Es werden die Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne, Vorhaben- und Erschließungspläne sowie Innen- und Außenbereichssatzungen im Kreis Minden-Lübbecke dargestellt. Zum Teil sind die Pläne, textliche Festsetzungen und Begründungen als PDF verlinkt.
Dieser Link bietet Ihnen eine Übersicht über alle rechtskräftigen sowie im Verfahren befindlichen Flächennutzungspläne, Bebauungspläne und sonstigen Satzungen. Die Daten können mit einem WMS/WFS, der täglich aktualisiert wird, abgerufen und für eine Weiterverwendung genutzt werden. Link zum WMS/WFS: https://geodata.o-sp.de/service/niederzier.cgi (kann z. B. mit einem GIS-Programm geöffnet werden) Link zu den Lizenzbestimmungen: Datenlizenz Deutschland "Namensnennung" Version 2.0
Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den zuständigen Sachbearbeitern in der Abteilung für Bauen und Planen der Gemeinde Niederzier erteilt werden.
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Die Bauleitpläne dienen als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter des Bereich städtebauliche Planung der Stadt Iserlohn erteilt werden.
Die Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter des Fachbereichs Stadtplanung der Stadt Herten (Dezernat 4, Planen und Bauen) erteilt werden.
Die Stadt Herten ist bemüht, für die Richtigkeit und Aktualität aller auf ihrer Website enthaltenen Informationen und Daten zu sorgen. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen und Daten ist jedoch ausgeschlossen. Die Stadt Herten behält sich vor, ohne Ankündigung Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen oder Daten vorzunehmen.
Bebauungspläne beziehen sich auf einzelne Bereiche des Stadt- oder Gemeindegebietes und regeln rechtsverbindlich die Bebaubarkeit der Grundstücke. In der hier dargestellten Bebauungsplanübersicht werden die Geltungsbereiche der jeweiligen Bebauungspläne präsentiert. Über die Informationen gelangen Sie auf die Internetseite der jeweiligen Kommune. Dort können die Pläne sowie alle dazugehörigen Unterlagen heruntergeladen werden.