentlichung von Amts wegen vorschreibt. Angaben zu den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegt. Der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht zur Übermittlung an öffentliche Stellen. Der Empfänger hat den Zweck der Verwendung der Geobasisinformationen der Vermessungsbehörde auf Verlangen anzuzeigen. Er darf die Geobasisinformationen insbesondere nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind.
Die Verwaltungsgrenzen sind aus dem ALKIS abgeleitet. Sie beinhalten die Grenzen des Landes, der Landkreise, Samtgemeinden und Gemeinden. Diese Grenzen und zusätzlich die Flur- und Gemarkungsgrenzen werden zusätzlich auch aus dem Liegenschaftskataster (ALKIS) abgeleitet.
INSPIRE Datensatz der in ALKIS enthaltenden Bodenschätzungsobjekte. Diese umfassen die Objektarten AX_Bodenschaetzung, AX_GrablochDerBodenschaetzung, AX_MusterLandesmusterUndVergleichsstueck und AX_Tagesabschnitt und werden automatisiert aus den Daten von ALKIS BW - NOrA abgeleitet.
Geobasisinformationen werden auf Antrag übermittelt, soweit nicht eine Rechtsvorschrift eine Übermittlung oder Veröffentlichung von Amts wegen vorschreibt. Angaben zu den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegt. Der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht zur Übermittlung an öffentliche Stellen. Der Empfänger hat den Zweck der Verwendung der Geobasisinformationen der Vermessungsbehörde auf Verlangen anzuzeigen. Er darf die Geobasisinformationen insbesondere nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind.
INSPIRE Datensatz der in ALKIS enthaltenden Objekte der Bodenbedeckung. Der Geodatensatz wird automatisiert aus den Daten von ALKIS BW - NOrA abgeleitet. Da für die Bodenbedeckung noch keine Daten vorliegen, werden vorläufig die in ALKIS geführten Daten der Tatsächlichen Nutzung berücksichtigt.
Geobasisinformationen werden auf Antrag übermittelt, soweit nicht eine Rechtsvorschrift eine Übermittlung oder Veröffentlichung von Amts wegen vorschreibt. Angaben zu den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegt. Der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht zur Übermittlung an öffentliche Stellen. Der Empfänger hat den Zweck der Verwendung der Geobasisinformationen der Vermessungsbehörde auf Verlangen anzuzeigen. Er darf die Geobasisinformationen insbesondere nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind.
Auf Grundlage des Sekundärdatenbestandes beim Geodatenzentrum Liegenschaftskataster (GDZ LK) werden durch Auswertung der Flurstücksflächen die Bereiche ermittelt, bei denen die Flurstücke katasterbehördenübergreifend nicht lückenlos und/oder überschneidungsfrei aneinandergrenzen. Dazu werden die aus den Flurstücksflächen aggregierten Katasteramtsgrenzen geometrisch miteinander verschnitten. Weitere Objektarten (wie Grenzpunkte, Gebäude, etc.) werden nicht berücksichtigt. Der Umring wird durch alle vorhandenen Knickpunkte, also Grenzpunkte und Splittpunkte definiert. Diese Angaben bilden nur einen (von vielen) Indikatoren für den Abstimmungsbedarf an den Katasteramtsgrenzen. Ist eine Katasterbehörde von dieser Auswertung nicht betroffen, bedeutet das nicht automatisch, dass die Katasteramtsgrenze nach den „Richtlinien zum Abstimmungsverfahren zur Abstimmung des Nachweises des Liegenschaftskatasters an den Grenzen der Katasteramtsbezirke innerhalb Nordrhein – Westfalens“ (vom 24.03.2017, AZ: 37-51.08.03-7510-A) abgestimmt ist. Hat eine Katasterbehörde die Ergebnisse der Grenzabstimmung in ihre Datenhaltung übernommen, kann sie von dieser Auswertung dennoch betroffen sein, wenn die Nachbarkatasterbehörde ihre Datenhaltung noch nicht fortgeführt hat. Es werden je Fläche die Attribute betroffene Katasterbehörde, Fläche, Art der Abweichung und Aktualität ausgegeben. Ab einem Maßstab von 1:200.000 werden nur die Bereiche dargestellt, die eine Fläche von mehr als 1 m² abdecken. Der Dienst wird halbjährlich aktualisiert und um die dann aktuelle Auswertung ergänzt. Stand der verwendeten Daten: 01.01.2026
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ACHTUNG: KEINE RECHTSVERBINDLICHE AUSKUNFT Auf Grundlage des Sekundärdatenbestandes bei Geobasis NRW wird durch Auswertung der nachrichtlichen Eigentümerinformationen in Verbindung mit Flurstücksgeometrien ein Datenbestand „Öffentliches Eigentum“ zusammengestellt. Diese automatisierte Zusammenstellung berücksichtigt die Eigentümer der Kategorien/Eigentümerarten: Bundesrepublik Deutschland (Werteart: 5100), Kreis (Werteart: 5400), Gemeinde (Werteart: 5500), Eigenes Bundesland (Werteart: 5920), Anderes Bundesland (Werteart: 6000). Die Kategorien entsprechen dem Attribut Eigentümerart, das in der GID6 noch existiert hat und wird von GeobasNRW nach bestem Wissen und Gewissen in den GID7 Daten (nur im öffentlichen Eigentum) fortgeführt. Die Flurstücke, die diesen Kategorien angehören, werden selektiert, mit weiteren Attributen angereichert und über Dienste bereitgestellt. Es werden flurstücksgenau die Attribute Eigentümer, Werteart (Eigentümerart), Flurstückskennzeichen, Buchungsblattkennzeichen, laufende Nummer, Buchungsart, amtliche Fläche (in m²), Qualität und Aktualität abgerufen. Hat ein Flurstück mehr als einen Eigentümer z.B. wegen eines Erbbaurechts, Wohnungs-/Teileigentums o.ä. werden diese zusätzlich über die Sachdatenabfrage ausgegeben. Nicht öffentliche Eigentümer werden anonymisiert und das Attribut Werteart ist nicht gefüllt. Bei evtl. Auffälligkeiten im Datenbestand bitten wir um Meldung. Die zugrundeliegenden Daten werden halbjährlich aktualisiert. Die Daten haben die Aktualität 01.01.2026
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