Die Kreise und Kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen (NRW) unterhalten Leitstellen zur Abfrage der Notrufe bei Bränden oder medizinischen Notfällen über die Notrufnummer 112. Sie koordinieren die daraus resultierenden Einsätze und disponieren die notwendigen Einsatzmittel von Feuerwehr, Rettungsdienst und im Katastrophenschutz. Das Thema stellt Informationen zu allen Leitstellen in NRW bereit. Folgende Angaben werden angezeigt: Regierungsbezirk, Kreis / Kreisfreie Stadt, Gemeinde, Leitstelle, Adresse, Telefon, Telefax, Notruffax, Schreibtelefon (ja/nein)
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Haftungsbeschränkung - Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Dieser Dienst stellt die Rasterdaten der Regionalpläne der sechs Planungsgebiete des Landes NRW. Die Regionalpläne konkretisieren die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplans NRW für die einzelnen regionalen Teilräume/Planungsgebiete in NRW. Die Regionalpläne legen die anzustrebende räumliche Entwicklung und Ordnung der Region als Ziele und Grundsätze der Raumordnung zeichnerisch und in einem Textteil fest. Die zeichnerischen Festlegungen der Regionalpläne werden auf Basis einer Karte im Maßstab 1:50.000 erstellt. Sie sind dementsprechend nicht an Parzellen orientiert, sondern geben eine eher grobe Festlegung der Flächen wieder. Dabei ist zu beachten, dass der vorliegende Dienst nur informell und unverbindlich genutzt werden können. Rechtswirksam ist allein die vom jeweiligen Regionalrat beschlossene zeichnerische Festlegung (Plandarstellung des jeweiligen Niederlegungsexemplars im Maßstab 1:50.000). Aus Gründen der besseren Lesbarkeit in der Gesamtschau für das Land Nordrhein-Westfalen wurde die Darstellung der Daten außerdem vereinheitlicht. Sie kann daher von der einzelnen Darstellung im jeweils rechtsgültigen Regionalplan abweichen.
Nutzungsbedingungen: Die Daten stehen unter der Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0). Datensätze unter dieser Lizenz müssen bei Weiterverwendung mit dem Quellenverweis „Land NRW“ versehen werden.
Der Karten-Layer Wildnisgebiete NRW umfasst die seit dem Jahr 2011 in Nordrhein-Westfalen ausgewiesenen Wildnisentwicklungsgebiete im Staatswald Nordrhein-Westfalens. Diese Buchen- und Eichenaltholzbestände wurden vom Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) und dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW auf der Grundlage einer fachlich abgeleiteten Konzeption ermittelt. In den Wildnisentwicklungsgebieten findet keine forstliche Nutzung mehr statt, die natürlichen Entwicklungen werden zugelassen. Auf diese Weise werden internationale und nationale Vorgaben erfüllt und ein Beitrag zur Erhöhung der Biodiversität geleistet. Im Dienst enthalten sind gut 300 einzelne Flächen – so genannte Wildnisbiotope, die sich auf rund 100 Wildnisentwicklungsgebiete - im Regelfall FFH- und/oder Naturschutzgebiete - verteilen. Insgesamt werden damit etwa 7.800 ha Staatswald aus der forstlichen Nutzung genommen. Darüber hinaus werden im Karten-Layer weitere ungenutzte Waldgebiete wie die Prozessschutzzone des Nationalparks Eifel und zwei größere aus der Nutzung genommene Gebiete eines privaten Naturschutzvereins bzw. eines Privatwaldbesitzers aufgeführt.
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Der Karten-Layer Vogelschutzgebiete kann im Web Map Service Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) ausgewählt werden und zeigt die Lage und räumliche Ausdehnung der Vogelschutzgebiete in Nordrhein-Westfalen. Diese Vogelschutzgebiete sind Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (EU), die zum Schutz von Vogelarten gemäß der Vogelschutz-Richtlinie für das Netz NATURA 2000 gemeldet wurden. Im Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 79/409/EWG) sind ausgewählte Vogelarten aufgeführt, für die besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen (vgl. Art. 4 (1) VS-Richtlinie). Darüber hinaus sind auch für alle Zugvogelarten und deren Brut-, Mauser-, Überwinterungs- und Rastgebiete bei der Wanderung entsprechende Schutzgebiete auszuweisen.
