Flächenhafte Darstellung der Biotoptypenkartierung 2002 an der Unterelbe von Geesthacht bis Glückstadt. Eine umfangreiche Legende dokumentiert die Inhalte des Themas. Herausgeber: WSA Elbe-Nordsee - Beweissicherung - 10532 Feature(s)
Flächenhafte Darstellung der Biotoptypenkartierung 2000 an der Unterelbe von Geesthacht bis Glückstadt. Eine umfangreiche Legende dokumentiert die Inhalte des Themas. Herausgeber: WSA Elbe-Nordsee - Beweissicherung - 10011 Feature(s)
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Gewässernetz (Hydro-Physische Gewässer) aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit. Das Thema Gewässernetz ist in Anhang I der INSPIRE-Richtlinie ist dieses Thema wie folgt definiert: „Elemente des Gewässernetzes, einschließlich Meeresgebieten und allen sonstigen Wasserkörpern und hiermit verbundenen Teilsystemen, darunter Einzugsgebiete und Teileinzugsgebiete. Gegebenenfalls gemäß den Definitionen der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (2) und in Form von Netzen.“ Zusätzlich findet man im Steckbrief Hydrografie GDI-DE(www.geoportal.de) folgende ergänzende Definition zum Thema. „Die Datenspezifikation zum Thema Hydrografie legt den Schwerpunkt auf die Darstellung und Beschreibung von Stehgewässern und Fließgewässern bzw. Seen, Flüssen und anderen Gewässern. Je nach Anwendungsfall gibt es thematische und geographische Einschränkungen bzw. eine unterschiedliche Semantik: Geographisch betrachtet sind alle Binnengewässer bzw. oberirdischen Wasserkörper im Binnenland angesprochen. Topographisch gesehen umfasst der Begriff „Gewässernetz“ die Gesamtheit aller von der Quelle bis zur Mündung zueinander fließenden Gewässer.„:Ein flacher Teil eines Wasserlaufs, der als Übergang genutzt wird.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Gewässernetz (Hydro-Physische Gewässer) aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit. Das Thema Gewässernetz ist in Anhang I der INSPIRE-Richtlinie ist dieses Thema wie folgt definiert: „Elemente des Gewässernetzes, einschließlich Meeresgebieten und allen sonstigen Wasserkörpern und hiermit verbundenen Teilsystemen, darunter Einzugsgebiete und Teileinzugsgebiete. Gegebenenfalls gemäß den Definitionen der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (2) und in Form von Netzen.“ Zusätzlich findet man im Steckbrief Hydrografie GDI-DE(www.geoportal.de) folgende ergänzende Definition zum Thema. „Die Datenspezifikation zum Thema Hydrografie legt den Schwerpunkt auf die Darstellung und Beschreibung von Stehgewässern und Fließgewässern bzw. Seen, Flüssen und anderen Gewässern. Je nach Anwendungsfall gibt es thematische und geographische Einschränkungen bzw. eine unterschiedliche Semantik: Geographisch betrachtet sind alle Binnengewässer bzw. oberirdischen Wasserkörper im Binnenland angesprochen. Topographisch gesehen umfasst der Begriff „Gewässernetz“ die Gesamtheit aller von der Quelle bis zur Mündung zueinander fließenden Gewässer.„:Ein flacher Teil eines Wasserlaufs, der als Übergang genutzt wird.
Im Kreis Recklinghausen gibt es ca. 172 Jagdbezirke, die in sogenannte gemeinschaftliche Jagdbezirke und in Eigenjagdbezirke unterteilt sind. Berechtigten Benutzern stehen darüber hinaus erweiterte Angaben zum Jagdbezirk und zum zuständigen Jagdausübungsberechtigten zur Verfügung. Gebiete, in denen die Jagd ausgeübt werden darf, sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke. Auf Grundflächen, die zu keinem Jagdbezirk gehören, und in befriedeten Bezirken ruht die Jagd. Eine beschränkte Ausübung der Jagd kann gestattet werden, wenn sich die Notwendigkeit ergibt und alle Sicherheitsaspekte eingehalten werden können. Eigenjagdbezirke sind zusammenhängende Grundflächen mit einer land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Fläche von mindestens 75 Hektar, die im Eigentum ein und derselben Person oder einer Personengemeinschaft stehen. Gemeinschaftliche Jagdbezirke bilden sich, wenn Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, im Zusammenhang mindestens 150 Hektar umfassen. Die Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an. Das Jagdrecht erlaubt dem Jagdausübungsberechtigten in seinem Revier wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden. Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen.
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Die Spielplätze und Freiflächen in der Stadt Hamm sollen allen Kindern und Jugendlichen, unabhängig von Einschränkungen oder Fähigkeitsstufen, einen Ort zum Spielen und Verweilen bieten. Kinder und Jugendliche haben das Recht zu spielen, und die Stadt Hamm stellt attraktive, zum Großteil barrierefreie, Plätze zur Verfügung, die gemeinsames Spiel fördern und unterstützen. Aktuell gibt es in der Stadt Hamm über 260 Spielplätze, die in drei Kategorien eingeteilt sind: A, B und C. Spielplätze vom Typ A sind für alle Kinder und Jugendlichen bis zum Alter von 17 Jahren gedacht, wobei der Fokus auf Jugendlichen liegt. Kategorie B ist für alle bis zum Alter von 13 Jahren, wobei hier der Schwerpunkt auf Kindern liegt, die das sechste Lebensjahr abgeschlossen haben. Spielplätze vom Typ C sind für Kleinkinder konzipiert, bei denen der Fokus auf Kindern bis zum sechsten Lebensjahr liegt. Die genaue Lage und Typisierung dieser Flächen sind im Stadtplan von Hamm ersichtlich. Die Spielflächen werden geplant und instandgehalten vom Grünflächenamt. Sie werden wöchentlich kontrolliert, um die Funktionalität der Spielgeräte zu überprüfen und die Plätze zu säubern. Einmal im Monat erfolgt eine gezielte Überprüfung der Geräte auf Verschleiß, und gegebenenfalls werden Reparaturen durchgeführt. Jährlich findet die Hauptinspektion statt. Die Betreuung der Spielplätze erfolgt durch die Jugendförderung des Jugendamtes.
Die wissenschaftlich fundierte bodenkundliche Kartierung (Bodeninventur) mit der Herausgabe von Bodenkarten ist die wichtigste Grundlage für Bodennutzung, Bodenschutz und bodenkundliche Forschung. Hier handelt es sich um Flächendaten der bodenkundlichen Kartierung zur Verbreitung und zu den Eigenschaften der Böden. Sie sind Grundlage für die Sadtbodenkarte 1 : 10 000. Die zunehmende Konzentration von Siedlung, Industrie und Verkehr führt besonders in Ballungsgebieten zu einem großen Flächenverbrauch, zu Bodenveränderungen und -belastungen. Hoher Nutzungsdruck auf die wenigen verbliebenen Freiräume innerhalb von Städten und zahlreiche Interessenskonflikte spiegeln den erheblichen Bedarf an Bodenflächen wider. Industriebrachen müssen saniert und umgenutzt, Altlasten erfasst und saniert, Flächen entsiegelt und die Lebensqualität städtischer Räume für die Bewohner erhalten oder verbessert werden. Um das vielfältige Aufgabenspektrum zu erfüllen, bedarf es geeigneter Informationen über die Beschaffenheit städtischer Böden. Die Stadtbodenkarten geben flächendeckende Übersichten über Bodenveränderungen sowie Nutzungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Sie ermöglichen eine risikoarme und schonende Nutzung des Bodens und beraten hinsichtlich der gezielten Verbesserung von Böden in urban-industriellen Räumen. Im Geologischen Dienst NRW liegen folgende Stadtbodenkartierungen vor: - Projekt Herne-Sodingen. 1993 - Projekt Oberhausen-Brücktorviertel. 2000 - Projekt Krefeld. 2000
In den Sommermonaten des Jahres 1952 wurden die sedimentbewohnenden Lebensgemeinschaften im trockenfallenden Teil des Baltrumer Watts (Gebietöstlich der Norderneyer Wattwasserscheide) untersucht und ihre Besiedlungsräume kartographisch festgehalten. Die Lageveränderungen, denen der Wattenboden in der letzten Zeit unterworfen gewesen ist, sind im gesamten Untersuchungsbereich allgemein gering. lm einzelnen wurde folgendes festgestellt: Östlich des Norderneyer Watthohen zeigt das Ostgat eine nach SSW gerichtete Aufhöhung im nördlichen und östlichen Teil der Norderneyer Wattscheide sind Anzeichen vorhanden. Ein Verlagerungsbestreben dieser Wättscheide nach 0 erscheint nicht ausgeschlossen, lässt sich zur Zeit aber noch nicht eindeutig beweisen. Im Gebiet westlich von Nessmersiler Balje und Nessmer Tief macht sich eine Abtragung des Sediments unter Ausbildung einer flachen Mulde bemerkbar. - Das Nessmer Tief ist in südöstlicher Richtung im Vordringen. – Eine fortschreitende Abflachung ist nördlich des Nordarms der Nessmersieler Balje festzustellen. Im Bereich des "Knies“ der Westbalje sind Verlagerungen zu erwarten. Der südliche Teil dieser Rinne dringt weiter nach 0 vor. Die Baltrumer Plate, im besonderen ihr nördlicher Abschnitt (ehemalige Nordfahrrinne) unterliegt einer fortschreitenden Aufhöhung und Verfestigung. – Der Einfluss der Nordbalje auf die Baltrumer Plate erscheint verstärkt. – Verlagerungstendenzen des Baltrumer Watthohen sind nicht eindeutig nachweisbar.
Der Datensatz enthält die punktförmigen Beschilderungsstandorte der insgesamt 164 Tempo-30-Zonen im Wuppertaler Stadtgebiet. Er wurde im Zeitraum 08/2008 bis 09/2008 vom Ressort "Straßen und Verkehr" in einer konzertierten Aktion durch Digitalisierung der vorhandenen analogen Akten und Pläne, insbesondere der verkehrsrechtlichen Anordnungen, erzeugt. Das Attribut "BEZEICH" enthält eine Typisierung der Schilder, mit denen die Tempo-30-Zonen gekennzeichnet werden ("1": Beginn einer Zone, "2": Ende einer Zone, "3": doppelseitiges Schild Beginn / Ende einer Zone). Als Kartengrundlage für die Digitalisierung der Beschilderungsstandorte wurde die Digitale Grundkarte DGK verwendet. Der Datenbestand unterliegt sehr seltenen Änderungen, da die potenziellen Flächen für die Ausweisung von Tempo-30-Zonen seit einigen Jahren erschöpft sind. Änderungen der Tempo-30-Zonen und der zugehörigen Beschilderung werden vom Ressort Straßen und Verkehr veranlasst, das solche Änderungen dem datenführenden Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten zeitnah mitteilt. Dort wird der Datensatz mit einem Geoinformationssystem aktualisiert. Seit Anfang 2016 wird hierbei als Digitalisiergrundlage die Amtliche Basiskarte ABK verwendet. Die als Open Data bereitgestellten ESRI-Shapefiles, KML- und GeoJSON-Dateien werden in einem automatisierten Prozess wöchentlich aktualisiert.