TIM-online ist eine Internet-Anwendung des Landes Nordrhein-Westfalen für die Meldung von Abweichungen zwischen präsentierter digitaler Kartendarstellung und der Örtlichkeit sowie zur Darstellung der Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung NRW über sogenannte WebMapServices (WMS).
Bei der Nutzung ist zwischen der Nutzung der eigentlichen Anwendung TIM- und der Nutzung der mit Hilfe der Anwendung dargestellten Daten zu unterscheiden: Die Nutzung der Anwendung ist kostenfrei. Über TIM-online ist die Darstellung beliebiger WebMapServices möglich. Daher kann keine generelle Aussage über die Zulässigkeit bestimmter Nutzungen und eine Kostenpflicht getroffen werden. Es liegt im Verantwortungsbereich der Nutzer, sich über die Zulässigkeit der jeweiligen Nutzung zu vergewissern. Über die Nutzungsbedingungen sowie über eventuell anfallende Kosten informieren die Eigenschaften (Capabilities-XML-Dokument) des jeweiligen Dienstes. Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder Dienste mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche auf Grund einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Eine über gesetzliche Schadensersatzansprüche hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Schonbezirke werden als ordnungsbehördliche Verordnung durch die Bezirksregierung ausgewiesen. Ein Fischschonbezirk kann festgesetzt werden für Gewässer oder Gewässerteile, die für die Erhaltung des Fischbestandes in seiner Gesamtheit oder für bestimmte Fischarten, Neunaugen, zehnfüßige Krebse oder Muscheln von besonderer Bedeutung sind. Es können auch Gewässer oder Gewässerteile, die besonders geeignete Laich- und Aufwuchsplätze für Fische sind, als Laichschonbezirk ausgewiesen werden. Ferner besteht die Möglichkeit, als ordnungsbehördliche Verordnung auch Gewässerteile, die als Winterlager für Fische besonders geeignet sind, als Fischschonbezirk auszuweisen.
Im Jahr 1971 wurden die ersten Naturwaldzellen in Nordrhein-Westfalen ausgewiesen: Sie sollen "Urwälder" von morgen werden. Etwa 80 Prozent der vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten im Wald sind auf Tot- und Altholz angewiesen. In der sich selbst überlassenen Naturwaldzelle wo alles absterbende und abgestorbene Holz im Wald verbleibt, boomt ihre Populationsdichte. In Naturwaldzellen sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten Gebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können.
Dieser Datensatz zeigt Flächen, deren Böden in den obersten 4 Dezimetern eine mindestens 1 Dezimeter mächtige Schicht mit über 15 Prozent organischer Substanz aufweisen. Die Auswertungsbasis bilden folgende Grundlagen: Informationssystem Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen 1:50.000 [IS BK 50], Informationssystem Bodenkarte zur landwirtschaftlichen Standorterkundung von Nordrhein-Westfalen 1:5.000 [IS BK 5L ], Informationssystem Bodenkarte zur forstlichen Standorterkundung von Nordrhein-Westfalen 1:5.000 [IS BK 5F]. Die Landesmoorkulisse NRW ist die Gebietskulisse des Landes Nordrhein-Westfalen zum Schutz von Mooren und Feuchtgebieten.
Die hier veröffentlichten Daten dienen dem Zweck der jährlichen Treibhaugas-Berichterstattung Nordrhein-Westfalens in Form einer Quellbilanz nach den IPCC-Guidelines; festgelegt durch das Klimaschutzgesetz NRW. Datengrundlagen für die Aufbereitung sind die Emissionsberichte der emissionshandelspflichtigen Anlagen der DEHSt, Emissionserklärung nach 11. BImSchV, Emissionsdaten des Johann Heinrich von Thünen-Instituts, Berichte aus dem Pollutant Release and Transfer Registers, LANUK-eigene Emissionskataster, das Nationale Inventardokument des Umweltbundesamts sowie weitere Statistiken, wie Energiebilanzen oder Produktionsstatistiken.